
Mörderpfleger von Aachen: Staatsanwaltschaft lässt Leichen exhumieren – wie viele Opfer gibt es wirklich?
Der Fall eines Krankenpflegers, der bereits wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, nimmt erschreckende neue Dimensionen an. Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun zwei Leichen exhumieren lassen, um weitere mögliche Verbrechen des Mannes aufzuklären. Eine dritte Exhumierung steht unmittelbar bevor – und es könnten noch weitere folgen.
Anfangsverdacht: Unbefugte Morphin-Verabreichung mit tödlichen Folgen
Bei den exhumierten Leichnamen handelt es sich um eine 94-jährige Frau, die 2018 verstarb, sowie um eine 78-jährige Patientin, die bereits 2015 in einer Kölner Klinik ihr Leben ließ. Beide Frauen wurden in einer Einrichtung behandelt, in der der verurteilte Pfleger tätig war. Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur den beunruhigenden Verdacht: „Es gibt einen Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten in diesen zwei Fällen, dass er Morphine unbefugt verabreicht haben soll."
Die Ermittler haben bereits eine chemisch-toxikologische Untersuchung in Auftrag gegeben. Man hofft, auch Jahre nach dem Tod noch erhöhte Morphin-Konzentrationen nachweisen zu können. Die Ergebnisse stehen allerdings noch aus, die zweite Exhumierung fand erst kürzlich statt.
Das verstörende Motiv: Patienten „störten" den Pfleger
Was diesen Fall so unfassbar macht, ist die Kaltblütigkeit des Täters. Im November wurde der deutsche Krankenpfleger vom Aachener Landgericht wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs verurteilt. Auf einer Palliativstation in Würselen bei Aachen hatte er seinen Patienten tödliche Injektionen verabreicht – schlicht und ergreifend, weil sie ihn störten.
Richter Markus Vogt offenbarte in seiner Urteilsbegründung die erschreckende Gedankenwelt des Täters: Der Mann sei der Meinung gewesen, er habe „einen guten Job gemacht", wenn er Patienten „ein friedliches Einschlafen ermöglicht" habe. Eine perverse Verdrehung dessen, was Pflege eigentlich bedeuten sollte.
Besondere Schwere der Schuld festgestellt
Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Diese juristische Einordnung hat weitreichende Konsequenzen: Eine Freilassung nach den üblichen 15 Jahren ist damit in der Regel ausgeschlossen. Der Täter wird voraussichtlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen müssen.
Wie konnte das so lange unentdeckt bleiben?
Die Frage, die sich unweigerlich aufdrängt: Wie konnte ein Serienmörder jahrelang in deutschen Krankenhäusern sein Unwesen treiben? Auch die Staatsanwaltschaft Aachen prüft noch weitere Verdachtsfälle aus den früheren Berufsjahren des Mannes. Das wahre Ausmaß seiner Verbrechen ist möglicherweise noch gar nicht erfasst.
Dieser Fall erinnert auf erschreckende Weise an den Krankenpfleger Niels Högel, der zwischen 2000 und 2005 mindestens 85 Patienten ermordete und damit als einer der schlimmsten Serienmörder der deutschen Nachkriegsgeschichte gilt. Damals wie heute stellt sich die Frage nach den Kontrollmechanismen in unseren Gesundheitseinrichtungen. Wie viele Todesfälle werden als natürlich eingestuft, obwohl sie es nicht sind? Wie gut sind unsere Schwächsten – die Kranken und Sterbenden – wirklich geschützt?
Die Exhumierungen im Raum Köln zeigen: Die Aufarbeitung dieses Verbrechens hat gerade erst begonnen. Und mit jedem neuen Verdachtsfall wächst die bittere Erkenntnis, dass unser Gesundheitssystem offenbar gravierende Lücken aufweist, die Täter wie diesen Pfleger viel zu lange gewähren lassen.

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