
Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger: CDU-Ministerpräsident attackiert SPD-geführtes Arbeitsministerium
Während Deutschland unter einer beispiellosen Wirtschaftskrise ächzt und die Sozialkassen aus allen Nähten platzen, entbrennt ein erbitterter Streit zwischen den Koalitionspartnern über die Zukunft des Bürgergeldes. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze von der CDU hat mit seiner Forderung nach einer verpflichtenden Heranziehung arbeitsfähiger Bürgergeld-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit einen Nerv getroffen – und prompt den Widerstand des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums auf den Plan gerufen.
Schulzes klare Ansage: Wer kassiert, muss auch leisten
Der Ministerpräsident findet deutliche Worte für seine Position. In einem Interview mit der Bild am Sonntag erklärte Schulze unmissverständlich: „Ich glaube, wir müssen als Allererstes über diejenigen reden, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten gehen." Seine Botschaft an die Empfänger staatlicher Transferleistungen könnte kaum klarer sein: „Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung."
Als konkrete Beispiele für mögliche Tätigkeiten nannte der CDU-Politiker kommunale Arbeiten wie Laubfegen oder Schneeräumen im Winter. Gemeinnützige Arbeit sei in Deutschland schließlich nicht verboten, so Schulze. Eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen – doch offenbar nicht für alle Beteiligten in der Großen Koalition.
SPD-Ministerin Bas bremst mit Bürokratie-Argument
Das von Arbeitsministerin Bärbel Bas geführte Ressort reagierte auf den Vorstoß mit der typischen Bedenkenträgerei, die man von der SPD in solchen Fragen gewohnt ist. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, die Bereitstellung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten sei mit „hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand" verbunden. Die Arbeitsgelegenheiten müssten organisiert und die Arbeit beaufsichtigt werden – als wäre dies ein unüberwindbares Hindernis für einen funktionierenden Staat.
Besonders pikant: Das Ministerium verwies darauf, dass die Regelleistungen während der gemeinnützigen Arbeit weiterlaufen würden und somit zusätzliche Kosten entstünden. Das vorrangige Ziel sei es, Bürgergeldbeziehende in „reguläre Beschäftigung" zu integrieren. Ein hehres Ziel, das angesichts der aktuellen Wirtschaftslage und der explodierenden Verwaltungskosten des Bürgergeldes – mittlerweile fast acht Milliarden Euro jährlich – geradezu zynisch anmutet.
Schulze kontert: „Wenn man es will, kriegt man es hin"
Der Ministerpräsident ließ die Einwände aus Berlin nicht unkommentiert. Mit bemerkenswerter Schärfe wies er die Bedenken zurück: „Arbeitspflicht – das geht, und das muss sein. Und der bürokratische Aufwand wird verhältnismäßig klein sein." Dann setzte er noch einen drauf: „Wenn man es will, kriegt man es hin. Wenn man es nicht will, erfindet man Ausreden, so wie das Bundesarbeitsministerium."
Diese Worte treffen den Kern des Problems. Seit Jahren beobachten wir, wie die SPD jeden Versuch torpediert, das ausufernde Sozialsystem auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Die Partei, die einst für die arbeitende Bevölkerung eintrat, hat sich längst zur Interessenvertretung derjenigen gewandelt, die von den Früchten fremder Arbeit leben.
Konkrete Schritte in Sachsen-Anhalt angekündigt
Schulze kündigte an, in seinem Bundesland Gespräche mit den Kommunen aufzunehmen und einen konkreten Zeitplan vorzulegen. Seine Begründung ist so simpel wie einleuchtend: „Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, der Sozialstaat schon gar nicht." Jeder, der vollständig vom Staat finanziert werde, bisher keine Gegenleistung biete, aber gleichzeitig voll erwerbsfähig sei, müsse sich angesprochen fühlen.
Der Sozialstaat am Scheideweg
Die Debatte offenbart einen fundamentalen Konflikt innerhalb der Großen Koalition. Während die CDU zumindest verbal auf das Prinzip des Förderns und Forderns pocht, verteidigt die SPD unter Bärbel Bas ein System, das Leistungsempfänger in Watte packt und jeden Anreiz zur Arbeitsaufnahme systematisch untergräbt. Bas selbst warnte bei einer SPD-Programmklausur in Berlin vor Einschnitten in Sozialleistungen und sprach von einer „Abrissbirne für Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte".
Doch wer sind hier eigentlich die wahren Leidtragenden? Es sind die Millionen von Steuerzahlern, die jeden Morgen aufstehen, zur Arbeit gehen und einen immer größeren Teil ihres Einkommens abgeben müssen, um ein System zu finanzieren, das Nichtstun belohnt. Es sind die ehrlichen Arbeitnehmer, die sich fragen müssen, warum sie eigentlich noch arbeiten, wenn der Staat ihnen kaum mehr lässt als denjenigen, die gar nicht arbeiten.
Die Forderung nach einer Arbeitspflicht für erwerbsfähige Bürgergeld-Empfänger ist keine Schikane, sondern ein Gebot der Fairness gegenüber allen, die dieses Land mit ihrer Arbeit am Laufen halten. Es bleibt abzuwarten, ob die CDU diesmal den Mut aufbringt, ihre Ankündigungen auch in die Tat umzusetzen – oder ob es bei den üblichen Wahlkampfversprechen bleibt, die nach dem Urnengang schnell vergessen sind.

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