
Urkundenfälschung als „Kunst": Gericht spricht Aktivisten trotz erfülltem Tatbestand frei

Ein bemerkenswertes Urteil aus Berlin wirft einmal mehr die Frage auf, wie weit die sogenannte Kunstfreiheit in Deutschland eigentlich reichen darf. Das Amtsgericht Tiergarten hat den Künstler Philipp Ruch vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen – obwohl das Gericht selbst den Tatbestand als erfüllt ansah. Die Begründung? Die Kunstfreiheit überwiege in der Abwägung. Man reibt sich verwundert die Augen.
Gefälschte Partei-Briefe mit echten Unterschriften
Was war geschehen? Ruch, der dem umstrittenen „Zentrum für Politische Schönheit" angehört, hatte im Jahr 2023 gefälschte Briefe an neun AfD-Mitglieder versendet. Die Schreiben trugen die Namen und Unterschriften der „Bundesgeschäftsstelle" der Partei und forderten die Empfänger auf, „sämtliche Sachverhalte zu sammeln, die für ein Verbot missbraucht werden könnten". Als Anreiz wurde ein absurdes Gewinnspiel mit Tankgutscheinen und Wochenendreisen in Aussicht gestellt.
Die Staatsanwaltschaft erkannte in dieser Aktion den gezielten Versuch, die Partei und deren Mitglieder „bloßzustellen". Sie forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro – insgesamt 7.200 Euro. Doch das Gericht sah die Sache anders.
Kunstfreiheit als Freifahrtschein?
Vor Gericht verteidigte sich Ruch mit dem Argument, der eingefügte Absatz über das „absurde Gewinnspiel" habe deutlich gemacht, dass niemand das Schreiben für echt halten könne. Die Unterschriften der Parteivorsitzenden habe er schlicht aus dem Internet entnommen – so wie bei früheren Aktionen auch. Eine bemerkenswerte Selbstverständlichkeit, mit der hier das Fälschen von Dokumenten als künstlerische Praxis dargestellt wird.
Die Vorsitzende Richterin stellte fest, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei. Dennoch sei die Aktion klar als Kunstaktion erkennbar gewesen und von der Kunstfreiheit gedeckt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Philipp Ruch wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen – der Steuerzahler darf also für die Prozesskosten aufkommen.
Eine Gruppe mit fragwürdiger Bilanz
Das „Zentrum für Politische Schönheit" ist kein unbeschriebenes Blatt. Die Gruppe fiel in der Vergangenheit immer wieder durch provokante Aktionen auf, die regelmäßig die Grenzen des guten Geschmacks und mitunter auch des Rechts ausloteten. Erst im Dezember stellte die Gruppe ein Denkmal des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke vor dem Konrad-Adenauer-Haus auf – angeblich um gegen eine vermeintliche Zusammenarbeit von CDU und AfD zu protestieren. Die Familie des Ermordeten distanzierte sich jedoch ausdrücklich von dem Projekt und wehrte sich gegen den Eindruck, in die Planung einbezogen gewesen zu sein.
2019 sorgte die Gruppe für Empörung, als sie eine Säule vor dem Bundestag aufstellte, die angeblich Asche von Holocaust-Opfern enthielt. Auch hier war der vorgeschobene Anlass ein Protest gegen eine Zusammenarbeit von Union und AfD. Die Instrumentalisierung von Opfern des Nationalsozialismus für tagespolitische Zwecke stieß damals auf breite Kritik.
Beleidigungen als politisches Statement
Besonders bezeichnend für die Arbeitsweise der Gruppe ist auch die verbale Entgleisung gegenüber dem heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz. Nach dessen umstrittener „Stadtbild"-Aussage bezeichnete das Zentrum für Politische Schönheit ihn als „Rassist und NPD-Hurensohn". Dass solche Äußerungen offenbar ebenfalls unter den Schutzmantel der Kunstfreiheit fallen sollen, wirft ernsthafte Fragen über den Zustand unserer Rechtsordnung auf.
Zweierlei Maß in der deutschen Justiz?
Das Urteil reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung, bei der politisch motivierte Aktionen gegen bestimmte Parteien und Personen offenbar einen besonderen Schutz genießen. Man fragt sich unwillkürlich, wie ein Gericht geurteilt hätte, wenn ein Aktivist gefälschte Briefe mit den Unterschriften von Grünen-Politikern versendet hätte. Würde auch dann die Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund herhalten?
Die Botschaft, die von diesem Urteil ausgeht, ist fatal: Wer seine Aktionen nur geschickt genug als „Kunst" verpackt, kann offenbar Straftaten begehen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das Vertrauen der Bürger in einen Rechtsstaat, der für alle gleichermaßen gilt, wird durch solche Entscheidungen nachhaltig beschädigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht und ein höheres Gericht diese fragwürdige Auslegung der Kunstfreiheit korrigiert.
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