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21.08.2025
05:10 Uhr

Demokratie in Gefahr: AfD-Politiker kämpft gegen skandalösen Wahlausschluss in Ludwigshafen

Was sich derzeit in Ludwigshafen abspielt, erinnert fatal an Methoden, die man eigentlich nur aus autoritären Systemen kennt. Der AfD-Politiker Joachim Paul wurde von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen – nicht etwa wegen einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern aufgrund eines dubiosen Dossiers des Verfassungsschutzes. Nun wehrt sich Paul mit einer umfassenden Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegen diesen beispiellosen Angriff auf die demokratischen Grundrechte.

Ein Frontalangriff auf das passive Wahlrecht

Die 18-seitige Beschwerdeschrift, die Pauls Anwalt Christian Wirth beim Oberverwaltungsgericht einreichte, liest sich wie eine Anklage gegen den Zustand unserer Demokratie. „Der Eingriff ins passive Wahlrecht wiegt vorliegend schwer", heißt es darin unmissverständlich. Und weiter: „Freie Wahlen setzen voraus, dass den Wahlberechtigten nicht bestimmte Kandidaten vorgeschrieben werden." Deutlicher kann man die Perversion des demokratischen Prozesses kaum formulieren.

Was hier geschieht, ist nichts anderes als die Vorauswahl genehmer Kandidaten durch die etablierte Politik. Die amtierende SPD-Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hatte sich beim rheinland-pfälzischen Innenministerium ein Dossier über ihren politischen Konkurrenten besorgt – ein Vorgang, der in einer funktionierenden Demokratie eigentlich undenkbar sein sollte.

Verfassungsschutz als politisches Instrument

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man sich die Verflechtungen genauer ansieht: Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz wird von Elmar May geführt, dessen Ehefrau als persönliche Referentin der ehemaligen SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer tätig war. Der Verfassungsschutz ist dort keine eigenständige Behörde, sondern eine Abteilung des SPD-geführten Innenministeriums. Eine ehemalige SPD-Politikerin bestellt also bei einem SPD-nahen Verfassungsschutz ein Gutachten über den Kandidaten der politischen Konkurrenz – und niemand in diesem System scheint daran Anstoß zu nehmen.

Das vorgelegte Material bezeichnet Pauls Anwalt treffend als „Sammelsurium an verfassungsschutzrechtlich unbeachtlichen Aktivitäten". Tatsächlich finden sich in dem Dossier keine konkreten Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen, sondern lediglich die üblichen Verdächtigungen und Unterstellungen, mit denen die AfD seit Jahren überzogen wird.

Grundrechte werden mit Füßen getreten

Die Beschwerdeschrift führt zehn gewichtige Leitsätze an, die das rechtsstaatliche Versagen in diesem Fall dokumentieren. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass das Verwaltungsgericht Neustadt seiner Pflicht zur effektiven gerichtlichen Überprüfung nicht nachgekommen sei. Stattdessen verwies es Paul auf den nachträglichen Rechtsschutz nach der Wahl – ein Hohn für jeden, der noch an rechtsstaatliche Prinzipien glaubt.

Denn was bedeutet dieser Verweis konkret? Sollte Paul nach der Wahl erfolgreich klagen, müsste die gesamte Wahl wiederholt werden. Bis dahin wäre er jedoch monatelang seiner Grundrechte beraubt gewesen. Ein „endgültiger Rechtsverlust" drohe, warnt die Beschwerdeschrift zu Recht.

Die Gemeindeordnung als Waffe gegen die Opposition

Als Rechtsgrundlage für den Ausschluss dient Paragraf 53 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Demnach kann nur Bürgermeister werden, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" einsteht. Eine Gummiformulierung, die beliebig interpretierbar ist und damit zum perfekten Instrument politischer Willkür wird.

Paul ist verbeamteter Lehrer – eine Position, die bereits eine umfassende Überprüfung der Verfassungstreue voraussetzt. Es gab nie Beschwerden gegen ihn im Schuldienst. Dennoch reichen „irgendwelche Zweifel" aus, um ihm das passive Wahlrecht faktisch zu entziehen. Die Beschwerdeschrift stellt klar: Für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff müssten „sehr gravierende Zweifel" vorliegen, „wofür der Staat die Beweislast trägt".

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Was in Ludwigshafen geschieht, ist mehr als nur ein lokaler Skandal. Es ist ein Testlauf für die systematische Ausschaltung unliebsamer politischer Konkurrenz. Wenn es gelingt, einen demokratisch legitimierten Kandidaten aufgrund vager Verdächtigungen von der Wahl auszuschließen, dann ist die Büchse der Pandora geöffnet.

Besonders perfide ist der Versuch des Verwaltungsgerichts, Pauls AfD-Mitgliedschaft als Begründung für Zweifel an seiner Verfassungstreue heranzuziehen. Die Partei wird zwar vom Verfassungsschutz als „extremistischer Verdachtsfall" geführt, ist aber eine zugelassene und im Bundestag vertretene Partei. Ein pauschaler Rückschluss von der Parteimitgliedschaft auf die individuelle Verfassungstreue ist rechtsstaatlich nicht haltbar.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bei der Bundestagswahl im Februar kam die AfD in Ludwigshafen auf 24,3 Prozent der Zweitstimmen – mehr als CDU (24,1 Prozent) oder SPD (20,1 Prozent). Die etablierten Parteien fürchten offensichtlich einen AfD-Oberbürgermeister und greifen zu unlauteren Mitteln, um dies zu verhindern.

Die Justiz am Scheideweg

Das Oberverwaltungsgericht steht nun vor einer historischen Entscheidung. Winkt es den Wahlausschluss durch, macht es sich zum Komplizen eines Systems, das demokratische Grundrechte nach Belieben außer Kraft setzt. Korrigiert es hingegen diese Fehlentscheidung, könnte es ein wichtiges Signal für die Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien setzen.

Die Zeit drängt: Am 21. September soll gewählt werden. Vier Kandidaten stehen derzeit fest – der AfD-Kandidat fehlt auf dem Wahlzettel. Eine Demokratie, die sich selbst ernst nimmt, kann eine solche Vorauswahl durch Hinterzimmer-Gremien nicht akzeptieren. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um die Grundfesten unseres Gemeinwesens.

Was wir in Ludwigshafen erleben, ist der schleichende Übergang von der Demokratie zur Postdemokratie – einem System, in dem zwar noch gewählt wird, aber nur noch zwischen vorselektierten Kandidaten. Die Bürger von Ludwigshafen werden um ihr Recht betrogen, frei zwischen allen Bewerbern zu wählen. Und der Rest der Republik sollte sehr genau hinschauen: Was heute in Ludwigshafen geschieht, könnte morgen überall Realität werden.

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