
Antrag auf AfD-Verbot: Bundestag soll über Verfassungswidrigkeit entscheiden
Ein Antrag von 37 Abgeordneten der CDU, SPD, Grünen und Linken sorgt derzeit für Aufsehen: Der Bundestag soll über ein Verbot der AfD diskutieren. Der Antrag zielt darauf ab, die AfD als verfassungswidrig einzustufen und somit zu verbieten. Die Initiative dazu ging vom CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz aus.
Hintergrund des Antrags
Nach Informationen der „Welt“ sei der Antrag über Monate hinweg vorbereitet und am vergangenen Freitag fast finalisiert worden. Noch im Oktober sollen sich die jeweiligen Fraktionen mit dem Antrag auseinandersetzen können. Anträge müssen im Bundestag von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden, was 37 Abgeordnete erfordert. Der Antrag für das AfD-Parteiverbotsverfahren werde jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern unterstützt. Von allen beteiligten Fraktionen würden ihn jeweils mindestens zehn Abgeordnete unterstützen.
Inhalt des Antrags
Der Antrag enthalte auch einen Hilfsantrag für den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Sollte eine einfache Mehrheit im Bundestag den Antrag beschließen, würde ein Prozessbevollmächtigter einen ausführlichen Antrag ausarbeiten. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann prüfen, ob der Verbotsantrag zulässig und begründet ist. Im Antrag heißt es laut „Welt“: „Der Deutsche Bundestag beantragt beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist.“ Hilfsweise soll festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird.
Artikel 21 des Grundgesetzes
Artikel 21 des Grundgesetzes besagt, dass Parteien dann verfassungswidrig sind, wenn sie darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Die unterstützenden Abgeordneten werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen.
Kontroverse innerhalb der Fraktionen
Solch ein Antrag ist vor allem innerhalb der Fraktionen von Union und SPD umstritten. Auch bei Grünen und Linken gibt es Vorbehalte. Eine Mehrheit im Bundestag ist nach aktuellem Stand unwahrscheinlich, da viele Bedenken äußern, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Kritiker warnen, dass der Ausgang des Verfahrens offen sei und es langwierig sein könnte – und der AfD im Falle eines Scheiterns sogar nutzen könnte.
Gerichtliche Entscheidungen
Die Initiative bezieht sich auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts. Diese Gerichte hatten festgestellt, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolge.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bundestag zu diesem brisanten Antrag positionieren wird. Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbot wird sicherlich für hitzige Debatten sorgen und die politische Landschaft in Deutschland weiter polarisieren.

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