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20.04.2026
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Brandenburg: AfD scheitert erneut an der Landrats-Hürde – und ein Kandidat sorgt für ein juristisches Eigentor

Brandenburg: AfD scheitert erneut an der Landrats-Hürde – und ein Kandidat sorgt für ein juristisches Eigentor

Es ist ein Muster, das sich in Brandenburg mit ermüdender Regelmäßigkeit wiederholt: Die AfD tritt zu Landratswahlen an, mobilisiert beachtliche Wähleranteile – und steht am Ende doch wieder ohne Amt da. Die jüngsten Wahlen in der Uckermark und im Barnim reihen sich nahtlos in diese Serie ein, wobei einer der beiden Kandidaten sich nicht nur eine Wahlniederlage, sondern auch eine handfeste Klage des Volksmusiksängers Heino eingehandelt hat.

Uckermark: Klarer Sieg für die CDU-Amtsinhaberin

In der Uckermark konnte sich die CDU-Landrätin Karina Dörk souverän im Amt behaupten. Mit 60 Prozent der Stimmen verwies sie den AfD-Landtagsabgeordneten Felix Teichner auf den zweiten Platz, der immerhin 40 Prozent erzielte. Bei einer Wahlbeteiligung von 55,3 Prozent ein durchaus respektables Ergebnis – wäre da nicht die groteske Posse, die Teichner sich am Wahltag selbst eingebrockt hat.

Der AfD-Kandidat hatte auf Social Media mit dem Slogan geworben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!" Garniert wurde das Ganze mit einer Anspielung auf ein bekanntes Lied des 87-jährigen Sängers: „Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark." Das Problem? Teichner hatte den Volksmusikstar weder um Erlaubnis gefragt noch auf die anwaltliche Abmahnung reagiert, diese Werbung umgehend einzustellen. Heino fordert nun ein Schmerzensgeld von 250.000 Euro wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

„Ich empfinde es als Unverschämtheit, mich ungefragt zum Gesicht einer Partei zu machen."

So die unmissverständliche Reaktion des Sängers. Zwar sei bei seinen Konzerten jeder willkommen, unabhängig von seiner politischen Überzeugung, doch diese Vereinnahmung gehe ihm „eindeutig zu weit".

Wenn Dilettantismus die eigene Sache torpediert

Man muss kein politischer Gegner der AfD sein, um zu erkennen: Solche Aktionen sind schlicht unprofessionell. Wer als Kandidat für ein hohes kommunalpolitisches Amt antritt und dabei elementare Persönlichkeitsrechte missachtet, anwaltliche Abmahnungen ignoriert und sich am Wahltag selbst zum Gegenstand von Negativ-Schlagzeilen macht, der schadet nicht nur sich selbst, sondern der gesamten Partei. Es ist ein Armutszeugnis, das die berechtigte Frage aufwirft, ob die AfD in Brandenburg über ausreichend qualifiziertes Personal für kommunale Spitzenämter verfügt.

Denn die Zahlen zeigen ja durchaus, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung in diesen Landkreisen bereit wäre, einem AfD-Kandidaten das Vertrauen zu schenken. 40 Prozent in der Uckermark – das ist kein Randphänomen, das ist ein massiver Wählerblock, der offenkundig mit der etablierten Politik hadert. Umso ärgerlicher muss es für diese Wähler sein, wenn ihr Kandidat durch vermeidbare Eskapaden die eigenen Chancen verspielt.

Barnim: Stichwahl als letzte Hoffnung

Etwas besser sieht es für die AfD im Landkreis Barnim aus, der nordöstlich von Berlin liegt. Dort erreichte der AfD-Bewerber Matthäus Mikolaszek 30 Prozent und zog damit in die Stichwahl gegen den amtierenden SPD-Landrat Daniel Kurth ein, der auf 40,9 Prozent kam. Bemerkenswert ist dabei vor allem das desaströse Abschneiden des gemeinsamen Kandidaten von CDU, Freien Wählern und FDP: Daniel Sauer landete mit mageren 20,1 Prozent abgeschlagen auf dem dritten Platz. Ein Einzelbewerber holte weitere 9 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag hier bei 47,7 Prozent.

Die Stichwahl in zwei Wochen wird zeigen, ob Mikolaszek den Rückstand von knapp elf Prozentpunkten aufholen kann. Die Erfahrung lehrt freilich, dass sich in Stichwahlen regelmäßig eine informelle „Alle-gegen-die-AfD"-Koalition formiert. Erst vor vier Wochen hatte die AfD-Kandidatin Christine Beyer im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße in der Stichwahl hauchdünn gegen ihren CDU-Kontrahenten verloren.

Das strukturelle Dilemma der AfD auf kommunaler Ebene

Was sich in Brandenburg abspielt, ist symptomatisch für die Lage der AfD in ganz Deutschland. Die Partei erzielt bei Wahlen regelmäßig beachtliche Ergebnisse, scheitert aber an der sogenannten „Brandmauer" – jenem stillschweigenden Konsens der übrigen Parteien, der AfD unter keinen Umständen zu einem exekutiven Amt zu verhelfen. In Stichwahlen fließen die Stimmen der ausgeschiedenen Kandidaten fast ausnahmslos zum Gegner der AfD, unabhängig von dessen parteipolitischer Couleur.

Für den Bürger, der sich von der etablierten Politik nicht mehr vertreten fühlt, ist das eine frustrierende Erfahrung. Die demokratische Willensbildung wird durch diese informellen Absprachen faktisch verzerrt. Wenn 30 oder gar 40 Prozent der Wähler für einen Kandidaten stimmen und dieser dennoch systematisch von der Machtausübung ferngehalten wird, dann stellt sich die Frage, wie ernst es die anderen Parteien mit dem demokratischen Wettbewerb tatsächlich meinen.

Gleichzeitig muss sich die AfD den Spiegel vorhalten lassen: Wer mit dilettantischen Wahlkampfaktionen wie der unautorisierten Heino-Werbung seinen Gegnern Munition liefert, der darf sich über Niederlagen nicht beklagen. Professionalität, Seriosität und personelle Qualität – das sind die Voraussetzungen, um das Vertrauen der Wähler nicht nur zu gewinnen, sondern auch zu rechtfertigen. Brandenburg zeigt einmal mehr, dass die AfD an beiden Fronten noch erheblichen Nachholbedarf hat.

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