
Bundesverfassungsgericht weicht Souveränität auf: Deutschland soll für US-Drohnenkrieg haften?
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für die deutsche Außenpolitik haben könnte. Zwei jemenitische Staatsbürger waren bis nach Karlsruhe gezogen, um gegen die Nutzung der US-Airbase Ramstein für amerikanische Drohnenangriffe zu klagen. Zwar scheiterten sie mit ihrer Verfassungsbeschwerde, doch die Richter schufen dabei eine neue Rechtskonstruktion, die künftig zum Bumerang werden könnte.
Wenn deutsche Gerichte Weltpolizei spielen
Es ist schon bemerkenswert: Während amerikanische Gerichte die Klage der Jemeniten als "politische Frage" abwiesen, beschäftigten sich hierzulande gleich vier Instanzen mit dem Fall. Vom Verwaltungsgericht Köln über das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht – der deutsche Rechtsstaat kennt offenbar keine Grenzen mehr, wenn es darum geht, sich in internationale Konflikte einzumischen.
Das Gericht führte nun einen sogenannten "Schutzauftrag" ein – eine Art Vorstufe zur Schutzpflicht, die zunächst nur "allgemeine Wachsamkeit" erfordere. Klingt harmlos? Ist es aber nicht. Denn unter bestimmten Bedingungen könne sich dieser Auftrag zur echten Schutzpflicht verdichten. Deutschland solle demnach auch für Ausländer im Ausland Verantwortung übernehmen, wenn ein "hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt" bestehe.
Die Hintertür für künftige Einmischungen
Was das Gericht hier konstruiert hat, ist nichts anderes als eine juristische Hintertür. Zwar wurden im konkreten Fall hohe Hürden aufgestellt – die Bundesregierung dürfe ihre eigene Einschätzung zugrunde legen, ob Verbündete Völkerrecht verletzen. Doch die Büchse der Pandora ist geöffnet. Künftig könnten Aktivisten und NGOs versuchen, über deutsche Gerichte Druck auf die Außenpolitik auszuüben.
"Die Hauptsorge der Bundesregierung ist derzeit, dass die Trump-Administration von deutschen Sonderwünschen und moralischen Nachfragen genervt ist."
Diese Sorge ist mehr als berechtigt. Präsident Trump hat bereits mehrfach angedroht, US-Truppen aus Deutschland abzuziehen. Wenn deutsche Gerichte nun anfangen, amerikanische Militäroperationen zu bewerten und möglicherweise zu behindern, könnte das der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Israel im Visier der Moralisten
Besonders brisant wird die neue Rechtsprechung mit Blick auf Israel. Das Gericht hat einen Präzedenzfall geschaffen, der schon bald auf den Gaza-Konflikt angewendet werden könnte. Linke Aktivisten und pro-palästinensische Gruppen werden nicht zögern, deutsche Waffenlieferungen an Israel vor Gericht zu zerren. Die Argumentation liegt auf der Hand: Wenn Deutschland für US-Drohnenangriffe über Ramstein mitverantwortlich sein könnte, warum dann nicht auch für israelische Militäroperationen mit deutschen Waffen?
Das Gericht hat zwar betont, dass "konkrete Indizien" für systematische Völkerrechtsverletzungen vorliegen müssten. Doch wer definiert, was "systematisch" ist? UN-Gremien, die seit Jahrzehnten eine anti-israelische Schlagseite haben? Das Internationale Rote Kreuz, das sich regelmäßig einseitig positioniert?
Die Selbstentmachtung der Politik
Was wir hier erleben, ist die schleichende Selbstentmachtung der deutschen Außenpolitik. Statt dass gewählte Politiker über Bündnisfragen entscheiden, könnten künftig Richter das letzte Wort haben. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht ohnehin vor gewaltigen Herausforderungen – von der eskalierenden Lage im Nahen Osten bis zu Trumps Zollpolitik. Da braucht sie nicht auch noch Gerichte, die ihr in den Rücken fallen.
Die wahre Gefahr liegt nicht in amerikanischen Drohnen oder israelischen Militäroperationen. Die wahre Gefahr liegt darin, dass Deutschland seine Bündnisfähigkeit aufs Spiel setzt. In einer Welt, in der autoritäre Regime wie China und Russland immer aggressiver auftreten, können wir es uns nicht leisten, unsere wichtigsten Verbündeten mit moralischen Belehrungen zu vergraulen.
Das Bundesverfassungsgericht mag sich als Hüter der Menschenrechte sehen. Doch mit solchen Urteilen schwächt es die Handlungsfähigkeit Deutschlands in einer zunehmend gefährlichen Welt. Statt neue Schutzpflichten zu konstruieren, sollten unsere Richter lieber darauf achten, dass Deutschland seine eigenen Bürger schützen kann – vor der explodierenden Kriminalität im eigenen Land, vor islamistischem Terror und vor den Folgen einer verfehlten Migrationspolitik.
Es ist höchste Zeit, dass die Politik dem juristischen Aktivismus Grenzen setzt. Sonst werden wir eines Tages aufwachen und feststellen, dass deutsche Gerichte die Außenpolitik komplett lahmgelegt haben – während unsere Feinde sich ins Fäustchen lachen.
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