
Beamtenbund verweigert Dialog mit der AfD – ein Angriff auf die Demokratie?

Was sich in diesen Tagen im Deutschen Beamtenbund (DBB) abspielt, liest sich wie ein Lehrstück darüber, wie man demokratische Grundprinzipien mit dem Gestus des Demokratieschutzes aushöhlt. Der DBB-Bundesvorsitzende Volker Geyer hat in einem Schreiben an den Bundesvorstand ein umfassendes Kontaktverbot zur Alternative für Deutschland verkündet. Keine Einladungen, keine gemeinsamen Podien, keine Auftritte, keine Erklärungen – kurz: keinerlei „Formen des politischen Kontakts" mit der AfD oder ihren Gliederungen. Man reibt sich die Augen.
Ein Beschluss mit Ansage
Überraschend kommt der Beschluss freilich nicht. Bereits Mitte März hatte Geyer angekündigt, dass die Bundesleitung eine offizielle Position zum Umgang mit der AfD erarbeiten werde. Am 31. März sei man sich dann einig geworden. Der Beschluss habe „Wirkung für den DBB auf Bundesebene" und solle als „Orientierungshilfe" für die Mitgliedsgewerkschaften und Landesbünde dienen. Orientierungshilfe – ein bemerkenswert euphemistischer Begriff für das, was faktisch einem politischen Ausschluss gleichkommt.
Zur Begründung heißt es, Mitglied einer DBB-Mitgliedsgewerkschaft könne nur sein, wer sich „durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassungen bekennt und für deren Erhalt eintritt". Der DBB lehne „alle Kontakte mit extremistischen Parteien oder Gruppierungen entschieden ab". Dass man damit implizit die AfD als extremistisch einstuft, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, scheint die Verantwortlichen nicht weiter zu beunruhigen.
Grundgesetz? Nur wenn es passt
Hier wird es besonders pikant. Denn ausgerechnet das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mittlerweile gekippt. Der DBB stützt sich also auf eine Bewertung, die gerichtlich keinen Bestand hatte. Wie passt das zusammen mit dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das man so vehement einfordert?
Artikel 3 des Grundgesetzes ist unmissverständlich: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Wenn ein Dachverband, der Millionen von Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst vertritt, einer demokratisch gewählten und in zahlreichen Parlamenten vertretenen Partei den Dialog verweigert, dann stellt sich die Frage, wer hier eigentlich die demokratische Grundordnung gefährdet.
Die Absurdität des „Kontaktverbots"
Besonders grotesk wird die Angelegenheit, wenn man sie zu Ende denkt. Die AfD ist in sämtlichen Landtagen vertreten, sitzt im Bundestag und erreicht in Umfragen Spitzenwerte. In mehreren ostdeutschen Bundesländern ist sie stärkste Kraft. Was geschieht, wenn die AfD in einem Bundesland Regierungsverantwortung übernimmt – etwa mit absoluter Mehrheit? Soll der Beamtenbund dann die Zusammenarbeit mit der eigenen Landesregierung verweigern? Sollen Tarifverhandlungen platzen, weil man sich weigert, mit gewählten Volksvertretern an einem Tisch zu sitzen? Beamte dürfen bekanntlich nicht streiken, und politisch motivierte Arbeitskämpfe sind in Deutschland ohnehin illegal. Der DBB manövriert sich hier in eine Sackgasse, aus der es keinen eleganten Ausweg gibt.
Einfache Parteimitglieder – vorerst verschont
Immerhin: Einfache Beamte, die lediglich Mitglied der AfD sind, sollen von der Regelung nicht betroffen sein. Auf Nachfrage teilte ein DBB-Sprecher mit, Parteimitgliedschaft sei „privat und im Zweifel nicht öffentlich". Zudem habe der DBB keine Einzelmitglieder, sondern sei Dachverband selbstständiger Fachgewerkschaften. Eine bemerkenswert ausweichende Antwort, die mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet. Denn wie lange wird diese Unterscheidung Bestand haben? Wer garantiert, dass der nächste Beschluss nicht auch einfache Mitglieder ins Visier nimmt?
Ein Symptom einer tieferen Krise
Der Vorgang reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Entwicklung, die Deutschland seit Jahren erfasst. Statt sich mit den Ursachen für den Aufstieg der AfD auseinanderzusetzen – mit der unkontrollierten Migration, der explodierenden Kriminalität, der wirtschaftlichen Stagnation, dem Vertrauensverlust in staatliche Institutionen –, setzt man auf Ausgrenzung und Kontaktsperren. Es ist dieselbe Strategie, die schon bei der „Brandmauer" gescheitert ist: Je höher man die Mauer baut, desto mehr Wähler treibt man auf die andere Seite.
Volker Geyer schloss sein Schreiben mit den Worten: „Ich hoffe, dass dieser Beschluss von Euch so mitgetragen werden kann." Ein Satz, der in seiner diplomatischen Zurückhaltung verrät, dass man sich der Tragweite durchaus bewusst ist. Denn unter den 1,3 Millionen Mitgliedern des DBB dürften sich nicht wenige befinden – Polizisten, Soldaten, Verwaltungsbeamte –, die mit der AfD sympathisieren oder sie sogar wählen. Ob diese Menschen sich durch ein solches Kontaktverbot „orientiert" fühlen oder eher in ihrer Überzeugung bestärkt werden, dass der politische Betrieb in Deutschland zunehmend autoritäre Züge annimmt, darf bezweifelt werden.
Demokratie lebt vom Dialog – nicht von Kontaktsperren
Eine funktionierende Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass man auch mit politischen Gegnern spricht. Dass man Argumente austauscht, Positionen hinterfragt, Kompromisse sucht. Wer den Dialog verweigert, verweigert letztlich die Demokratie selbst. Der Deutsche Beamtenbund, dessen Mitglieder dem Staat und damit allen Bürgern dienen sollten, täte gut daran, sich diese Grundwahrheit in Erinnerung zu rufen. Denn eines ist gewiss: Die Millionen Wähler der AfD verschwinden nicht dadurch, dass man ihre gewählten Vertreter wie Aussätzige behandelt. Im Gegenteil – solche Beschlüsse sind das beste Wahlkampfprogramm, das sich die Alternative für Deutschland wünschen kann.

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