Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
01.05.2025
07:47 Uhr

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk erneut in der Kritik: Stadt verklagt SWR wegen manipulativer Berichterstattung

Der Streit zwischen der baden-württembergischen Stadt Weil der Stadt und dem Südwestrundfunk (SWR) eskaliert. Die Kommune hat nun Klage gegen den öffentlich-rechtlichen Sender eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: Der SWR soll in tendenziöser Weise über eine Baumrodung berichtet und dabei grundlegende journalistische Standards missachtet haben.

Bürgermeister wirft öffentlich-rechtlichem Sender Manipulation vor

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Artikel vom November 2024, in dem der SWR über die Rodung von 120 Bäumen für ein geplantes Wohngebiet berichtete. Bürgermeister Christian Walter kritisiert, dass die Berichterstattung ein völlig verzerrtes Bild der Realität gezeichnet habe. Besonders schwerwiegend: Der Beitrag sei deutschlandweit über tagesschau.de verbreitet worden und hätte der Stadt erheblichen Reputationsschaden zugefügt.

Journalistische Sorgfaltspflicht mit Füßen getreten?

Die Liste der Vorwürfe gegen den SWR ist lang. So habe der Sender fälschlicherweise behauptet, die Rodung sei "unter Polizeischutz" erfolgt. In Wahrheit hätte lediglich eine Polizeistreife das Geschehen kurz aus der Ferne beobachtet. Auch die suggestive Fragestellung "Hat die Stadt unrechtmäßig eine Streuobstwiese zerstört?" sei eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit gewesen.

Chronologie der Ereignisse spricht für die Stadt

Die Faktenlage ist eindeutig: Am 22. November 2024 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rodung ausdrücklich erlaubt. Als die Arbeiten am 25. November begannen, lag kein rechtskräftiges Verbot vor. Erst um 10 Uhr desselben Tages erließ der Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Eilentscheid - zu diesem Zeitpunkt waren die meisten Bäume bereits gefällt. Im Februar bestätigte das Gericht schließlich die Rechtmäßigkeit des städtischen Vorgehens.

SWR versteckt sich hinter fadenscheinigen Ausreden

Die Reaktion des SWR auf die Vorwürfe erscheint bezeichnend für den Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine Sprecherin verwies lapidar darauf, dass "Fehler in der tagesaktuellen, oft unter Zeitdruck stehenden Berichterstattung nicht gänzlich ausgeschlossen werden" könnten. Dass notwendige Korrekturen erst 16 Stunden später vorgenommen wurden, lässt allerdings Zweifel an dieser Erklärung aufkommen.

Ein Symptom tieferliegender Probleme

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmend ideologisch geprägte Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien. Statt neutraler Faktenberichterstattung scheint hier eine vorgefasste Agenda verfolgt worden zu sein - auf Kosten journalistischer Standards und zu Lasten der Gebührenzahler. Das Verwaltungsgericht wird nun klären müssen, ob der SWR gegen die Programmgrundsätze der gewissenhaften Recherche und Wahrheitstreue verstoßen hat.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine kritische Überprüfung der Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Wenn selbst eine kleine Kommune gezwungen ist, rechtliche Schritte gegen tendenziöse Berichterstattung einzuleiten, sollten bei den Verantwortlichen die Alarmglocken schrillen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“