
Kindesmissbrauch-Material im Sortiment: EU droht chinesischem Online-Riesen Shein mit Verbot
Es ist eine Nachricht, die fassungslos macht und zugleich ein grelles Schlaglicht auf die Abgründe des unregulierten Online-Handels wirft: Die Europäische Kommission hat ein formelles Ermittlungsverfahren gegen den chinesischen E-Commerce-Giganten Shein eingeleitet. Der Vorwurf wiegt schwer – es geht unter anderem um den mutmaßlichen Verkauf von „Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern", konkret um kindlich gestaltete Sexpuppen, die über die Plattform in Europa angeboten worden sein sollen.
Brüssel greift durch – zumindest auf dem Papier
Die am Dienstag unter dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eingeleitete Untersuchung soll klären, welche Systeme das in Singapur ansässige Unternehmen implementiert hat, um den Verkauf illegaler Produkte auf dem europäischen Markt zu unterbinden. Im nächsten Schritt werde die Kommission weitere Informationen von Shein anfordern und das Unternehmen auffordern, den Empfehlungen nachzukommen. Sollte Shein dem nicht Folge leisten, könnten vorläufige Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden – im äußersten Fall drohe sogar ein vollständiges Verbot auf dem EU-Markt.
Eine gesetzliche Frist für den Abschluss der Ermittlungen gibt es bezeichnenderweise nicht. Man kennt das ja: Brüssel ermittelt, die Mühlen mahlen langsam, und am Ende steht womöglich ein zahnloser Kompromiss. Denn die Kommission sei auch offen für „freiwillige Zusagen" des Unternehmens, um die Angelegenheit zu bereinigen. Freiwillige Zusagen – bei einem Unternehmen, das offenbar kindliche Sexpuppen im Sortiment führte. Man fragt sich unwillkürlich, ob die Verantwortlichen in Brüssel den Ernst der Lage tatsächlich begriffen haben.
Frankreich ging bereits voran – und scheiterte
Bereits im November vergangenen Jahres hatten die französischen Behörden versucht, Shein für drei Monate im Land zu sperren. Der Zeitpunkt war pikant: Die Suspendierung erfolgte am Vorabend der Eröffnung des allerersten physischen Shein-Geschäfts in Paris. Französische Staatsanwälte ermittelten zu diesem Zeitpunkt wegen der auf der Plattform entdeckten kindlich gestalteten Sexpuppen.
Doch ein französisches Gericht kippte die Sperre im Dezember wieder und stufte sie als „unverhältnismäßig" ein – schließlich seien die betreffenden Produkte bereits von der Plattform entfernt worden. Eine bemerkenswerte Argumentation: Weil der Täter die Tatwaffe weggelegt hat, sei die Strafe unverhältnismäßig? Man darf sich fragen, welches Signal eine solche Rechtsprechung an Unternehmen sendet, die offensichtlich ihre Sorgfaltspflichten grob vernachlässigt haben.
Ein Symptom eines größeren Problems
Der Fall Shein ist dabei nur die Spitze eines Eisbergs. Chinesische Online-Plattformen wie Shein, Temu oder AliExpress überschwemmen den europäischen Markt seit Jahren mit Billigprodukten, deren Qualität, Sicherheit und rechtliche Konformität häufig mehr als fragwürdig sind. Von giftigen Chemikalien in Kleidung über gefälschte Markenware bis hin zu – wie nun offenbar – Material, das den sexuellen Missbrauch von Kindern normalisiert: Die Liste der Verfehlungen wird immer länger.
Dass die EU mit dem Digital Services Act endlich ein Instrument geschaffen hat, um gegen solche Praktiken vorzugehen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Doch die entscheidende Frage bleibt: Hat Brüssel den politischen Willen, dieses Instrument auch konsequent einzusetzen? Oder wird man sich – wie so oft – mit kosmetischen Zugeständnissen abspeisen lassen, während die Profitmaschine ungestört weiterläuft?
Der Schutz unserer Kinder sollte keine Verhandlungsmasse sein. Wer kindliche Sexpuppen verkauft – ob wissentlich oder aus Nachlässigkeit –, hat auf dem europäischen Markt schlicht nichts verloren. Punkt. Es wäre an der Zeit, dass die europäischen Institutionen hier unmissverständliche Härte zeigen, statt sich in endlosen Konsultationsrunden zu verlieren.

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