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Kettner Edelmetalle
27.02.2026
11:38 Uhr

Mercosur-Abkommen: Von der Leyen drückt aufs Tempo – trotz offener Rechtsfragen

Es ist ein Manöver, das selbst für Brüsseler Verhältnisse bemerkenswert dreist anmutet: Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union das umstrittene Mercosur-Freihandelsabkommen noch nicht einmal geprüft hat, soll es nach dem Willen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits in Kürze vorläufig angewendet werden. Rechtsstaatlichkeit? Offenbar nur dann ein Wert, wenn es politisch gerade passt.

Fakten schaffen, bevor das Gericht urteilt

Von der Leyen erklärte am Freitag in Brüssel, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens unmittelbar bevorstehe. Damit könnten Unternehmen in der EU sowie in den Mercosur-Staaten Uruguay und Argentinien – die das Abkommen am Donnerstag ratifiziert hatten – von neuen Zollregeln profitieren. Dass das EU-Parlament erst kürzlich dafür gestimmt hatte, die Vereinbarung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, scheint die Kommissionspräsidentin wenig zu kümmern. Man schafft lieber Fakten, bevor ein Gericht möglicherweise unbequeme Fragen stellt.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay war im Januar nach jahrzehntelangen Verhandlungen endlich unterzeichnet worden. Was auf dem Papier wie ein diplomatischer Triumph aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als hochexplosives Politikum, das die EU-Mitgliedstaaten tief spaltet.

Deutschland hofft auf wirtschaftliche Impulse

Zu den Befürwortern des Abkommens zählen neben Spanien auch Deutschland. Die Argumentation klingt zunächst nachvollziehbar: Ein erleichterter Zugang zu südamerikanischen Märkten könnte helfen, die durch Trumps aggressive Zollpolitik – 20 Prozent auf EU-Importe – entstandenen Geschäftseinbußen zumindest teilweise zu kompensieren. Zudem erhofft man sich, die gefährliche Abhängigkeit von China bei kritischen Mineralien und Rohstoffen zu verringern.

Doch diese Rechnung könnte sich als trügerisch erweisen. Denn was nützt ein neuer Absatzmarkt, wenn gleichzeitig die eigene Landwirtschaft unter die Räder gerät? Genau diese Befürchtung treibt vor allem Frankreich um – und nicht nur Frankreich.

Europas Bauern als Bauernopfer?

Die Sorge ist berechtigt und keineswegs aus der Luft gegriffen: Günstigere Agrarimporte aus Südamerika könnten europäische Landwirte in eine existenzbedrohende Konkurrenzsituation bringen. Während in der EU strenge Umwelt- und Qualitätsstandards gelten, die die Produktionskosten in die Höhe treiben, können südamerikanische Erzeuger zu deutlich niedrigeren Preisen liefern. Ein klassischer Fall von unfairem Wettbewerb, den man in Brüssel offenbar billigend in Kauf nimmt.

Man muss sich das einmal vor Augen führen: Deutsche und europäische Landwirte werden mit immer neuen Regulierungen und Auflagen überzogen, während man gleichzeitig die Schleusen für billige Importe aus Übersee öffnet. Das ist keine kluge Handelspolitik – das ist ein Verrat an denjenigen, die seit Generationen das Rückgrat unserer Ernährungssicherheit bilden.

Ein Abkommen, das mehr Fragen aufwirft als es beantwortet

Dass von der Leyen nun mit der vorläufigen Anwendung vorprescht, noch bevor der EuGH seine Prüfung abgeschlossen hat, wirft ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis der EU-Kommission. Das Europäische Parlament hatte gute Gründe, eine gerichtliche Überprüfung zu verlangen. Diese Entscheidung einfach zu umgehen, indem man vollendete Tatsachen schafft, ist ein Affront gegenüber den gewählten Volksvertretern – und letztlich gegenüber den Bürgern Europas.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, nicht blind jedem Brüsseler Schnellschuss zu folgen, sondern die Interessen der deutschen Wirtschaft und der deutschen Landwirtschaft gleichermaßen im Blick zu behalten. Freihandel ist kein Selbstzweck. Er muss fair sein – für alle Beteiligten.

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