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22.04.2026
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Justizskandal in Dresden: Linksextremistin Lina E. soll vorzeitig aus der Haft entlassen werden

Justizskandal in Dresden: Linksextremistin Lina E. soll vorzeitig aus der Haft entlassen werden

Wer noch an die vielbeschworene Gleichheit vor dem Gesetz geglaubt haben sollte, der dürfte spätestens jetzt endgültig ernüchtert sein. Das Oberlandesgericht Dresden hat nach Medienberichten entschieden, die Reststrafe der verurteilten Linksextremistin Lina E. zur Bewährung auszusetzen. Eine Frau, die wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurde, könnte damit schon bald wieder auf freiem Fuß sein. Rechtskräftig ist die Entscheidung freilich noch nicht – der Generalbundesanwalt hat Beschwerde eingelegt, die aufschiebende Wirkung entfaltet.

Ein Urteil, das Fragen aufwirft

Am 31. Mai 2023 hatte das Oberlandesgericht Dresden Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Feststellungen des Gerichts wogen schwer: Spätestens seit Anfang 2018 soll sie sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt haben, die gezielt Menschen aus dem rechten Spektrum attackierte. Gemeinsam mit dem zeitweise flüchtigen Mitangeklagten Johann G. habe sie innerhalb der Gruppe eine herausgehobene Rolle eingenommen. Die Liste der Delikte ist lang: mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung. Lediglich in zwei Anklagepunkten erfolgte ein Freispruch.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 19. März 2025 im Wesentlichen. Zwar wurde der Schuldspruch in einzelnen Punkten angepasst, das Strafmaß blieb jedoch unverändert. Lina E. hatte seit November 2020 in Untersuchungshaft gesessen, war nach dem Urteil 2023 zunächst unter Auflagen auf freien Fuß gekommen und trat nach der BGH-Entscheidung die verbleibende Haft an.

Paragraph 57 – der Bewährungsbonus

Rechtsgrundlage für die nun beabsichtigte Haftentlassung ist Paragraph 57 des Strafgesetzbuches. Dieser erlaubt eine vorzeitige Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung, wenn zwei Drittel der Haftzeit verbüßt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere eine günstige Sozialprognose. Man darf also gespannt sein, wie das Gericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass von einer überzeugten Linksextremistin, die maskiert mit ihren Komplizen brachialste Gewalt gegen politisch Andersdenkende ausgeübt haben soll, keine Gefahr mehr ausgehe.

Zweierlei Maß in deutschen Gerichtssälen?

Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf eine Entwicklung, die viele Bürger seit Jahren mit wachsender Sorge beobachten. Während bei Tätern aus dem rechten Spektrum regelmäßig die volle Härte des Rechtsstaates demonstriert wird, scheint man bei Straftätern mit vermeintlich „edlen Motiven“ deutlich großzügiger zu agieren. Der Unterschied zur Behandlung der sogenannten „Reichsbürger“-Beschuldigten, die teils seit Jahren in Untersuchungshaft sitzen, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorläge, fällt vielen Beobachtern geradezu schmerzhaft auf. Von einem einheitlichen Maßstab kann kaum noch gesprochen werden.

Brutale Gewalttaten, bei denen Menschen zum Teil bleibende Schäden davongetragen haben, werden offenbar als weniger gravierend eingestuft, wenn die Täter ihre Opfer einer ihnen verhassten politischen Richtung zurechnen. Eine solche Relativierung von Gewalt ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Das Grundprinzip, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind – unabhängig von ihrer politischen Gesinnung und unabhängig von jener ihrer Opfer – droht hier zur leeren Hülse zu verkommen.

Ein fatales Signal

Das Signal, das von einer vorzeitigen Haftentlassung ausgehen würde, ist verheerend. Es sagt potenziellen Nachahmern: Wer aus der „richtigen“ ideologischen Ecke kommt, muss keine allzu harten Konsequenzen fürchten. Es sagt den Opfern: Eure Verletzungen, euer Leid, eure traumatisierenden Erlebnisse wiegen weniger schwer als die „sittlich hochstehende Motivation“ der Täter. Und es sagt der Gesellschaft: Politisch motivierte Gewalt ist verhandelbar, sofern sie die richtigen Feindbilder trifft.

Für einen Staat, der sich selbst als Rechtsstaat begreift, ist das ein katastrophaler Befund. Bürger, die beobachten, wie bei der Strafzumessung und beim Strafvollzug offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird, verlieren zwangsläufig das Vertrauen in die Institutionen. Dieses Vertrauen ist aber die Grundlage jeder funktionierenden Demokratie. Wer es aufs Spiel setzt, trägt langfristig zur Erosion jener Ordnung bei, deren Verteidigung man ständig im Munde führt.

Die Beschwerde der Bundesanwaltschaft als letzte Hoffnung

Immerhin – und dies ist die einzige gute Nachricht in diesem Vorgang – hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. Die endgültige Entscheidung steht also noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass die höhere Instanz das Signal der Dresdner Richter nicht unwidersprochen lässt. Denn wenn gefährliche Körperverletzung in Serie, begangen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, nach zwei Dritteln der Strafe mit Bewährung belohnt wird, dann hat das Strafrecht seine abschreckende Funktion endgültig verloren.

In einer Zeit, in der die Kriminalität in Deutschland ein Rekordniveau erreicht hat, in der Messerangriffe zum traurigen Alltag geworden sind und die Bevölkerung zunehmend das Gefühl hat, dass Täter besser geschützt werden als Opfer, ist ein solches Urteil Wasser auf die Mühlen all jener, die längst nicht mehr an die Handlungsfähigkeit dieses Staates glauben. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass Gewaltverbrecher nicht als politische Aktivisten verharmlost werden – gleich aus welcher Richtung sie kommen.

Fazit: Vertrauensverlust mit System

Der Fall Lina E. ist weit mehr als eine juristische Randnotiz. Er ist ein Symptom für eine schleichende Veränderung unseres Rechtsstaates, in dem ideologische Sympathien offenbar zunehmend Einfluss auf Strafmaß und Vollzug nehmen. Eine Justiz, die nicht blind, sondern parteiisch urteilt, verliert ihre Legitimation. Wer als Bürger in einem solchen Umfeld nach Sicherheit und Beständigkeit sucht, tut gut daran, sich nicht allein auf staatliche Institutionen zu verlassen. Die Absicherung des eigenen Vermögens durch wertstabile, physische Edelmetalle wie Gold und Silber gehört in unsicheren Zeiten zu den klassischen Strategien der Vermögenssicherung und sollte in einem gut diversifizierten Portfolio ihren festen Platz haben – gerade dann, wenn das Vertrauen in staatliche Ordnungsstrukturen zu bröckeln beginnt.

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