
Rheinland-Pfalz plant verfassungswidrigen Angriff auf demokratische Grundrechte
Was sich derzeit im rheinland-pfälzischen Landtag zusammenbraut, könnte man als demokratischen Dammbruch bezeichnen. Die SPD-geführte Landesregierung plant nichts Geringeres als einen frontalen Angriff auf die Grundrechte von Abgeordneten und deren Mitarbeitern. Ein vom Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) in Auftrag gegebenes Gutachten soll den Weg ebnen, AfD-Abgeordneten die Beschäftigung von Parteimitgliedern mit öffentlichen Geldern zu untersagen.
Der Vorgang offenbart die zunehmende Verzweiflung des politischen Establishments angesichts steigender Umfragewerte der Opposition. Wenn demokratische Mittel nicht mehr ausreichen, greift man offenbar zu autoritären Methoden, die man sonst nur aus Geschichtsbüchern kennt. Die Begründung des Gutachtens liest sich wie eine Blaupause für politische Willkür: Eine bloße Parteimitgliedschaft soll künftig als "Indiz für eine aktive verfassungsfeindliche Betätigung" ausreichen.
Verfassungsschutz als politische Waffe
Besonders perfide erscheint die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes für parteipolitische Zwecke. Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" dient nun als Hebel, um demokratisch gewählten Volksvertretern ihre grundgesetzlich garantierten Rechte zu beschneiden. Man fragt sich unwillkürlich: Wer schützt eigentlich die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?
Das Gutachten argumentiert, die Maßnahme diene der "Verhütung von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung". Doch wer gefährdet hier eigentlich die demokratische Grundordnung? Eine demokratisch legitimierte Partei, die in zahlreichen Parlamenten vertreten ist, oder jene, die mit allen Mitteln versuchen, diese Partei aus dem demokratischen Diskurs zu drängen?
Historische Parallelen drängen sich auf
Die Geschichte lehrt uns, wohin es führt, wenn politische Gegner systematisch ausgegrenzt und ihrer Rechte beraubt werden. Die Tatsache, dass bereits die bloße Mitgliedschaft in einer legalen Partei als Ausschlusskriterium dienen soll, erinnert an dunkle Zeiten deutscher Geschichte. Wo soll das enden? Werden bald auch Familienangehörige von AfD-Mitgliedern vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen?
Bemerkenswert ist auch die juristische Konstruktion des Gutachtens. Man gibt zwar zu, dass die geplante Regelung in die Freiheit des Abgeordnetenstatus eingreife, hält dies aber für gerechtfertigt. Mit derselben Logik könnte man praktisch jeden Grundrechtseingriff rechtfertigen, solange man nur behauptet, er diene dem Schutz der Demokratie.
Die wahre Gefahr für die Demokratie
Die eigentliche Ironie liegt darin, dass ausgerechnet jene, die vorgeben, die Demokratie zu schützen, ihre Grundprinzipien mit Füßen treten. Das freie Mandat, die Gleichheit aller Abgeordneten, die Meinungsfreiheit – all das wird dem vermeintlich höheren Ziel der "Demokratieverteidigung" geopfert. Doch eine Demokratie, die sich nur durch Ausgrenzung und Repression erhalten kann, hat bereits verloren.
Interessant ist auch die Reaktion der AfD auf diese Entwicklungen. Die Partei hat ein eigenes Gutachten erstellen lassen, das zeigen soll, dass nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes auch die Union als verfassungsfeindlich gelten müsste. Diese Retourkutsche mag polemisch erscheinen, wirft aber durchaus berechtigte Fragen nach der Objektivität und politischen Neutralität des Verfassungsschutzes auf.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte das geplante Gesetz tatsächlich beschlossen werden, wäre dies ein gefährlicher Präzedenzfall. Heute trifft es die AfD, morgen vielleicht eine andere unbequeme Opposition. Die Büchse der Pandora, die hier geöffnet wird, lässt sich nicht mehr so einfach schließen. Wer garantiert, dass künftige Regierungen nicht mit denselben Methoden gegen ihre politischen Gegner vorgehen?
Die Tatsache, dass ein solcher Gesetzentwurf überhaupt ernsthaft diskutiert wird, zeigt den bedenklichen Zustand unserer Demokratie. Statt sich inhaltlich mit der Opposition auseinanderzusetzen, versucht man sie mit juristischen Tricks und administrativen Schikanen zu bekämpfen. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch kontraproduktiv. Denn nichts stärkt eine Oppositionspartei mehr als der Eindruck, vom Establishment unfair behandelt zu werden.
Es bleibt zu hoffen, dass das Landesverfassungsgericht diesem Spuk ein Ende bereitet, sollte das Gesetz tatsächlich verabschiedet werden. Die Verfassungsrichter stehen vor der historischen Aufgabe, die Grundrechte gegen einen übergriffigen Staat zu verteidigen. Man darf gespannt sein, ob sie dieser Verantwortung gerecht werden oder sich dem politischen Druck beugen.
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