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18.02.2026
17:15 Uhr

ZDF verbreitet Falschmeldung über AfD-Politiker – und korrigiert sich klammheimlich

ZDF verbreitet Falschmeldung über AfD-Politiker – und korrigiert sich klammheimlich

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einmal mehr bewiesen, warum das Vertrauen der Bürger in seine Berichterstattung auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist. In der Frühsendung „Heute Xpress" des ZDF wurde am Mittwochmorgen behauptet, ein AfD-Politiker sei verurteilt worden, „weil er auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß gezeigt hatte". Eine Darstellung, die schlicht und ergreifend falsch ist – denn der betroffene Politiker war auf dem fraglichen Plakat überhaupt nicht abgebildet.

Ein Stockfoto als Corpus Delicti

Worum geht es eigentlich? Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller hatte im Landtagswahlkampf 2024 ein Wahlplakat mit dem Slogan „Wir schützen eure Kinder" verwendet. Darauf zu sehen: ein Mann und eine Frau, die mit ihren Armen ein schützendes Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. Die Fingerspitzen der beiden Erwachsenen berühren sich dabei über dem Kopf des mittleren Kindes. Ein handelsübliches Stockfoto, wie es von kommerziellen Bilderarchiven zum Kauf angeboten wird – und das auch von anderen Organisationen und Parteien in ähnlicher Form verwendet wurde.

Der Clou: Das Originalfoto wurde für das Plakat gespiegelt. Dadurch erscheint der Mann auf der linken Seite und hebt scheinbar seinen rechten Arm. Was für jeden unbefangenen Betrachter eine schützende Geste darstellt, wurde von der Kreisvorsitzenden der Linken in Frankfurt (Oder) als vermeintlicher Hitlergruß interpretiert. Sie erstattete im Juli 2024 Anzeige. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein kommerziell verfügbares Familienfoto, das Geborgenheit und Schutz symbolisieren soll, wird zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen – aber nur, wenn die AfD es verwendet.

Doppelte Blamage für den Mainzer Sender

Das ZDF räumte den Fehler auf Nachfrage ein. In der Ausgabe um 6:30 Uhr habe es „fälschlich" geheißen, Möller habe auf dem Plakat einen Hitlergruß gezeigt. In der korrigierten Fassung um 8:00 Uhr wurde dann formuliert, er habe einen Hitlergruß abgebildet. Eine Korrektur, die man getrost als kosmetisch bezeichnen darf – zumal sie ohne jede Kennzeichnung erfolgte. Auf der ZDF-Webseite sucht man den Vorfall unter der Rubrik „Korrekturen und Richtigstellungen" vergeblich.

Besonders pikant: Es handelt sich bereits um die zweite grobe Falschmeldung des ZDF innerhalb von nur 24 Stunden. Am Sonntagabend hatte das „Heute Journal" einen Beitrag mit zwei gefälschten Videoclips zur US-Abschiebebehörde ICE ausgestrahlt, die eigens für die Sendung in einen bestehenden Beitrag hineinmontiert worden waren. Zwei Fake-News-Skandale in kürzester Zeit – und das bei einem Sender, der sich mit dem Geld der Zwangsgebührenzahler als Bollwerk der seriösen Berichterstattung inszeniert. Wie viele solcher „Einzelfälle" braucht es noch, bis auch der letzte Verteidiger des öffentlich-rechtlichen Systems ins Grübeln kommt?

Justiz mit zweierlei Maß

Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte Möller am Dienstag wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 116 Euro. Der für das Plakat verantwortliche Grafiker wurde hingegen wegen Verfahrensfehlern freigesprochen. Möller hat bereits angekündigt, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Möller habe es billigend in Kauf genommen, dass das Bild als Hitlergruß interpretiert werden könne. Doch hier stellt sich eine fundamentale Frage: Seit wann reicht die bloße Möglichkeit einer Interpretation für eine strafrechtliche Verurteilung aus? Muss ein Politiker tatsächlich jede noch so abwegige Deutung seiner Wahlwerbung antizipieren? Und warum werden identische oder ähnliche Darstellungen bei anderen Parteien nicht beanstandet?

Tatsächlich existieren zahlreiche Fotos von Politikern anderer Parteien – darunter auch prominente Vertreter von CDU und SPD –, die mit erhobenem Arm zu sehen sind, ohne dass jemals ein Staatsanwalt auch nur mit der Wimper gezuckt hätte. Selbst die CDU Datteln verwendete ein sehr ähnliches Bildmotiv, ohne dass die Justiz Anstoß daran genommen hätte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird – und dass der Kontext offenbar nur dann eine Rolle spielt, wenn er dem politischen Gegner nützt.

Symptom einer tieferen Krise

Dieser Vorfall ist weit mehr als eine journalistische Panne. Er offenbart ein systemisches Problem, das sich durch den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zieht. Die Grenze zwischen Berichterstattung und politischer Kampagne verschwimmt zusehends. Wenn ein zwangsfinanzierter Sender in seinen Nachrichtensendungen ungeprüfte Behauptungen verbreitet, die einen demokratisch gewählten Abgeordneten in die Nähe des Nationalsozialismus rücken, dann ist das kein Versehen – es ist ein Armutszeugnis für den deutschen Journalismus.

Die Bürger dieses Landes zahlen jährlich Milliarden an Rundfunkgebühren. Sie haben ein Recht auf wahrheitsgemäße, ausgewogene und faire Berichterstattung. Was sie stattdessen bekommen, sind immer häufiger tendenziöse Darstellungen, klammheimliche Korrekturen und eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber den eigenen journalistischen Standards. In einem Jahr, in dem fünf Landtagswahlen anstehen, ist diese Entwicklung nicht nur bedenklich – sie ist demokratiegefährdend.

Wilko Möller gewann seinen Wahlkreis übrigens trotz der abgehängten Plakate. Vielleicht ist das die eigentliche Nachricht: Die Bürger lassen sich von derlei Manövern offenbar immer weniger beeindrucken. Und das ist gut so.

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