
Berliner Partizipationsgesetz: Gutachten entlarvt Migrantenquote als verfassungswidrig

Was für eine Überraschung – oder besser gesagt: Was für eine längst überfällige Erkenntnis. Ein von der Berliner Justizverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass wesentliche Teile des sogenannten „Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft" mit dem Grundgesetz kollidieren dürften. Wer hätte das gedacht? Nun, eigentlich jeder, der das Grundgesetz auch nur einmal aufgeschlagen hat.
Quoten statt Qualifikation: Das Erbe von Rot-Rot-Grün
Das besagte Partizipationsgesetz wurde im Jahr 2021 unter dem rot-rot-grünen Senat von Michael Müller verabschiedet – eine politische Konstellation, die Berlin bekanntlich nicht gerade in eine Blütezeit geführt hat. Das Gesetz verpflichtet Berliner Behörden dazu, bei der Besetzung öffentlicher Stellen „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht". In der Hauptstadt betrifft das mittlerweile über 40 Prozent der Einwohner. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation gezielt angesprochen und „in besonderem Maße" berücksichtigt werden sollen.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Nicht Eignung, nicht Befähigung, nicht fachliche Leistung sollten den Ausschlag geben – sondern die Herkunft. Das ist nichts anderes als eine institutionalisierte Bevorzugung aufgrund ethnischer Merkmale, verpackt in den Wohlfühlmantel der „Partizipation". Und genau das hat nun auch eine externe Kanzlei in ihrem Gutachten bestätigt, das Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegeben hatte.
Das Grundgesetz als Kompass – endlich wieder
Badenberg selbst formulierte es diplomatisch, aber unmissverständlich: „Das Grundgesetz ist mein Kompass." Die Senatorin, die selbst eine Migrationsgeschichte hat, betonte zwar ihr Verständnis für das Anliegen des Gesetzes, machte aber gleichzeitig klar, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen liegen. Der öffentliche Dienst müsse sich an Eignung, Befähigung und Leistung orientieren – nicht an Quoten.
„Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle."
Worte, die man sich in so manchem Berliner Amtszimmer einrahmen sollte. Denn was Badenberg hier ausspricht, ist im Grunde eine Selbstverständlichkeit, die in den vergangenen Jahren unter dem ideologischen Nebel der Identitätspolitik verschüttet wurde. Die sogenannte Bestenauslese – also die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – ist keine konservative Marotte, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot, verankert in Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Generalstaatsanwältin bereits ausgebremst
Bemerkenswert ist auch, dass Badenberg offenbar bereits vor dem Gutachten Konsequenzen gezogen hat. So soll sie die Praxis der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers ausgesetzt haben, die Bewerbern mit Migrationshintergrund einen Vorteil eingeräumt haben soll. Ein Schritt, der zeigt, dass die Justizsenatorin nicht nur Gutachten bestellt, sondern auch handelt.
Doch die eigentliche Frage lautet: Wie konnte ein derart offensichtlich verfassungswidriges Gesetz überhaupt verabschiedet werden? Die Antwort liegt in der ideologischen Verblendung jener politischen Kräfte, die Deutschland in den vergangenen Jahren geprägt haben. Rot-Rot-Grün in Berlin war dabei nur die Speerspitze einer Bewegung, die Gleichstellung mit Gleichmacherei verwechselt und Leistung als Diskriminierungsinstrument diffamiert hat.
Ein Symptom einer tieferliegenden Krankheit
Das Berliner Partizipationsgesetz ist dabei nur ein Symptom einer viel tieferliegenden Problematik. In ganz Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren Regelungen und Praktiken eingeschlichen, die das Leistungsprinzip aushöhlen – sei es durch Genderquoten, Diversitätsvorgaben oder eben Migrantenquoten. All diese Instrumente mögen gut gemeint sein, doch sie untergraben das Fundament einer funktionierenden Gesellschaft: die Auswahl der Besten für die wichtigsten Aufgaben.
Gerade im öffentlichen Dienst, der ohnehin unter massivem Fachkräftemangel leidet, kann es sich Deutschland schlicht nicht leisten, Stellen nach Herkunft statt nach Kompetenz zu besetzen. Wer in einer Behörde sitzt, weil er eine Quote erfüllt und nicht weil er der beste Kandidat war, schadet am Ende nicht nur der Verwaltung, sondern auch jenen Migranten, die es aus eigener Kraft und mit herausragender Qualifikation geschafft haben. Denn nichts entwertet eine Leistung mehr als der Verdacht, sie sei nur durch eine Bevorzugung zustande gekommen.
Es bleibt zu hoffen, dass das Gutachten nicht in irgendeiner Schublade verschwindet, sondern tatsächlich zu einer Korrektur des Gesetzes führt. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz wäre gut beraten, auch auf Bundesebene ähnliche Regelungen kritisch zu überprüfen. Denn das Grundgesetz sollte nicht nur in Berlin als Kompass dienen – sondern überall dort, wo politische Ideologie droht, das Leistungsprinzip zu verdrängen.

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