
Hessisches Verfassungsschutzgesetz in großen Teilen verfassungswidrig
Karlsruhe hat das Verfassungsschutzgesetz des Landes Hessen in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Hauptgrund liegt in einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Besonders betroffen sind Regelungen zur Ortung von Mobilfunkgeräten und der Einsatz verdeckter Mitarbeiter.
Bundesverfassungsgericht kassiert hessisches Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss gleich sechs Paragrafen des hessischen Verfassungsschutzgesetzes als nicht grundgesetzkonform bezeichnet. Diese umfassen unter anderem die Ortung von Mobilfunkgeräten, Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge, sowie die Übermittlung von Informationen an Strafverfolgungsbehörden.
Verstoß gegen Grundrechte
Die Richter in Karlsruhe stellten fest, dass das Gesetz mehrfach gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt. Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits 2019 eingereicht und von fünf Beschwerdeführern vorgebracht, darunter zwei Mitglieder einer vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Organisation sowie ein Journalist.
Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte die Beschwerde und bezeichnete das Urteil als „Erfolg für die Grundrechte“. Der hessische Gesetzgeber müsse nun nachjustieren, so die GFF. Bereits im Jahr 2022 hatte Hessen das Verfassungsschutzgesetz geändert, doch das Bundesverfassungsgericht stellte nun Grundsätze auf, die für alle Bundesländer maßgeblich sind.
Reaktionen und Konsequenzen
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt deutlich, dass die Versuche diverser Landesregierungen und der Bundesregierung, den Verfassungsschutz zur Zensur- und Bürgerbespitzelungspolizei umzubauen, längst den verfassungsrechtlichen Rahmen überschreiten. Diese Tendenzen sind besonders in Zeiten einer politisch stark polarisierten Gesellschaft besorgniserregend.
Weitere Rückschläge für Verfassungsschutzämter
Die Entscheidung gegen das hessische Verfassungsschutzgesetz ist nicht der einzige Rückschlag für die Verfassungsschutzämter. Zuvor musste das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eine Verleumdungskampagne gegen Journalisten zurücknehmen. Auch der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang, musste einräumen, dass er im Migrationsskandalspiel für Correctiv mitgeschnüffelt hat.
Fazit
Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verdeutlichen, dass die Grundrechte der Bürger auch in Zeiten erhöhter Sicherheitsbedenken nicht verhandelbar sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Landes- und Bundesregierung diese Signale ernst nehmen und entsprechende gesetzliche Anpassungen vornehmen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden.
Die Bürger sollten wachsam bleiben und sich gegen übergriffige Maßnahmen zur Wehr setzen, um die Freiheit und die Grundrechte in Deutschland zu schützen.
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