
Karlsruhe gibt grünes Licht für umstrittene US-Drohneneinsätze über Ramstein
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen – und wieder einmal zeigt sich, wie sehr Deutschland seine eigene Souveränität auf dem Altar der transatlantischen Bündnistreue opfert. Mit der Entscheidung vom Dienstag, dass die Bundesrepublik nicht gegen das Völkerrecht verstößt, wenn sie die technische Steuerung tödlicher US-Drohneneinsätze über die Air Base Ramstein duldet, offenbart sich die ganze Tragweite deutscher Vasallentreue.
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsbürger ab, deren Verwandte 2012 durch amerikanische Drohnenangriffe getötet worden waren. Die Beschwerdeführer leben nach eigenen Angaben in ständiger Angst vor weiteren Attacken – eine Angst, die das Gericht offenbar weniger schwer wiegt als die von der Bundesregierung vorgebrachte Sorge um die "militärische Bündnisfähigkeit" Deutschlands.
Besonders pikant: Die Air Base Ramstein fungiert als unverzichtbares Relais für die amerikanische Drohnenkriegsführung. Ohne diese deutsche Bodenstation wäre eine direkte Datenübertragung aus den USA in die Einsatzgebiete im Jemen, Afghanistan oder Somalia aufgrund der Erdkrümmung technisch unmöglich. Deutschland macht sich damit zum unverzichtbaren Komplizen einer Kriegsführung, die regelmäßig zivile Opfer fordert.
Die Schutzpflicht-Farce
Zwar räumte das Gericht ein, dass Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben könne. Doch die Hürden dafür wurden so hoch gehängt, dass sie praktisch unüberwindbar sind. Es müsse ein "hinreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik" vorliegen und eine "ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts". Beides sah der Senat nicht als erfüllt an – eine Einschätzung, die angesichts der dokumentierten zivilen Opfer amerikanischer Drohnenangriffe mehr als fragwürdig erscheint.
Deutschland als williger Helfer
Die Bundesregierung argumentierte, ihre Bündnisfähigkeit sei gefährdet, wenn sie Einsätze ausländischer Streitkräfte nach deutschem Völkerrechtsverständnis kontrollieren müsste. Diese Argumentation offenbart die ganze Misere deutscher Außenpolitik: Statt auf die Einhaltung völkerrechtlicher Standards zu pochen, kuscht man vor dem großen Bruder jenseits des Atlantiks.
Während die neue schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz vollmundig von "Verantwortung für Deutschland" spricht, zeigt sich in der Realität, dass deutsche Interessen weiterhin amerikanischen Machtansprüchen untergeordnet werden. Die Air Base Ramstein wird nicht nur für die Drohnensteuerung genutzt, sondern dient zunehmend auch der Datenauswertung und -analyse für amerikanische Militäroperationen weltweit.
Ein fatales Signal
Das Urteil sendet ein verheerendes Signal: Deutschland ist bereit, seine territoriale Souveränität für fragwürdige Militäroperationen zur Verfügung zu stellen, ohne diese ernsthaft zu hinterfragen oder zu kontrollieren. Während man hierzulande über jeden Bundeswehreinsatz monatelang debattiert, dürfen die USA von deutschem Boden aus ungehindert ihre globalen Drohnenkriege führen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mag juristisch begründbar sein – moralisch und politisch ist sie ein Armutszeugnis für ein Land, das sich gerne als Friedensmacht und Verteidiger des Völkerrechts präsentiert. Solange Deutschland nicht den Mut aufbringt, auch gegenüber den USA klare Grenzen zu ziehen, bleibt die vielzitierte "wertebasierte Außenpolitik" nichts als eine hohle Phrase.

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