
Gekündigt wegen Verweigerung des Genderns: Hamburger Behörden-Mitarbeiterin kämpft vor Gericht um ihren Job
Was wie ein schlechter Witz klingt, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2025: Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg wurde entlassen, weil sie sich weigerte, ein sicherheitsrelevantes Dokument in sogenannter "gendergerechter Sprache" zu verfassen. Der Fall, der nun vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt wird, wirft ein grelles Schlaglicht auf die absurden Auswüchse der Sprachideologie in deutschen Behörden.
Ein Strahlenschutzdokument als Schlachtfeld der Ideologie
Die Mitarbeiterin hatte im Auftrag ihres Arbeitgebers eine Strahlenschutzanweisung verfasst – ein Dokument, bei dem es um nichts Geringeres als die Sicherheit von Menschen geht. Doch statt den Inhalt zu würdigen, störten sich ihre Vorgesetzten daran, dass sie nicht durchgängig gegendert hatte. Die Frau wurde aufgefordert, das Papier zu überarbeiten. Sie lehnte ab – mit einer Begründung, die an gesundem Menschenverstand kaum zu überbieten ist.
"Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht. Ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz muss rechtsverbindlich und klar formuliert sein."
Doch für diese Haltung wurde sie abgemahnt und schließlich gekündigt. Eine Bundesbehörde, die eigentlich für Schifffahrt, Meeresschutz und maritime Forschung zuständig sein sollte, macht sich zum Vollstrecker einer Sprachpolizei, die selbst vor sicherheitsrelevanten Dokumenten nicht Halt macht.
Erste Instanz gibt der Mitarbeiterin recht
Im Juli vergangenen Jahres entschied das Arbeitsgericht Hamburg zugunsten der Frau. Sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung wurden für rechtswidrig erklärt. Ein Urteil, das vielen Bürgern aus der Seele gesprochen haben dürfte. Doch die Bundesbehörde zeigt sich unbelehrbar und legte Berufung ein. Offenbar ist man in den Amtsstuben der Überzeugung, dass ideologische Sprachvorgaben wichtiger sind als Rechtssicherheit und klare Kommunikation.
Die Mehrheit der Deutschen lehnt Gendersprache ab
Der Fall reiht sich ein in eine Entwicklung, die von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Umfrage um Umfrage zeigt: Die Deutschen fühlen sich durch Gendersprache bevormundet und unter Druck gesetzt. Dennoch wird in Behörden, Universitäten und öffentlich-rechtlichen Medien weiter gegendert, als gäbe es kein Morgen. Die Kluft zwischen politischer Klasse und Bürgern könnte kaum größer sein.
Dass eine Mitarbeiterin ihren Arbeitsplatz verlieren soll, weil sie in einem technischen Dokument auf sprachliche Klarheit setzt, ist ein Armutszeugnis für den Zustand unserer Verwaltung. Hier werden Ressourcen verschwendet, Gerichte beschäftigt und Menschen existenziell bedroht – und das alles für eine Ideologie, die niemand braucht und kaum jemand will.
Ein Urteil mit Signalwirkung?
Ob das Landesarbeitsgericht Hamburg noch heute ein Urteil fällen wird, ist ungewiss. Sicher ist jedoch: Dieser Fall hat das Potenzial, weit über Hamburg hinaus Wellen zu schlagen. Es geht längst nicht mehr nur um eine einzelne Mitarbeiterin – es geht um die Frage, ob der Staat seine Bürger und Angestellten zu einer bestimmten Sprache zwingen darf. Die Antwort sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat eigentlich klar sein.

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