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Kettner Edelmetalle
17.02.2026
12:49 Uhr

Deutsche Umwelthilfe triumphiert: Tempo 30 bleibt – Autofahrer bleiben auf der Strecke

Es ist ein Schauspiel, das man in Deutschland mittlerweile zur Genüge kennt: Eine mit Steuergeldern gemästete NGO zieht vor Gericht, findet willige Richter – und schon ist der Wille der Bürger Makulatur. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feiert sich gerade selbst für einen „Doppelerfolg", der in Wahrheit nichts anderes ist als ein doppelter Schlag ins Gesicht der Autofahrer in Berlin und München.

München: Wenn Stickstoffdioxid-Werte zur Waffe werden

Am Mittleren Ring, genauer auf der Landshuter Allee, hatte die Stadt München erst im Januar Tempo 30 angeordnet – und wollte diese Maßnahme angesichts sinkender Stickstoffdioxid-Werte wieder aufheben. Eine nachvollziehbare Entscheidung, sollte man meinen. Doch die DUH hatte andere Pläne. Sie unterstützte Anwohner bei einem Eilverfahren gegen die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Das Verwaltungsgericht München gab den Klägern recht – mit einer bemerkenswerten Begründung: Die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung im Jahr 2026 sei wegen verschiedener Baumaßnahmen „extrem ungewiss". Deshalb müsse die Stadt „zum Schutz der Gesundheit" eine „deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisten".

Man halte kurz inne und lasse sich das auf der Zunge zergehen. Die Grenzwerte werden unterschritten. Aber weil die Zukunft – wie immer – ungewiss ist, darf die Stadt trotzdem nicht handeln. Mit dieser Logik ließe sich praktisch jede politische Entscheidung torpedieren. Willkommen im Deutschland des Jahres 2026, wo Spekulation über mögliche zukünftige Emissionen schwerer wiegt als gemessene Realität.

Ein pikantes Detail verschweigt die DUH

Was die Umwelt-NGO in ihrer triumphalen Pressemitteilung wohlweislich unter den Tisch fallen lässt: Über ihren eigenen Eilantrag mit „der gleichen Zielsetzung" hat das Gericht noch gar nicht entschieden. Es bestünden noch „zusätzliche rechtliche Fragen". Doch das hindert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nicht daran, den Sieg bereits für sich zu reklamieren. Luftreinhaltepläne seien „kein politisches Wunschkonzert", verkündete er großspurig. Man fragt sich unwillkürlich: Ist die systematische Blockade demokratisch legitimierter Verkehrspolitik etwa eines?

Berlin: CDU-Wahlversprechen zerbröseln vor Gericht

Noch bitterer schmeckt die Niederlage in der Hauptstadt. Dort hatte die Berliner CDU das Ende der Anti-Autopolitik zu einem ihrer zentralen Wahlversprechen gemacht. Im April 2025 verkündete CDU-Fraktionschef Dirk Stettner noch vollmundig: „Wir machen jetzt die grünen Verbotsphantasien rückgängig und kehren zur Straßenverkehrsordnung zurück." 23 Straßen sollten wieder Tempo 50 bekommen. Ein Versprechen an die Wähler, die genau deshalb ihr Kreuz bei der CDU gemacht hatten.

Doch auch hier schlug die DUH zu. In der Saarstraße im Bezirk Steglitz unterstützte sie einen Anwohner bei seiner Klage – und das Verwaltungsgericht stoppte die Aufhebung von Tempo 30 vorläufig. Die Begründung: eine „qualifizierte Gefahrenlage" aufgrund „besonderer örtlicher Verhältnisse". Dabei war Tempo 30 dort ohnehin nur tagsüber aufgehoben worden, nicht einmal nachts. Selbst diese minimale Korrektur war dem Gericht offenbar zu viel.

Das System DUH: Steuerfinanzierte Klagemaschinerie gegen den Bürgerwillen

Was hier geschieht, ist mehr als ein juristischer Streit um Verkehrsschilder. Es ist ein Lehrstück darüber, wie in Deutschland eine kleine, aber bestens vernetzte Organisation mit staatlichen Fördermitteln gegen den erklärten Willen der Mehrheit agieren kann. Die DUH prahlt offen damit, die „Rückabwicklung der Verkehrswende" verhindert zu haben. Man muss sich diese Formulierung genau anschauen: Eine „Rückabwicklung" setzt voraus, dass die sogenannte Verkehrswende jemals demokratisch legitimiert wurde. Wurde sie das? Oder wurde sie nicht vielmehr über die Köpfe der Bürger hinweg durchgedrückt – von ideologisch getriebenen Politikern und ihren verlängerten Armen in den NGOs?

Die Ironie könnte kaum größer sein: Der Bürger zahlt Steuern, die teilweise an die DUH fließen. Die DUH nutzt dieses Geld, um vor Gericht gegen genau jene Politik zu klagen, die der Bürger gewählt hat. Ein perfekter Kreislauf – perfekt zumindest für diejenigen, die davon profitieren.

Tempo 30: Gut gemeint, schlecht gemacht

Dabei ist die Debatte um Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen keineswegs so eindeutig, wie die Befürworter glauben machen wollen. Fahrzeuge, die im zweiten oder dritten Gang bei 30 km/h dahinkriechen, verbrauchen nachweislich mehr Kraftstoff als bei gleichmäßiger Fahrt mit 50 km/h. Die ständigen Beschleunigungs- und Bremsvorgänge erhöhen den Verschleiß und – man höre und staune – auch die Emissionen. Doch solche unbequemen Fakten passen nicht ins Narrativ der selbsternannten Umweltschützer.

Für die Berliner und Münchner Autofahrer bleibt am Ende nur die bittere Erkenntnis: Es spielt keine Rolle, wen sie wählen. Solange Organisationen wie die DUH mit quasi unbegrenzten Ressourcen und einem wohlwollenden Justizapparat im Rücken operieren, werden demokratische Entscheidungen an der Garderobe der Verwaltungsgerichte abgegeben. Die CDU hatte versprochen, die grünen Verbotsphantasien rückgängig zu machen. Stattdessen erweist sie sich einmal mehr als zahnloser Tiger – unfähig oder unwillig, den Bürgern das zu liefern, wofür sie gewählt wurde.

„Luftreinhaltepläne sind kein politisches Wunschkonzert", verkündete DUH-Chef Jürgen Resch. Man möchte ergänzen: Demokratie offenbar auch nicht.

Deutschland im Jahr 2026: Ein Land, in dem eine NGO mit rund 500 zahlenden Mitgliedern die Verkehrspolitik von Millionenstädten diktiert. Ein Land, in dem Eilverfahren gegen Tempo-50-Schilder innerhalb von Wochen entschieden werden, während der normale Bürger auf seinen Gerichtstermin Monate oder gar Jahre warten darf. Wer angesichts solcher Zustände noch an die Gleichheit vor dem Gesetz glaubt, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen.

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