
Zusatzbeiträge der Krankenkassen erneut erhöht: Millionen Versicherte betroffen
Ein ungewöhnlicher Vorgang erschüttert derzeit die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland: 17 Krankenkassen haben im laufenden Jahr ihre Zusatzbeiträge erneut erhöht. Dies ist besonders bemerkenswert, da die Erhöhungen üblicherweise zum Jahreswechsel vorgenommen werden. Laut einer Analyse des Verbraucherportals Finanztip sind 7,6 Millionen Versicherte von diesen zusätzlichen Belastungen betroffen.
Finanzielle Engpässe bei den Krankenkassen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Jahr 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Doch einige Krankenkassen sehen sich aufgrund millionenschwerer Defizite gezwungen, die Beiträge weiter anzuheben. Seit Mai dieses Jahres haben 22 gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, darunter 17, die bereits zum Jahreswechsel eine Erhöhung vorgenommen hatten.
Betroffene Krankenkassen im Überblick
- BKK Diakonie: aktuell 2,69 Prozent
- BKK Dürkoppadler: aktuell 2,55 Prozent
- BKK Euregio: aktuell 1,79 Prozent
- BKK24: aktuell 2,55 Prozent
- BKK Gildemeister Seidensticker: aktuell 1,99 Prozent
- BKK Pfalz: aktuell 2,38 Prozent
- BKK Pfaff: aktuell 1,8 Prozent
- BKK Textilgruppe Hof: aktuell 2,8 Prozent
- BKK Wirtschaft & Finanzen: aktuell 2,99 Prozent
- BKK ZF & Partner: aktuell 2,1 Prozent
- Continentale BKK: aktuell 2,2 Prozent
- IKK - die Innovationskasse: aktuell 2,3 Prozent
- IKK classic: aktuell 2,19 Prozent
- Knappschaft: aktuell 2,7 Prozent
- KKH: aktuell 3,28 Prozent
- Pronova BKK: aktuell 2,4 Prozent
- Vivida BKK: aktuell 2,49 Prozent
Reaktionen und Konsequenzen
Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip, erklärte: „Die gesetzlichen Kassen brauchen Geld, sie haben in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft.“ Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens, im Durchschnitt bei 1,78 Prozent.
Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Dies ermöglicht es den Betroffenen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln, ohne an die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten gebunden zu sein.
Einfacher Wechsel der Krankenkasse
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Seit 2021 wurde der Wechsel der Krankenkasse deutlich vereinfacht. Versicherte können sich online bei der neuen Kasse anmelden und die Kündigung der alten Kasse wird von der neuen übernommen. Eine Versicherungslücke ist dabei ausgeschlossen. Allerdings sollte geprüft werden, ob die neue Kasse alle gewünschten Extraleistungen anbietet.
Die erneuten Beitragserhöhungen werfen ein Schlaglicht auf die finanzielle Schieflage vieler gesetzlicher Krankenkassen und stellen die Versicherten vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiterentwickeln wird und ob weitere Kassen zu ähnlichen Maßnahmen greifen müssen.
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