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17.07.2025
12:01 Uhr

Demokratie-Theater in NRW: Grüne hebeln Wahlrecht aus – AfD-Kandidat wegen WhatsApp-Spruch gesperrt

In Nordrhein-Westfalen zeigt sich einmal mehr, wie die selbsternannten "Demokratieretter" das Wahlrecht nach Gutsherrenart aushebeln. Ein AfD-Bürgermeisterkandidat wurde von der Wahl ausgeschlossen – nicht etwa wegen nachgewiesener Straftaten, sondern aufgrund von "Zweifeln" und Internet-Beiträgen, die den Grünen nicht in den Kram passen. Der Wahlausschuss der Stadt Lage folgte dabei einem Antrag der Grünen-Fraktion, die sich offenbar als moralische Instanz über das Grundrecht auf passive Wahlberechtigung erhebt.

Willkür statt Rechtsstaat: Wenn Vermutungen zur Verurteilung reichen

Was sich hier abspielt, erinnert fatal an dunkle Zeiten deutscher Geschichte. Die Grünen hatten beantragt, die "Verfassungstreue" des AfD-Kandidaten Uwe Detert zu überprüfen. Ihr Verdacht? Der Mann könnte "extremistische Aussagen" getätigt haben. Eine Grünen-Kommunalpolitikerin sammelte fleißig Internet-Beiträge des Kandidaten – eine Art digitale Blockwart-Tätigkeit, die in unserer angeblich freien Gesellschaft offenbar wieder salonfähig geworden ist.

Besonders pikant: Selbst der hinzugezogene Verfassungsschutz konnte keine eindeutigen Belege liefern. Der Beigeordnete Thorsten Paulussen räumte ein: "Es gibt Zweifel, aber es sei nicht überprüfbar. Es gibt keinen abschließenden Bericht, der zu einem klaren Ergebnis kommt." Trotz fehlender Beweise und seiner Empfehlung für die Unschuldsvermutung stimmte der Wahlausschuss mit sechs Stimmen gegen Deterts Kandidatur.

Die "Vergehen": Friedrich der Große und historische Zitate

Was waren nun die schwerwiegenden "Vergehen", die einen Ausschluss von demokratischen Wahlen rechtfertigen sollen? Detert hatte auf WhatsApp den Spruch "Großer Friedrich, steig hernieder, und regiere Preußen wieder. Hilf mit deiner starken Hand unserm armen Vaterland" neben einem Bild Friedrichs des Großen geteilt. Ein Zitat, das in ähnlicher Form seit Generationen in Deutschland kursiert und lediglich den Wunsch nach besserer Regierungsführung ausdrückt – angesichts der desaströsen Politik der vergangenen Jahre durchaus nachvollziehbar.

Die Grünen konstruierten daraus einen Skandal, weil diese Zeilen auch in einem Song der 2003 verbotenen Band "Landser" vorkommen. Nach dieser Logik müsste man jeden Deutschen canceln, der jemals "Die Gedanken sind frei" gesungen hat – schließlich wurde dieses Lied auch von Extremisten verwendet. Es zeigt sich hier die perfide Methode: Historische Bezüge und traditionelle Aussprüche werden kriminalisiert, wenn sie von der "falschen" Seite kommen.

Die neue Gesinnungsjustiz: Meinungsfreiheit nur für Linientreue

Weitere "Beweise" für Deterts angebliche Verfassungsfeindlichkeit waren Facebook-Posts über die Souveränität Deutschlands. Mag man solche Aussagen für abwegig halten – sie fallen eindeutig unter die Meinungsfreiheit. Oder gilt Artikel 5 des Grundgesetzes neuerdings nur noch für regierungskonforme Äußerungen?

Der AfD-Landesverband stellte völlig zu Recht fest: "Die mutmaßlichen Äußerungen von Herrn Detert sind alle von der Meinungsfreiheit gedeckt und in keiner Weise strafrechtlich relevant." Die Vertrauensfrau der AfD im Wahlausschuss brachte es auf den Punkt: "Wenn das alles so schlimm ist – wo sind dann die Strafanträge?"

Das System zeigt sein wahres Gesicht

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall, sondern Teil eines besorgniserregenden Musters. In ganz Deutschland werden AfD-Politiker von Veranstaltungen ausgeschlossen, von Podiumsdiskussionen ausgeladen und nun sogar von Wahlen ferngehalten. In Münster unterzeichneten sieben OB-Kandidaten eine Erklärung, nicht mit der AfD auf einem Podium sitzen zu wollen. Die CSU-Landtagspräsidentin in Bayern verweigerte einem AfD-Bundestagsabgeordneten den Zugang zum Sommerempfang.

Was wir hier erleben, ist die schleichende Aushöhlung demokratischer Grundrechte unter dem Deckmantel der "Demokratieverteidigung". Die etablierten Parteien, allen voran die Grünen, maßen sich an, darüber zu entscheiden, wer am demokratischen Prozess teilnehmen darf und wer nicht. Sie agieren wie eine Art politische Inquisition, die über die Reinheit des Glaubens – pardon, der "Verfassungstreue" – wacht.

Die wahren Verfassungsfeinde sitzen in den Parlamenten

Dabei sollten gerade die Grünen, deren Gründungsgeschichte durchaus fragwürdige Gestalten aufweist, den Ball ganz flach halten. Eine Partei, die systematisch deutsche Interessen untergräbt, die Deindustrialisierung vorantreibt und die Bevölkerung mit ideologischen Experimenten drangsaliert, sollte nicht über die Verfassungstreue anderer urteilen.

Es ist höchste Zeit, dass die Bürger diesem Treiben ein Ende setzen. Die AfD hat angekündigt, gegen die Entscheidung vorzugehen – der Kreiswahlausschuss Lippe wird in der kommenden Woche entscheiden. Sollte auch dort die politische Willkür obsiegen, wäre dies ein weiterer Sargnagel für die ohnehin angeschlagene Demokratie in diesem Land.

"Es gehört zu einer lebendigen Demokratie dazu, dass Wahlkampf ein leidenschaftlicher Wettbewerb um beste Ideen, beste Konzepte und auch um die Stimmen der Bürger ist", heißt es in einer Erklärung von Münsteraner OB-Kandidaten. Offenbar gilt das nur, solange die "richtigen" Parteien unter sich bleiben.

Die Ereignisse in Lage zeigen überdeutlich: Wir brauchen dringend neue Politiker, die wieder für Deutschland und nicht gegen Deutschland regieren. Die zunehmende politische Willkür, die Einschränkung von Grundrechten und die Ausgrenzung missliebiger Meinungen sind Symptome einer kranken politischen Kultur. Es ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern auch die eines Großteils des deutschen Volkes: So kann und darf es nicht weitergehen.

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