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Kettner Edelmetalle
20.02.2026
03:56 Uhr

Wasser predigen, Wein trinken: Linke Journalisten zahlen Millionen nach Fördermittel-Skandal

Es ist eine Geschichte, die so perfekt die Doppelmoral einer selbsternannten moralischen Elite illustriert, dass man sie kaum besser hätte erfinden können. Eine Gruppe namhafter linker Journalisten – tätig für Blätter wie taz, Spiegel, Süddeutsche Zeitung, Zeit und die Berliner Zeitung – muss dem Land Berlin nun satte 3,145 Millionen Euro zurückzahlen. Der Grund: Sie hatten sich in den 1990er Jahren die Sanierung eines Mietshauses in Berlin-Kreuzberg großzügig mit Steuergeldern fördern lassen, die daran geknüpften sozialen Auflagen aber offenbar nie eingehalten.

Das soziale Mäntelchen als Geschäftsmodell

Die Vorgeschichte liest sich wie ein Lehrstück über linke Scheinheiligkeit. In den Neunzigern formierte sich rund um die Ex-taz-Redakteurin und spätere Chefin der Berliner Zeitung, Brigitte Fehrle, ein Kollektiv, das vorgab, in der Oranienstraße 169 bezahlbaren Wohnraum und Räume für Gemeinschaftsprojekte schaffen zu wollen. Man versprach, selbst dort einzuziehen, alteingesessene Mieter zu schützen und keine Mieterhöhungen durchzusetzen. Klingt wunderbar sozial. Das Land Berlin war begeistert und schüttete mehr als 3,4 Millionen D-Mark aus – umgerechnet rund 1,78 Millionen Euro, was satten 85 Prozent der Sanierungskosten entsprach.

Doch was geschah dann tatsächlich? Die edlen Sozialwohnungskämpfer meldeten sich offenbar nur zum Schein in dem Haus an. Statt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sollen sie Wohnungen zu deutlich überhöhten Preisen vermietet, nachträglich Mietaufschläge verlangt und über Jahrzehnte hinweg einen hübschen Profit eingestrichen haben. Man könnte sagen: Sie taten exakt das, was sie in ihren Artikeln bei anderen so leidenschaftlich anprangerten.

Die Heuchelei hat einen Namen

Besonders pikant ist der Fall, weil gerade Brigitte Fehrle in ihren journalistischen Texten die Privatisierung landeseigener Wohnungen scharf geißelte und diese als „Volkseigentum" bezeichnete. Während sie also öffentlich gegen Immobilienspekulation wetterte, betrieb sie selbst – so der Vorwurf – genau das: Spekulation mit steuerlich subventioniertem Wohnraum. Zur illustren Investorengruppe gehörte unter anderem auch Annette Ramelsberger, die frühere Gerichtsreporterin der Süddeutschen Zeitung. Ausgerechnet eine Gerichtsreporterin, die nun selbst vor Gericht hätte erscheinen müssen.

Denn die Sache flog nicht nur auf, weil die Journalisten gegen die Förderauflagen verstießen. Nein, nach Auslaufen des zwanzigjährigen Fördervertrags im Jahr 2022 wollten sie das Haus auch noch gewinnbringend an einen Investor verkaufen. Doppelt abkassieren also – erst die Steuergelder einstreichen, dann den Gewinn privatisieren. Ein Geschäftsmodell, das in seiner Dreistigkeit seinesgleichen sucht.

Vergleich statt Verhandlung – die Flucht vor der öffentlichen Blamage

Der Berliner Senat verklagte die Eigentümer schließlich vor dem Verwaltungsgericht auf Rückzahlung der Fördermittel plus Zinsen. Die Landesregierung argumentierte, das „besondere wohnungspolitische Projekt", das der Allgemeinheit hätte dienen sollen, sei nie realisiert worden. Kurz bevor es zur öffentlichen Verhandlung kommen sollte – und damit zur Blamage vor aller Augen –, lenkten die Journalisten ein und schlossen einen Vergleich. Insgesamt fließen nun 3,145 Millionen Euro zurück an das Land Berlin: die ursprünglichen Fördermittel plus 1,35 Millionen Euro Zinsen.

Mit diesem Vergleich räumen die Beteiligten implizit ein, was ihnen seit Jahren vorgeworfen wurde: den Missbrauch von Steuergeldern durch falsche Angaben. Der Verwaltungsgerichtsprozess ist damit vom Tisch – und mit ihm die Chance auf eine vollständige öffentliche Aufarbeitung.

Ein Symptom einer tieferen Krankheit

Dieser Fall ist weit mehr als eine Anekdote über gierige Immobilienbesitzer. Er offenbart ein strukturelles Problem, das tief in der deutschen Medienlandschaft verwurzelt ist. Dieselben Journalisten, die dem Bürger tagtäglich erklären, wie die Welt zu funktionieren hat, die Vermieter als Ausbeuter brandmarken und den Kapitalismus geißeln, bedienen sich selbst hemmungslos am Steuertopf und handeln nach der ältesten Regel der Heuchelei: Quod licet Iovi, non licet bovi.

Es ist dieser Typus des moralisch überlegenen Belehrers, der in Deutschland seit Jahrzehnten den öffentlichen Diskurs dominiert – und dabei selbst nicht einmal die Standards einhält, die er anderen aufzwingt. Wer sich wundert, warum das Vertrauen der Bevölkerung in die etablierten Medien kontinuierlich sinkt, findet in Geschichten wie dieser eine erschöpfende Antwort. Denn nichts zerstört Glaubwürdigkeit schneller als die Kluft zwischen dem, was man predigt, und dem, was man tut.

Dass ausgerechnet Journalisten, die sich als Anwälte der kleinen Leute inszenieren, über Jahrzehnte hinweg Steuergelder zweckentfremdet und Mieter ausgenommen haben sollen, ist ein Skandal, der weit über den konkreten Fall hinausweist. Er wirft die Frage auf, wie viele solcher Fälle es noch gibt – und ob die selbsternannte vierte Gewalt in diesem Land überhaupt noch das moralische Recht besitzt, andere zu belehren.

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