
Kehrtwende der Staatsanwaltschaft: Plötzlich soll Faeser-Kritiker freigesprochen werden

Was für ein bemerkenswerter Sinneswandel in der deutschen Justiz! Die Staatsanwaltschaft Bamberg fordert nun einen Freispruch für David Bendels, den Chef des „Deutschlandkuriers", der im vergangenen Jahr wegen eines satirischen Memes über die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war. Die Behörde, die noch vor Monaten die Verurteilung mittrug, erklärt das inkriminierte Bildmaterial plötzlich zur „noch zulässigen Machtkritik". Man reibt sich verwundert die Augen.
Vom Straftäter zum Meinungsfreiheitskämpfer
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bendels hatte im Februar 2024 ein bearbeitetes Foto auf der Plattform X veröffentlicht, das Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit" zu lesen war. Das Originalbild stammte vom Holocaust-Gedenktag und trug die Aufschrift „We Remember". Die damalige Innenministerin fühlte sich persönlich angegriffen und stellte höchstselbst Strafantrag gegen den Journalisten.
Das Amtsgericht Bamberg folgte dieser Linie bereitwillig. In der Urteilsbegründung vom April 2025 hieß es allen Ernstes, der durchschnittliche Leser sei nicht in der Lage, das Meme als Satire zu erkennen. Eine Einschätzung, die nicht nur die Intelligenz der deutschen Bevölkerung beleidigt, sondern auch ein erschreckendes Licht auf das Rechtsverständnis mancher Richter wirft. Als wäre das nicht genug, ordnete der Vorsitzende Richter auch noch an, dass sich Bendels schriftlich bei der Ministerin zu entschuldigen habe.
Die plötzliche Erleuchtung der Anklagebehörde
Nun also die spektakuläre Wende. Die Staatsanwaltschaft erklärt, das veränderte Bild sei „nicht als Tatsachenbehauptung, wie bislang zu Unrecht angenommen, sondern als Meinungsäußerung zu würdigen". Im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit handele es sich um „noch zulässige Machtkritik an der ehemaligen Bundesministerin". Sollten sich in der Berufungsverhandlung keine neuen Umstände ergeben, werde man einen Freispruch beantragen.
Die Frage, die sich jedem kritischen Beobachter aufdrängt, liegt auf der Hand: Was hat sich zwischen der ersten Instanz und heute geändert? Die Rechtslage ist dieselbe geblieben. Das Grundgesetz wurde nicht novelliert. Die Meinungsfreiheit war auch vor einem Jahr ein Grundrecht. Warum also diese plötzliche Kehrtwende?
Politische Winde wehen aus anderer Richtung
Böse Zungen behaupten, dass der Regierungswechsel in Berlin und die veränderte politische Großwetterlage in Washington nicht ganz unbeteiligt an diesem Sinneswandel sein könnten. Seit dem Ende der Ampel-Koalition und dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Friedrich Merz scheint sich auch in manchen Behörden ein neues Bewusstsein für die Grenzen staatlicher Macht zu entwickeln. Ob aus Überzeugung oder aus Opportunismus, sei dahingestellt.
Bendels selbst zeigte sich gegenüber der Presse „gelassen und entschlossen". Man werde die „Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen", erklärte der Journalist. Die Hauptverhandlung ist für diesen Mittwoch angesetzt.
Ein Lehrstück über den Zustand der deutschen Justiz
Dieser Fall offenbart auf erschreckende Weise, wie fragil die Meinungsfreiheit in Deutschland geworden ist. Dass ein satirisches Meme, das offensichtlich als politischer Kommentar erkennbar war, überhaupt zu einer Verurteilung führen konnte, wirft fundamentale Fragen auf. Dass dieselbe Staatsanwaltschaft, die diese Verurteilung mittrug, nun plötzlich einen Freispruch fordert, macht die Sache nicht besser – im Gegenteil.
Die Formulierung „noch zulässige Machtkritik" sollte jeden Demokraten aufhorchen lassen. Denn sie impliziert, dass es auch unzulässige Machtkritik geben könnte. In einer funktionierenden Demokratie muss Kritik an Politikern jedoch grundsätzlich zulässig sein – und zwar nicht nur „noch", sondern immer. Wer keine Kritik verträgt, hat in der Politik nichts verloren.
Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Deutschland bleibt ein strukturelles Problem. Solange Ankläger von politischen Vorgesetzten abhängig sind, wird der Verdacht politisch motivierter Strafverfolgung nie ganz verstummen. Dieser Fall hat einmal mehr gezeigt, wie dringend eine Reform des Systems notwendig wäre.
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