
Wirecard-Skandal: Ex-Aufsichtsräte im Rechtsstreit mit Beratern und Prüfern
Die juristischen Nachwehen des Wirecard-Skandals setzen sich fort: Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder des inzwischen insolventen DAX-Unternehmens Wirecard AG haben nun auch Wirtschaftsprüfer und Anwaltskanzleien in den Rechtsstreit hineingezogen. Dies geschieht im Rahmen der Haftungsklage, die der Insolvenzverwalter Michael Jaffé gegen den ehemaligen CEO Markus Braun und weitere Ex-Vorstände sowie Aufsichtsräte anstrengt.
Streitverkündungen treffen Beratungshäuser
Nach Informationen des Fachdienstes JUVE sind neben den ehemaligen Vorstandskollegen Brauns auch zwei frühere Aufsichtsratsmitglieder, Wulf Mathias und Stefan Klestil, betroffen. Diese haben ihrerseits Streitverkündungen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften EY und KPMG sowie die Anwaltskanzlei Clifford Chance ausgesprochen, bei der die ehemalige Beraterin des Gremiums, Christine Gärtner, tätig war.
Verantwortung der Aufsichtsräte im Fokus
Das Landgericht München I verhandelt derzeit über die Vorwürfe des Insolvenzverwalters, der den ehemaligen Führungskräften Pflichtverletzungen und die Verursachung immenser Verluste vorwirft. Im Kern der Auseinandersetzung stehen ein unbesichertes Darlehen und eine Schuldverschreibung, die kurz vor der Insolvenz gewährt wurden. Die Aufsichtsräte hatten dem Vorstand für Geschäfte im asiatischen Raum einen finanziellen Spielraum von 500 Millionen Euro eingeräumt, ohne die weiteren Entwicklungen ausreichend zu kontrollieren – so lautet zumindest die Anklage.
Die Rolle von EY und Clifford Chance
Im Zuge der Aufklärung des Skandals rücken auch die beratenden Instanzen in den Blickpunkt. Die Aufsichtsräte vertrauten auf das Urteil der hinzugezogenen Juristen und Wirtschaftsprüfer, was nun Teil der gerichtlichen Auseinandersetzung ist. Die Verantwortlichkeiten und Haftungen aller Organmitglieder werden dabei ebenso diskutiert wie das Verhalten der Finanzaufsicht BaFin und der Staatsanwaltschaft, die auf frühe Hinweise auf Unregelmäßigkeiten nicht adäquat reagiert hätten.
Klageverfahren mit ungewissem Ausgang
Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus und ist für den 5. September 2024 angesetzt. Die Verteidigung der Beklagten hat weitere Schriftsatzfristen erhalten, während im Hintergrund auch die D&O-Versicherungen eine wesentliche Rolle spielen. Über Vergleichsverhandlungen, wie sie etwa im Volkswagen-Dieselskandal stattfanden, ist bislang nichts bekannt.
Kritik an politischen und aufsichtsrechtlichen Versäumnissen
Der Fall Wirecard stellt nicht nur ein beispielloses Versagen auf Unternehmensebene dar, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Mängel im deutschen Aufsichts- und Regulierungssystem. Die Tatsache, dass ein DAX-Konzern über Jahre hinweg betrügerische Handlungen verschleiern konnte, offenbart eindeutig Schwächen in der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Die politische Verantwortung für diese Versäumnisse muss ebenso hinterfragt werden wie die Zuverlässigkeit der Mechanismen, die solche Skandale verhindern sollen.
Fazit: Ein Weckruf für den Finanzstandort Deutschland
Der Wirecard-Skandal und die daraus resultierenden juristischen Verfahren sollten als Weckruf für eine gründliche Überprüfung und Stärkung der deutschen Finanzmarktstruktur dienen. Es gilt, Vertrauen in die Integrität des Wirtschaftsstandortes Deutschland wiederherzustellen und sicherzustellen, dass sich eine solche Katastrophe nicht wiederholt. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden und das Vertrauen in die deutsche Wirtschaft und ihre Aufsichtsorgane muss durch tiefgreifende Reformen erneuert werden.
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