
Kindergeld vom Staat ohne Antrag: Bürokratieabbau oder der gläserne Bürger?

Was auf den ersten Blick wie eine längst überfällige Vereinfachung klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein weiterer Schritt in Richtung totaler staatlicher Datenerfassung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Sozialministerin Bärbel Bas – beide SPD – haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Antragspflicht beim Kindergeld abschaffen soll. Künftig würde das Geld nach der Geburt eines Kindes automatisch auf das Konto der Eltern fließen. Klingt wunderbar. Doch der Teufel steckt, wie so oft in der deutschen Politik, im Detail.
Der Staat weiß, wo dein Geld liegt
Voraussetzung für die automatische Auszahlung sei, dass dem Staat bereits die Kontoverbindung mindestens eines Elternteils vorliege. Ist die IBAN beider Elternteile bekannt, werde das Kindergeld zunächst automatisch an die Mutter überwiesen. Wer damit nicht einverstanden sei, könne dies ändern lassen – etwa über das Steuerportal Elster. Man fragt sich unwillkürlich: Seit wann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat über sämtliche Bankdaten seiner Bürger verfügt und diese nach eigenem Gutdünken für Überweisungen nutzt?
Klingbeil ließ verlauten, man wolle einen „modernen Staat, der für die Menschen da ist". Familien sollten nach der Geburt „voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen". Schöne Worte. Doch dieselbe Regierung, die den Bürgern beim Kindergeld den Antrag ersparen will, hat keinerlei Hemmungen, ihnen an anderer Stelle immer neue bürokratische Hürden aufzuerlegen – man denke nur an das Heizungsgesetz oder die ausufernden Dokumentationspflichten für Unternehmer.
Standesämter als Datenlieferanten
Der geplante Ablauf sieht vor, dass die Standesämter die Geburtsmitteilung direkt an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleiten. Dieses teilt dem Neugeborenen dann eine Steuer-Identifikationsnummer zu und informiert anschließend die Familienkasse. Ab voraussichtlich März 2027 soll das Verfahren zunächst für Neugeborene greifen, deren Eltern bereits ein älteres Kind haben. Ende 2027 sollen dann auch Erstgeborene automatisch berücksichtigt werden – sofern mindestens ein Elternteil im Inland erwerbstätig ist und mit dem Kind unter einem Dach lebt.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält weiterhin ein „staatliches Begrüßungsschreiben" und muss den klassischen Antrag stellen. Die Anspruchsvoraussetzungen würden zudem weiterhin von den Behörden geprüft, im Zweifelsfall erfolge zunächst keine Auszahlung. So weit, so bürokratisch – trotz aller Entbürokratisierungsrhetorik.
Koalitionsvertrag als Grundlage
Verwiesen wird auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland" von Union und SPD sowie auf eine Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet die Große Koalition unter Friedrich Merz, die mit dem Versprechen angetreten war, keine neuen Schulden zu machen, nun ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auflegt und gleichzeitig den Sozialstaat weiter ausbaut. Die Frage, woher das Geld für all diese Wohltaten langfristig kommen soll, bleibt wie gewohnt unbeantwortet.
Familienförderung ja – aber nicht um jeden Preis
Grundsätzlich ist es begrüßenswert, wenn der Staat Familien unterstützt und ihnen das Leben erleichtert. Die Familie ist und bleibt das Fundament unserer Gesellschaft. Doch echte Familienförderung sähe anders aus: niedrigere Steuern für Familien, bezahlbarer Wohnraum, sichere Schulen und Spielplätze statt ideologischer Umerziehungsprogramme. Ein automatisches Kindergeld ist nett, aber es ist bestenfalls Kosmetik an einem System, das Familien an anderer Stelle systematisch belastet.
Besonders nachdenklich stimmt die Tatsache, dass jedes Neugeborene in Deutschland künftig vom ersten Atemzug an eine Steuer-Identifikationsnummer erhält – automatisch, ohne dass die Eltern auch nur gefragt werden. Der Bürger wird zur Nummer, noch bevor er seinen ersten Brei gegessen hat. In einer Zeit, in der der Staat immer tiefer in das Leben seiner Bürger eingreift, sollte man solche Entwicklungen nicht unkritisch bejubeln, sondern sehr genau hinschauen, welche Datenströme hier in Gang gesetzt werden.
Ob dieser Gesetzentwurf tatsächlich den Familien dient oder vor allem dem Staat neue Möglichkeiten der Datenverknüpfung eröffnet, wird sich zeigen. Eines steht fest: Wer glaubt, dass Bürokratieabbau in Deutschland jemals ohne neue Bürokratie auskommt, der glaubt auch, dass die Inflation nur vorübergehend ist.
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