
Gesinnungsjustiz in Thüringen: AfD-Mitglied wird Stelle im öffentlichen Dienst verweigert – Gericht nickt ab

Was sich in Erfurt vor dem Arbeitsgericht abgespielt hat, liest sich wie ein Lehrstück darüber, wie weit sich die Bundesrepublik Deutschland mittlerweile von ihren eigenen Grundsätzen entfernt hat. Ein Mitglied der Thüringer AfD bewarb sich beim Landesverwaltungsamt um eine Stelle. Das Vorstellungsgespräch verlief offenbar vielversprechend, man stellte ihm gute Chancen auf eine Einstellung in Aussicht. Doch dann kam alles anders.
Innenministerium zieht die Notbremse – wegen des Parteibuchs
Noch bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet werden konnte, intervenierte das Thüringer Innenministerium. Die Begründung? Man zweifle an der Verfassungstreue des Bewerbers – und zwar einzig und allein aufgrund seiner Mitgliedschaft in der AfD. Nicht etwa wegen konkreter Äußerungen, nicht wegen nachweisbarer verfassungsfeindlicher Handlungen, sondern schlicht wegen eines Parteibuchs. Einer Partei wohlgemerkt, die nicht verboten ist, die in Thüringen bei Umfragen regelmäßig um die 40 Prozent erreicht und die bei der letzten Landtagswahl stärkste Kraft wurde.
Das Arbeitsgericht Erfurt hat diese Vorgehensweise am vergangenen Freitag im Grundsatz für rechtmäßig erklärt. Die Richter befanden, dass eine Behörde bei einer Mitgliedschaft im Thüringer AfD-Landesverband – der vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem" eingestuft wird – durchaus Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers haben dürfe. Einen Anspruch auf Einstellung erkannte das Gericht nicht.
Ein Trostpflaster mit bitterem Beigeschmack
Immerhin rügte das Gericht die konkrete Vorgehensweise des Landesverwaltungsamts. Man hätte dem Bewerber im Verfahren zumindest die Gelegenheit geben müssen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und die Zweifel an seiner Verfassungstreue auszuräumen. Auf Antrag des Klägers könnte daher ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren nachgeholt werden. Doch was ist dieses Zugeständnis wert, wenn das Gericht gleichzeitig die grundsätzliche Zulässigkeit der Diskriminierung aufgrund einer Parteimitgliedschaft bestätigt?
Besonders pikant: Der Kläger hatte nach eigener Darstellung im Vertrauen auf die in Aussicht gestellte Einstellung bereits seinen bisherigen Arbeitsplatz gekündigt. Über den daraus resultierenden Schadensersatzanspruch wurde bislang noch nicht entschieden. Ein Mann, der im guten Glauben an die Zusagen einer staatlichen Behörde handelte, steht nun möglicherweise vor dem beruflichen Nichts – weil er der falschen Partei angehört.
Artikel 3 Grundgesetz – nur noch Makulatur?
Man muss sich diese Situation einmal auf der Zunge zergehen lassen. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes formuliert unmissverständlich: „Niemand darf wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Klarer kann man es kaum ausdrücken. Und dennoch wird in der Praxis genau das Gegenteil exerziert – mit richterlichem Segen.
Solange das Bundesverfassungsgericht eine Partei nicht nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes verboten hat, dürfte eigentlich keine staatliche Stelle aus der bloßen Parteizugehörigkeit negative rechtliche Konsequenzen ableiten. Doch offenbar genügt in Thüringen bereits die Einstufung durch den Verfassungsschutz – jene Behörde also, die dem Innenministerium unterstellt ist und deren Chef Stephan Kramer selbst nicht frei von politischen Ambitionen zu sein scheint.
Die fragwürdige Rolle des Verfassungsschutzes
Es ist dabei durchaus bemerkenswert, dass das Verwaltungsgericht Gera in einem anderen Verfahren dem Thüringer Verfassungsschutz eine deutliche Rüge erteilte. Es fehle der Nachweis, dass die Thüringer AfD eine „kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnehme. Damit stellte das Verwaltungsgericht die Einstufung des Verfassungsschutzes unmissverständlich in Frage. Doch solche Urteile scheinen in Erfurt offenbar keine Rolle zu spielen.
Was hier geschieht, erinnert auf beunruhigende Weise an Mechanismen, die man eigentlich überwunden glaubte. In der DDR entschied die Parteitreue über berufliche Karrieren. Wer nicht auf Linie war, wurde aussortiert. Dass ausgerechnet in Thüringen – einem Bundesland, dessen Bürger 1989 für Freiheit und Selbstbestimmung auf die Straße gingen – nun wieder die politische Gesinnung über den beruflichen Werdegang entscheidet, ist eine bittere Ironie der Geschichte.
Doppelte Standards als Systemfehler
Während man AfD-Mitgliedern pauschal die Verfassungstreue abspricht, arbeiten in deutschen Behörden nachweislich Mitglieder von Parteien, deren Umfeld durchaus Berührungspunkte mit dem Linksextremismus aufweist. Der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts selbst war einst SED-Mitglied, bevor er sich nach der Wende der SPD anschloss. Sein Posten wurde seinerzeit ohne Ausschreibung vergeben – der Thüringer Rechnungshof bemängelte dies ausdrücklich. Doch an seiner Verfassungstreue zweifelt offenbar niemand.
Diese doppelten Standards sind es, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig beschädigen. Wenn rund 40 Prozent der Thüringer Wähler eine Partei unterstützen, deren Mitglieder faktisch vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden können, dann hat das mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur noch wenig zu tun. Es ist vielmehr der Versuch einer politischen Klasse, sich mit allen Mitteln gegen den demokratisch artikulierten Willen eines erheblichen Teils der Bevölkerung zu immunisieren.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Das Erfurter Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. Wenn die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausreicht, um Menschen vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, dann öffnet dies Tür und Tor für politische Willkür. Heute trifft es AfD-Mitglieder. Wen trifft es morgen? Jeden, der unbequeme Fragen stellt? Jeden, der sich in einer Partei engagiert, die dem jeweiligen Zeitgeist widerspricht?
Deutschland befindet sich auf einem gefährlichen Weg. Die schleichende Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze, die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes als politische Waffe und die zunehmende Bereitschaft der Justiz, politische Gesinnungsprüfungen zu legitimieren – all das sind Symptome einer Demokratie, die ihre eigenen Werte verrät. Wer den Rechtsstaat schützen will, muss ihn für alle gelten lassen. Ohne Ausnahme. Ohne Ansehen des Parteibuchs.
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