
Digitaler Impfpass in Österreich: Verfassungsgerichtshof soll über Zwangssystem entscheiden
Eine brisante Entwicklung zeichnet sich in Österreich ab: Der umstrittene elektronische Impfpass, der für jeden Bürger verpflichtend eingeführt wurde, steht nun vor einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Die politische Bewegung MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte) hat einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, der das System grundlegend in Frage stellt.
Massive Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger
Der derzeit im Pilotbetrieb befindliche elektronische Impfpass umfasst bereits vier verschiedene Impfungen: Grippe, HPV, Covid und Affenpocken. Besonders kritisch wird dabei die fehlende Möglichkeit zur Abmeldung gesehen. Die Bürger werden ohne ihre ausdrückliche Einwilligung in das System eingebunden - ein Umstand, der erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft.
Datenspeicherung über den Tod hinaus
Besonders alarmierend erscheint die geplante Speicherdauer der sensiblen Gesundheitsdaten: Diese sollen bis zu 30 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person aufbewahrt werden. Ein derartiger Umgang mit persönlichen Gesundheitsinformationen erinnert stark an Überwachungspraktiken, wie sie sonst eher aus autoritären Regimen bekannt sind.
Kritische Sicherheitsfragen bleiben unbeantwortet
"Datenschutz und Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar! Es kann nicht sein, dass Bürger ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung einem System unterworfen werden, das so tief in ihre Privatsphäre eingreift."
Diese deutlichen Worte des MFG-Landesparteiobmanns werfen wichtige Fragen auf: Wie sicher sind diese hochsensiblen Daten vor Cyberangriffen? Wer hat Zugriff auf diese Informationen? Die aktuelle Regelung scheint dabei gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen.
Forderung nach Wahlfreiheit
Die Kläger fordern eine klare Opt-In-Regelung: Nur wer sich aktiv für die Teilnahme am elektronischen Impfpass entscheidet, sollte seine Daten speichern lassen müssen. Diese Position erscheint vor dem Hintergrund zunehmender digitaler Überwachung und staatlicher Eingriffe in die Privatsphäre mehr als nachvollziehbar.
Weitere rechtliche Schritte geplant
Der Antrag der MFG könnte erst der Anfang einer größeren rechtlichen Auseinandersetzung sein. Auch aus der Zivilgesellschaft werden weitere Klagen vorbereitet. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dürfte richtungsweisend für den künftigen Umgang mit digitalen Gesundheitsdaten in Österreich sein.
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