
Kirchenasyl als Schlupfloch: Über 2.000 Abschiebungen durch Gotteshäuser torpediert

Was wie ein Relikt aus dem finsteren Mittelalter anmutet, ist im Deutschland des Jahres 2025 bittere Realität: Tausende ausreisepflichtige Migranten entziehen sich ihrer Abschiebung, indem sie in kirchlichen Einrichtungen Zuflucht suchen – und der Staat schaut tatenlos zu. Eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion fördert nun Zahlen zutage, die jeden rechtsstaatlich denkenden Bürger erschüttern müssen.
Die Dimension des Problems
Laut der Antwort der Bundesregierung befanden sich im vergangenen Jahr 2.254 Personen in sogenanntem Kirchenasyl. Das allein wäre schon bemerkenswert genug. Doch der eigentliche Skandal liegt in den Konsequenzen: Bei 2.193 dieser Fälle lief während des Kirchenasyls die entscheidende Dublin-Überstellungsfrist ab. Sechs Monate – so lange hat Deutschland Zeit, einen Asylbewerber in jenen EU-Staat zurückzuüberstellen, der nach den Dublin-Regeln eigentlich für sein Verfahren zuständig wäre. Verstreicht diese Frist ungenutzt, geht die Zuständigkeit automatisch auf die Bundesrepublik über. Deutschland muss dann das komplette Asylverfahren selbst durchführen. Eine Rückführung in den ursprünglich zuständigen Dublin-Staat? Ausgeschlossen.
Man muss sich diese Mechanik auf der Zunge zergehen lassen: Es genügt, sich rechtzeitig in eine Kirche zu flüchten, ein halbes Jahr abzuwarten – und schon ist Deutschland am Haken. Nicht etwa, weil es rechtlich so vorgesehen wäre. Sondern weil die Behörden es schlicht dulden.
Rechtlich erlaubt, politisch gewollt?
Denn eines muss man unmissverständlich festhalten: Kirchenasyl ist kein rechtliches Abschiebungshindernis. Es existiert keine gesetzliche Grundlage, die es den Behörden verbieten würde, auch in Kirchenräumen ausreisepflichtige Personen aufzugreifen und abzuschieben. Rein juristisch betrachtet könnten Polizei und Ausländerbehörden jederzeit einschreiten. In der Praxis geschieht dies jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen. Die zuständigen Stellen ducken sich weg, niemand will derjenige sein, der Beamte in ein Gotteshaus schickt. So wird aus einer informellen Duldung ein faktisches Abschiebungshindernis – und aus dem Rechtsstaat eine Farce.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Seit 2019, als sich noch 856 Personen im Kirchenasyl befanden, hat sich die Zahl nahezu verdreifacht. Seit 2023 stagniert sie auf einem erschreckend hohen Niveau von über 2.000 Fällen jährlich. Das europäische Zuständigkeitssystem, das Dublin-System, wird damit systematisch ausgehebelt – Jahr für Jahr, Fall für Fall.
Die Grünen applaudieren – der Steuerzahler blutet
Besonders entlarvend ist die Reaktion aus dem politischen Lager der Grünen. Sven Giegold, stellvertretender Parteivorsitzender, erklärte allen Ernstes, Kirchenasyl sei „kein Rechtsbruch". Die Kirchen würden dem Staat helfen, „seine eigenen Werte und Recht zu achten". Nicht die Kirchen brächen das Recht, sondern der Staat versage an seinen Außengrenzen. Man reibt sich verwundert die Augen: Da lobt ein führender Grünen-Politiker offen die Unterwanderung rechtsstaatlicher Verfahren und dreht die Verantwortung kurzerhand um. Wer so argumentiert, der hat offenbar jedes Interesse an funktionierenden staatlichen Strukturen verloren.
Doch wer trägt am Ende die Kosten? Natürlich der deutsche Steuerzahler. Jeder einzelne dieser über 2.000 Fälle bedeutet ein vollständiges Asylverfahren in Deutschland – mit Unterbringung, Verpflegung, medizinischer Versorgung, Rechtsberatung und allen weiteren Leistungen, die der Sozialstaat bereitstellt. Kosten, die eigentlich andere EU-Staaten hätten tragen müssen.
Ein Anachronismus, der den Rechtsstaat untergräbt
Das Kirchenasyl hat seine historischen Wurzeln im Mittelalter, als kirchliche und weltliche Gerichtsbarkeit nebeneinander existierten. Wer sich in den Bereich der kirchlichen Rechtsprechung flüchtete, wurde nach kirchlichem Recht abgeurteilt – und konnte danach nicht noch einmal weltlich bestraft werden. Doch diese Zeiten sind längst vorbei. Im modernen Rechtsstaat gibt es keine parallele kirchliche Gerichtsbarkeit mehr. Das heutige Kirchenasyl dient einzig und allein dazu, Menschen der staatlichen Rechtspflege zu entziehen. Es ist ein Instrument, das in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat schlicht keinen Platz hat.
Dass ausgerechnet die Kirchen – die zu einem erheblichen Teil aus Steuergeldern finanziert werden, deren Würdenträger vom Staat bezahlt werden und deren soziale Einrichtungen großzügige öffentliche Zuschüsse erhalten – sich anmaßen, geltendes Recht zu unterlaufen, ist ein Affront gegenüber jedem Bürger, der brav seine Steuern zahlt und sich an die Gesetze hält.
Was muss sich ändern?
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner bringt es auf den Punkt: Auf diese Weise werde „in tausenden Fällen pro Jahr das europäische Zuständigkeitssystem ausgehebelt". Die Forderung liegt auf der Hand: Entweder die Behörden setzen geltendes Recht konsequent durch – auch in Kirchenräumen –, oder die Kirchen müssen für sämtliche Kosten aufkommen, die durch ihre eigenmächtige Gewährung von „Asyl" entstehen. Beim Geld, so die berechtigte Vermutung vieler Bürger, dürfte auch bei der Kirche die Nächstenliebe schnell an ihre Grenzen stoßen.
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht hier in der Pflicht. Wer Ordnung und Recht verspricht, der muss auch den Mut aufbringen, anachronistische Privilegien zu beenden, die den Rechtsstaat von innen aushöhlen. Deutschland braucht keine mittelalterlichen Schlupflöcher, sondern eine konsequente Durchsetzung seiner Gesetze. Alles andere ist eine Kapitulation vor jenen Kräften, die den Staat und seine Bürger seit Jahren zum Narren halten.

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