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20.01.2026
13:56 Uhr

Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung eines Journalisten – Rache für unbequeme Recherchen?

Staatsanwaltschaft durchsucht Wohnung eines Journalisten – Rache für unbequeme Recherchen?

Was sich am frühen Morgen des 13. Januar in Hamburg abspielte, liest sich wie ein Kapitel aus einem Lehrbuch über staatliche Einschüchterung: Acht Beamte des Landeskriminalamtes, flankiert von Kampfmittelräumern, stürmen um 6:30 Uhr die Wohnung des renommierten Investigativjournalisten Lars Winkelsdorf. Der Vorwurf? Illegaler Waffenbesitz. Die Pointe? Die Behörden suchten nach einem Waffenmodell, das nach Aussage des Experten schlichtweg nicht existiert.

Ein Durchsuchungsbeschluss voller Ungereimtheiten

Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf den Zustand unseres Rechtsstaates. Laut dem Durchsuchungsbeschluss, der mittlerweile öffentlich bekannt wurde, fahndeten die Ermittler nach einer „Sempert & Krieghoff Modell 41" mit der Seriennummer L4483. Das Problem dabei: Ein solches Modell wurde von dieser Firma niemals hergestellt. Winkelsdorf vermutet, dass die Behörden eigentlich nach einer anderen Waffe suchten – einer SLK Mod. 41, die er bereits 2008 ordnungsgemäß an die Waffenbehörde übergeben hatte.

Die Absurdität nimmt noch zu, wenn man bedenkt, dass besagte Waffe 2015 als Beweismittel in einem Prozess diente und anschließend vom Bundeskriminalamt vernichtet wurde. Die Waffenbesitzkarte des Journalisten wurde bereits 2014 abgegeben. Dennoch erschienen die Beamten mit einem Durchsuchungsbeschluss, der auf einer offensichtlich fehlerhaften Grundlage basierte.

Die Vorgeschichte: Unbequeme Wahrheiten über behördliches Versagen

Was den Fall besonders brisant macht, ist der Kontext. Winkelsdorf hatte in den vergangenen Jahren mehrfach über gravierende Missstände bei der Hamburger Waffenbehörde berichtet – insbesondere im Zusammenhang mit dem verheerenden Amoklauf in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas im März 2023. Bei diesem Anschlag erschoss Philipp F. sieben Menschen, darunter ein ungeborenes Kind.

Die Recherchen des Journalisten für renommierte Medien wie t-online und den Stern enthüllten ein erschreckendes Bild: Die Hamburger Waffenbehörde war vor der Tat in einem anonymen Schreiben vom Bruder des späteren Täters über dessen psychische Erkrankung, religiöse Wahnvorstellungen und den Waffenbesitz informiert worden. Auch der Schützenclub, in dem der Amokläufer den Umgang mit Waffen erlernte, hatte die Behörde gewarnt. Trotzdem geschah nichts. Innensenator Andy Grote stellte sich dennoch schützend vor seine Behörde und behauptete, diese habe korrekt gehandelt.

Grote – ein Name, der in Hamburg für Kontroversen steht

Der Name Andy Grote dürfte vielen Hamburgern noch aus einem anderen Zusammenhang bekannt sein: dem sogenannten „Pimmelgate". Damals ließ der SPD-Politiker wegen einer harmlosen Beleidigung in den sozialen Medien eine Hausdurchsuchung durchführen. Ein Muster scheint sich zu wiederholen: Wer dem Innensenator oder seinen Behörden unbequem wird, bekommt offenbar die volle Härte des Staatsapparates zu spüren.

Fünf Stunden im Bademantel festgehalten

Die Umstände der Durchsuchung selbst sprechen Bände über das Vorgehen der Behörden. Von 6:30 Uhr bis etwa elf Uhr wurde Winkelsdorf unter Androhung von Gewalt in seinem Wohnzimmer festgehalten – lediglich im Bademantel bekleidet. Selbst der Gang zur Toilette war nur in Begleitung eines Beamten gestattet. Vom Dachboden bis zum Keller wurde alles durchsucht, sogar der Gefrierschrank im Keller blieb nicht verschont.

Besonders bemerkenswert: Die LKA-Beamten weigerten sich ausdrücklich, jene Dokumente einzusehen oder sicherzustellen, die den Journalisten hätten entlasten können. Und das, obwohl der Durchsuchungsbeschluss explizit auch nach „Hinweisen auf deren Verbleib in schriftlicher und/oder elektronischer Form" verlangte. Stattdessen wurden lediglich drei Gegenstände beschlagnahmt, darunter eine Schulterstütze für ein halbautomatisches Gewehr und ein Magazin.

Die taz als Stichwortgeber

Den Anstoß für die Durchsuchung lieferte ausgerechnet eine Reportage der linksalternativen taz über Winkelsdorf vom Juli 2024. Auf Basis dieses Artikels kam die Hamburger Waffenbehörde zu dem Schluss, der Journalist besitze vermeintlich illegale Waffen. Dass ausgerechnet jene Behörde, deren Versagen Winkelsdorf öffentlich gemacht hatte, nun den Strafantrag stellte, erscheint als mehr als nur ein unglücklicher Zufall.

Gesundheitliche Folgen und rechtliche Schritte

Die Hausdurchsuchung hat bei dem Journalisten erhebliche gesundheitliche Spuren hinterlassen. Sein behandelnder Arzt schätzt, dass es etwa acht Wochen dauern könnte, bis Winkelsdorf wieder arbeitsfähig ist. Sein Anwalt hat bereits angekündigt, Beschwerde gegen die Durchsuchung einzulegen. Die entlastenden Dokumente soll der Journalist erst bei einer späteren Vernehmung zur Sprache bringen dürfen – ein Vorgehen, das den Verdacht einer gezielten Schikane weiter nährt.

Ein Alarmsignal für die Pressefreiheit

Dieser Fall sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Wenn Behörden, deren Versagen journalistisch aufgedeckt wurde, die Möglichkeit haben, gegen eben jene Journalisten vorzugehen, die sie kritisiert haben, dann steht es schlecht um die Pressefreiheit in diesem Land. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat sich bis zur Veröffentlichung des Berichts nicht zu den Vorwürfen geäußert – ein Schweigen, das Bände spricht.

Es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie staatliche Institutionen in Deutschland zunehmend dazu neigen, ihre Macht gegen unbequeme Kritiker einzusetzen, anstatt die eigenen Fehler einzugestehen und aufzuarbeiten. Die Frage, die sich jeder stellen muss, lautet: Ist das noch der Rechtsstaat, den wir uns wünschen? Oder erleben wir gerade, wie sich Deutschland in eine Richtung entwickelt, die mit den Grundwerten einer freien Gesellschaft immer weniger vereinbar ist?

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