
Knesset führt Todesstrafe für palästinensische Terroristen ein – ein gefährlicher Präzedenzfall
Das israelische Parlament hat in dieser Woche einen Beschluss gefasst, der weit über die Grenzen des Nahen Ostens hinaus für Erschütterung sorgt: Künftig soll für Palästinenser aus dem Westjordanland, die wegen eines tödlichen Terroranschlags verurteilt werden, standardmäßig die Todesstrafe durch den Strang verhängt werden. Ein Gesetz, das in einem Land, in dem die Todesstrafe faktisch abgeschafft war, eine dramatische Kehrtwende markiert – und das in vielerlei Hinsicht mehr Fragen aufwirft, als es Antworten liefert.
Ben-Gvirs Galgengesetz: Provokation als politisches Kalkül
Hinter dem Vorstoß steht niemand Geringeres als Itamar Ben-Gvir, Israels Minister für nationale Sicherheit – ein Mann, der Provokation zur Kunstform erhoben hat. Ben-Gvir, dessen politische Karriere auf Angst und Polarisierung gebaut ist, nutzt das Gesetz offenkundig als Instrument, um sich bei seiner radikalen Wählerbasis zu profilieren. Dass er damit eine moralische Grenzlinie verschiebt, scheint ihn wenig zu kümmern. Im Gegenteil: Er wischt die Einwände von Juristen und Ethikern mit demonstrativer Geringschätzung vom Tisch.
Besonders brisant ist der Umstand, dass die Todesstrafe ausschließlich für palästinensische Terroristen gelten soll – nicht jedoch für jüdische. Diese ethnische Differenzierung macht den Beschluss nicht nur juristisch angreifbar, sondern wirft fundamentale Fragen über die Gleichheit vor dem Gesetz auf. Manche Kritiker sprechen bereits offen von rassistischen Zügen des Gesetzes. Verwerflich sei nicht sein Gesetz, sondern die Tatsache, dass Terroristen unschuldige Bürger ermordeten, kontert Ben-Gvir seine Widersacher. Eine Argumentation, die so simpel wie durchsichtig ist.
Abschreckung? Eine Illusion bei ideologisch Verblendeten
Wer glaubt, die Todesstrafe könne islamistischen Terror eindämmen, der verkennt die Psychologie des Märtyrertums auf geradezu groteske Weise. Ideologisch radikalisierte Attentäter, die ihr eigenes Leben geringachten und den Tod bei der Vorbereitung ihrer Tat bewusst einkalkulieren, lassen sich weder von einem Galgen noch von einer Giftspritze abschrecken. Für sie steht nicht die Furcht vor der Strafe im Vordergrund, sondern die Hoffnung auf posthumen Ruhm – genährt von extremistischen Predigern, die seit Jahrzehnten die Fantasie einer jenseitigen Belohnung in die Köpfe junger Männer hämmern.
Die Todesstrafe als Mittel der Terrorbekämpfung ist daher nicht nur wirkungslos – sie ist kontraproduktiv. Sie schafft neue Märtyrer, liefert der Propaganda der Extremisten frisches Material und untergräbt Israels Anspruch, ein demokratischer Rechtsstaat zu sein. Ein Pyrrhussieg, der am Ende mehr Schaden anrichtet als er verhindert.
Rechtliche Hürden und die Rolle des Obersten Gerichts
Ob das Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird, steht derzeit noch in den Sternen. Eine israelische Bürgerrechtsorganisation hat unmittelbar nach der Verabschiedung eine Petition beim Obersten Gericht eingereicht. Dieses dürfte das letzte Wort haben – und es wäre nicht das erste Mal, dass Israels höchste Richter einem Gesetz der aktuellen Regierungskoalition die Zähne ziehen. Die Spannung zwischen Legislative und Judikative in Israel hat in den vergangenen Jahren ohnehin ein beispielloses Ausmaß erreicht.
Ein Blick auf die historische Dimension
Die letzte Hinrichtung in Israel wurde in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962 vollstreckt – an Adolf Eichmann, einem der Hauptorganisatoren des Holocaust. Seitdem galt die Todesstrafe als faktisch abgeschafft, auch wenn sie formal nie vollständig aus dem Gesetz gestrichen wurde. Dass ausgerechnet ein jüdischer Staat, dessen Gründung untrennbar mit der Erfahrung industriellen Massenmordes verbunden ist, nun die Todesstrafe auf ethnisch selektiver Basis wieder einführen will, entbehrt nicht einer bitteren Ironie.
Man muss kein Sympathisant des palästinensischen Terrors sein – und das sind wir gewiss nicht –, um zu erkennen, dass dieses Gesetz ein gefährlicher Präzedenzfall ist. Wer beginnt, das Recht auf Leben nach ethnischer Zugehörigkeit zu differenzieren, betritt einen Pfad, von dem die Geschichte lehrt, dass er selten zu einem guten Ende führt.
Was Deutschland daraus lernen sollte
Auch für die deutsche Debatte über innere Sicherheit und den Umgang mit Terrorismus liefert dieser Vorgang Denkanstöße. Niemand bestreitet, dass Terror mit aller Härte des Rechtsstaats bekämpft werden muss. Doch die Härte muss sich im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien bewegen – und sie muss für alle gleichermaßen gelten. Deutschland, das selbst mit einer dramatisch gestiegenen Kriminalität und einer zunehmenden Bedrohung durch islamistischen Extremismus zu kämpfen hat, sollte genau hinschauen, wohin eine Politik der Eskalation führen kann, wenn sie nicht von Vernunft und Rechtsstaatlichkeit gezügelt wird.
Was wir in Deutschland brauchen, sind keine symbolpolitischen Gesten, sondern eine konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze, eine funktionierende Abschiebepolitik und Politiker, die den Mut haben, die Probleme beim Namen zu nennen, ohne dabei die Grundfesten unserer Rechtsordnung zu untergraben. Die Entwicklung in Israel zeigt eindrücklich, wohin es führt, wenn radikale Kräfte die Sicherheitspolitik kapern und für ihre ideologischen Zwecke instrumentalisieren.
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