
Angriff auf das passive Wahlrecht: Wenn Politiker bestimmen, wer gewählt werden darf

Die Diskussion um das passive Wahlrecht in Deutschland nimmt besorgniserregende Züge an. Was sich derzeit in den politischen Hinterzimmern der Republik abspielt, sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Denn wenn gewählte Volksvertreter darüber entscheiden können, wer überhaupt zur Wahl antreten darf, dann steht die Demokratie selbst auf dem Spiel.
Die schleichende Aushöhlung demokratischer Grundrechte
Das passive Wahlrecht – also das Recht, sich zur Wahl zu stellen – gehört zu den fundamentalen Säulen unserer demokratischen Ordnung. Es garantiert, dass der Souverän, das Volk, aus einem breiten Spektrum an Kandidaten wählen kann. Doch genau dieses Grundrecht gerät zunehmend unter Beschuss. Die Justizministerin von Rheinland-Pfalz, Hubig, hat einen Vorstoß unternommen, der das passive Wahlrecht bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung entziehen würde.
Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Maßnahme gegen Extremismus erscheinen mag, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gefährliches Instrument zur politischen Ausgrenzung. Denn wer definiert, was Volksverhetzung ist? Wer entscheidet, welche Meinungen noch tolerabel sind und welche nicht? Die Antwort ist erschreckend: Es sind dieselben politischen Eliten, die von einer starken Opposition am meisten zu befürchten haben.
Der Präzedenzfall Ludwigshafen
Die Ereignisse in Ludwigshafen haben gezeigt, wohin die Reise gehen könnte. Wenn demokratische Wahlergebnisse durch politischen Druck oder juristische Winkelzüge rückgängig gemacht werden können, dann ist der Wählerwille nur noch so viel wert, wie es den Machthabenden genehm ist. Das ist keine Demokratie mehr – das ist eine Oligarchie mit demokratischem Anstrich.
„Wenn Demokratie nicht mehr vom Wählerwillen abhängig ist, sondern vom Wohlwollen der Eliten, ist es fünf vor zwölf."
Diese Einschätzung greift möglicherweise sogar zu kurz. Viele kritische Beobachter sind der Meinung, dass es längst fünf nach zwölf ist. Die systematische Ausgrenzung der parlamentarischen Opposition, die Instrumentalisierung der Justiz für politische Zwecke und die enge Verflechtung zwischen Medien, Politik und Verwaltung – all das sind Symptome eines Systems, das sich von seinen demokratischen Wurzeln entfernt hat.
Die Gewaltenteilung als Bollwerk der Freiheit
Die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative wurde von den Vätern unserer Verfassung nicht ohne Grund etabliert. Sie sollte verhindern, dass eine einzelne Gruppe zu viel Macht anhäuft und diese gegen das Volk wendet. Doch was passiert, wenn diese Gewalten nicht mehr unabhängig voneinander agieren, sondern gemeinsame Interessen verfolgen?
Die Antwort liegt auf der Hand: Die Bürger verlieren ihre Stimme. Ihre Wahlentscheidungen werden entwertet, ihre Kandidaten disqualifiziert, ihre Meinungen kriminalisiert. Was bleibt, ist eine Fassadendemokratie, in der zwar noch gewählt wird, aber das Ergebnis bereits feststeht.
Ein Weckruf für alle Demokraten
Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit in diesem Land aufwacht. Die Diskussion um das passive Wahlrecht ist kein abstraktes juristisches Problem – sie betrifft jeden einzelnen Bürger. Denn heute mag es die politische Opposition treffen, morgen könnte es jeden treffen, der eine unbequeme Meinung vertritt.
Die Hoffnung vieler Bürger richtet sich auf einen politischen Wandel, der die demokratischen Grundrechte wieder in den Mittelpunkt stellt. Doch dieser Wandel wird nicht von alleine kommen. Er erfordert wachsame Bürger, die bereit sind, für ihre Freiheitsrechte einzustehen – an der Wahlurne und darüber hinaus.
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