
Ampel-Regierung plant neues Gesetz für Gewaltopfer - Kritiker sehen Umsetzung skeptisch
In einer ihrer letzten Amtshandlungen hat die geschäftsführende Bundesregierung am Mittwoch den Entwurf für ein neues Gewalthilfegesetz beschlossen. Das von Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) eingebrachte Gesetz soll einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt verankern. Doch die Umsetzung des Vorhabens steht angesichts der aktuellen politischen Situation auf wackligen Beinen.
Dramatischer Anstieg bei häuslicher Gewalt
Die Statistiken des Bundeskriminalamts zeichnen ein alarmierendes Bild: Im Jahr 2023 wurden über 256.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt - ein besorgniserregender Anstieg von 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders dramatisch: Über 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Bei Gewalt in Partnerschaften liegt der Anteil weiblicher Opfer sogar bei fast 80 Prozent.
Massive Versorgungslücken im Hilfesystem
Die aktuelle Infrastruktur zum Schutz der Betroffenen weist erhebliche Defizite auf. Nach aktuellen Erhebungen fehlen deutschlandweit mehr als 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Das neue Gesetz soll die Bundesländer nun in die Pflicht nehmen, ein flächendeckendes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen aufzubauen.
Geplante Maßnahmen im Überblick:
- Individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe
- Ausbau von Frauenhäusern und Schutzwohnungen
- Erweiterung des Beratungsangebots
- Verpflichtende Mindeststandards für die Bundesländer
Politischer Gegenwind gefährdet Umsetzung
Die Verabschiedung des Gesetzes steht jedoch unter keinem guten Stern. Nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition verfügt die geschäftsführende Regierung über keine eigene Mehrheit mehr. Für eine erfolgreiche Umsetzung wären Stimmen der Opposition erforderlich. Die Unionsfraktion hat jedoch bereits signalisiert, nur in ausgewählten Fällen Gesetzesvorhaben zu unterstützen.
Die mangelnde Handlungsfähigkeit der Restregierung könnte nun ausgerechnet jene treffen, die dringend auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Bemerkenswert ist auch, dass das Gesetz neben Frauen explizit weitere Personengruppen wie betroffene Männer sowie trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen berücksichtigen soll. Ein Ansatz, der in konservativen Kreisen durchaus kritisch gesehen wird, da er von klassischen Familienstrukturen abweicht.
Ob das wichtige Gesetzesvorhaben noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden kann, bleibt somit mehr als fraglich. Ein weiteres Beispiel dafür, wie dringend notwendige Reformen dem politischen Stillstand zum Opfer fallen könnten.

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