
Rheinland-Pfalz im Verfassungsbruch: AfD wehrt sich gegen diskriminierendes Mitarbeitergesetz
Die politische Ausgrenzung der Alternative für Deutschland erreicht in Rheinland-Pfalz eine neue Dimension. Ein im Juli verabschiedetes Gesetz soll der Partei faktisch verbieten, eigene Parteimitglieder als Fraktionsmitarbeiter zu beschäftigen – ein Vorgehen, das selbst renommierte Verfassungsrechtler als höchst problematisch einstufen. Nun zieht die AfD vor das Landesverfassungsgericht und legt dabei einen 55-seitigen Antrag vor, der die systematische Benachteiligung der Partei offenlegt.
Willkürliche Definition von "Verfassungsfeindlichkeit"
Das umstrittene Gesetz schließt sogenannte "verfassungsfeindliche Abgeordneten- und Fraktionsbeschäftigte" von der Finanzierung durch staatliche Mittel aus. Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Maßnahme zum Schutz der Demokratie klingen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als gezielter Angriff auf die parlamentarischen Rechte der AfD. Die schwammige Definition des Begriffs "verfassungsfeindlich" öffnet Tür und Tor für politische Willkür.
Besonders brisant: Bereits die bloße Mitgliedschaft in der AfD könnte ausreichen, um als Mitarbeiter von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen zu werden. Dies basiert auf der umstrittenen Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz – eine Bewertung, die derzeit vor Gericht angefochten wird und durch eine "Stillhaltezusage" vorläufig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen wurde.
Verfassungsrechtler schlagen Alarm
Die renommierte Rechtswissenschaftlerin Antje von Ungern-Steinberg warnt eindringlich vor den Gefahren dieses Gesetzes. In ihrer Analyse auf dem Verfassungsblog stellt sie klar: "Dass man Abgeordnete und Fraktionen mithilfe finanzieller Anreize lenken will, ist meines Erachtens aber als besonders problematisch anzusehen." Sie weist darauf hin, dass gerade bei Maßnahmen der parlamentarischen Mehrheit die Gefahr bestehe, dass gegenüber der parlamentarischen Konkurrenz nicht die gebotene Neutralität aufgebracht werde.
"Selbst wenn eine Partei aber beispielsweise als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft ist, würde das Parteienprivileg unterlaufen, falls Parteimitglieder aufgrund dieser Mitgliedschaft nicht mehr für die Abgeordneten oder die Fraktion dieser Partei tätig sein dürften"
Systematische Ausgrenzung auf allen Ebenen
Das rheinland-pfälzische Gesetz reiht sich nahtlos in eine Serie von Maßnahmen ein, mit denen die etablierten Parteien versuchen, die AfD aus dem demokratischen Prozess zu drängen. Im Bundestag und den meisten Landtagen wird der Partei systematisch ein Sitz im Präsidium verwehrt. Ausschussvorsitze, die der AfD nach demokratischen Gepflogenheiten zustehen würden, werden aktiv verhindert. Gleichzeitig laufen Bestrebungen, der Partei und ihrer parteinahen Stiftung die staatliche Finanzierung zu entziehen – Gelder, die allen anderen großen Parteien selbstverständlich zufließen.
Diese Politik der Ausgrenzung offenbart die Doppelmoral der Altparteien. Während sie sich gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, höhlen sie gleichzeitig demokratische Grundprinzipien aus. Das Bestimmtheitsgebot, ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, wird mit Füßen getreten. Bürger und Parteien müssen klar erkennen können, welche Rechtsfolgen ihr Handeln hat – bei der nebulösen Definition von "Verfassungsfeindlichkeit" ist dies schlicht unmöglich.
Der Kernbereich parlamentarischer Rechte wird angegriffen
Die AfD sieht in ihrer Klageschrift zu Recht den Kernbereich der Abgeordnetenrechte und des freien Mandats verletzt. Das Gesetz greife schwerwiegend in den demokratischen Willensbildungsprozess ein und umgehe aktiv das in Artikel 21 des Grundgesetzes verankerte Parteienprivileg. Dieses Privileg schützt Parteien vor staatlicher Willkür und sichert ihre Handlungsfähigkeit – es kann nur durch ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden, nicht durch die Hintertür landespolitischer Manöver.
Die Vertretung der AfD durch die renommierte Anwaltskanzlei Höcker unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Verfahrens. Der 55 Seiten umfassende Antrag auf ein Normenkontrollverfahren, eingereicht durch Landeschef Jan Bollinger, dokumentiert akribisch die verfassungsrechtlichen Verstöße des Gesetzes.
Ein gefährlicher Präzedenzfall für die Demokratie
Was in Rheinland-Pfalz geschieht, sollte jeden Demokraten alarmieren. Hier wird versucht, eine unliebsame Opposition durch finanzielle Strangulierung mundtot zu machen. Die Ironie dabei: Während man der AfD vorwirft, die Verfassung zu gefährden, treten die etablierten Parteien selbst fundamentale Verfassungsprinzipien mit Füßen.
Die Bürger durchschauen zunehmend diese durchsichtigen Manöver. Sie erkennen, dass hier nicht die Demokratie geschützt, sondern der politische Wettbewerb ausgehebelt werden soll. Die stetig wachsenden Umfragewerte der AfD zeigen, dass solche Ausgrenzungsversuche nach hinten losgehen. Je mehr die Altparteien versuchen, die AfD zu bekämpfen, desto stärker wird der Eindruck eines undemokratischen Kartells, das seine Pfründe verteidigt.
Das Verfahren vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wird zeigen, ob die Justiz ihrer Rolle als Hüterin der Verfassung gerecht wird. Sollte das Gericht das Gesetz durchwinken, wäre dies ein fatales Signal für den Zustand unserer Demokratie. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter den Mut haben, diesem verfassungswidrigen Treiben Einhalt zu gebieten und die parlamentarischen Rechte aller demokratisch gewählten Parteien zu schützen – unabhängig davon, ob einem ihre politische Ausrichtung gefällt oder nicht.
- Themen:
- #AFD
Finanzielle Selbstverteidigung:So retten Sie Ihr Vermögen
Keine Kreditkarte erforderlich • Keine versteckten Kosten
Ihre Experten im Webinar:

Dominik
Kettner

Dieter
Bohlen

Prof. Dr.
Werner Patzelt

Peter
Hahne

Fürstin
Thurn und Taxis

Jochen
Staiger
Der gläserne Bürger
die Systeme greifen ineinander
Konkrete Lösungen
zum Schutz
15.000€ Gold
zu gewinnen
- Kettner Edelmetalle News
- Finanzen
- Wirtschaft
- Politik

















