
Skandalöse Haftbedingungen: Kurdischer Aktivist nach 61 Tagen Hungerstreik aus Dresdner Abschiebehaft entlassen
Nach 61 qualvollen Tagen des Hungerstreiks ist Hamza Avsar endlich frei. Das Verwaltungsgericht Leipzig setzte am Donnerstag die Abschiebung des 48-jährigen türkischen Kurden aus – ein Urteil, das längst überfällig war. Die Umstände seiner Haft werfen ein erschütterndes Licht auf die deutsche Abschiebepolitik und die menschenunwürdigen Zustände in sächsischen Haftanstalten.
Unmenschliche Haftbedingungen in Dresden
Seit dem 17. Juni dieses Jahres saß Avsar unter ununterbrochener Videoüberwachung in der Dresdner Abschiebehaft. Die Behörden stuften ihn als suizidgefährdet ein – eine Einschätzung, die sie selbst herbeigeführt hatten. Zeitweise wurde er in gekachelten Spezialräumen ohne Bett festgehalten. Man muss sich fragen: Ist das noch ein Rechtsstaat oder bereits ein Unrechtssystem?
Besonders perfide: Bis vergangene Woche verweigerten die sächsischen Behörden dem Gefangenen eine unabhängige medizinische Untersuchung. Erst nach massivem öffentlichen Druck durfte Avsar nach 54 Tagen Hungerstreik ins Dresdner Krankenhaus Friedrichstadt. Diese Verweigerung medizinischer Hilfe grenzt an unterlassene Hilfeleistung.
Verzweifelte Fluchtversuche vor der Abschiebung
Die Verzweiflung des Mannes zeigt sich in seinen dramatischen Versuchen, der Abschiebung zu entgehen. Dreimal saß er bereits im Abschiebeflieger nach Istanbul. Beim letzten Versuch im Juni schlug er seinen Kopf gegen eine Betonwand und verletzte sich dabei schwer. Anstatt dies als Hilferuf zu verstehen, sperrten ihn die Behörden unter noch härteren Bedingungen weg.
Politische Verfolgung endlich anerkannt
Avsar hatte in der Türkei für die demokratische kurdische Partei DEM Parti gearbeitet, die mit 57 Abgeordneten im türkischen Parlament vertreten ist. Trotz seiner nachweislichen politischen Verfolgung und zweimaliger Inhaftierung in der Türkei hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag 2019 abgelehnt.
"Denn erweisen sich die vorgelegten Unterlagen als echt, besitzt der Antragsteller einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling", schreibt der Vorsitzende Richter in seinem Beschluss.
Erst neue Dokumente aus der Türkei überzeugten das Leipziger Verwaltungsgericht von der Berechtigung seines Asylantrags. Man fragt sich: Warum musste ein Mann erst 61 Tage hungern und seine Gesundheit ruinieren, bevor deutsche Behörden offensichtliche Tatsachen anerkennen?
Versagen der deutschen Asylpolitik
Dieser Fall offenbart das systematische Versagen der deutschen Asylpolitik. Während tatsächlich Verfolgte wie Avsar monatelang unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert werden, genießen Wirtschaftsmigranten und Kriminelle oft mehr Schutz als politisch Verfolgte. Die Prioritäten sind völlig verrutscht.
Der sächsische Flüchtlingsrat spricht von "unhaltbaren Zuständen im Dresdner Abschiebegefängnis". Ein ehemaliger SPD-Landtagsabgeordneter musste sich einschalten, damit überhaupt Bewegung in die Sache kam. Wo bleibt die Kontrolle durch die Politik? Wo bleiben die Konsequenzen für die Verantwortlichen?
Gesundheitliche Folgen unabsehbar
Nach seiner Freilassung am Freitagmittag wurde Avsar sofort medizinisch untersucht. Die gesundheitlichen Folgen eines 61-tägigen Hungerstreiks sind gravierend und möglicherweise irreversibel. Wer trägt die Verantwortung für diese staatlich verursachten Gesundheitsschäden?
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie die deutsche Bürokratie mit Menschen umgeht, die tatsächlich Schutz benötigen. Während die Ampel-Regierung Milliarden für fragwürdige Klimaprojekte verschleuderte, fehlte es an grundlegendem Respekt für Menschenrechte in den eigenen Behörden. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz muss hier dringend für Ordnung sorgen – nicht nur bei der illegalen Migration, sondern auch beim menschenwürdigen Umgang mit tatsächlich Verfolgten.
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