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26.11.2025
14:16 Uhr

Verfassungsgericht zementiert Berufsverbot: AfD-Nachwuchs darf nicht Richter werden

Das Thüringer Verfassungsgericht hat gesprochen – und damit ein fatales Signal für die deutsche Demokratie gesetzt. Mit seinem gestrigen Urteil bestätigte das höchste Gericht des Freistaats, dass AfD-Mitglieder vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden dürfen. Was sich hinter juristischen Floskeln versteckt, ist nichts anderes als ein Berufsverbot durch die Hintertür.

Die neue Apartheid im deutschen Rechtsstaat

Seit 2022 gilt in Thüringen eine sogenannte "Extremismus-Klausel" im Juristenausbildungsgesetz. Diese ermöglicht es, Bewerber vom Referendariat auszuschließen, wenn sie angeblich "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung tätig" seien. Der Clou dabei: Eine gerichtliche Feststellung dieser Verfassungsfeindlichkeit ist nicht erforderlich. Es reicht die Einschätzung des Verfassungsschutzes – jener Behörde, die dem Innenministerium weisungsgebunden ist und deren Präsident in Thüringen ohne Richterbefähigung ins Amt gehievt wurde.

Das Gericht argumentierte scheinheilig, die "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege" rechtfertige diesen "Eingriff in die Berufsfreiheit". Man müsse das "gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz" schützen. Welch bittere Ironie! Ausgerechnet jene Justiz, die sich immer offensichtlicher zum verlängerten Arm der Exekutive macht, spricht von Vertrauen.

Zweierlei Maß bei politischem Extremismus

Besonders perfide wird das Urteil, wenn man bedenkt, dass die AfD in Thüringen seit 2021 vom Verfassungsschutz als "erwiesen rechtsextremistisch" eingestuft wird – ein Jahr bevor die entsprechende Klausel überhaupt ins Gesetz geschrieben wurde. Man könnte fast meinen, hier wurde ein Gesetz maßgeschneidert, um eine unliebsame Opposition auszuschalten.

Während AfD-Mitglieder pauschal unter Generalverdacht gestellt werden, dürfen ehemalige SED-Kader und Antifa-Sympathisanten ungehindert in den Staatsdienst. Die Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein. Wo bleibt die Überprüfung von Bewerbern, die der gewaltbereiten Antifa nahestehen – einer Organisation, die in den USA als terroristische Vereinigung eingestuft wird?

Die Einzelfallprüfung als Feigenblatt

Zwar betonte das Gericht, dass die bloße Parteimitgliedschaft "für die Versagung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst" nicht ausreiche. Es müssten "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Handlungen von einigem Gewicht" vorliegen. Doch wer definiert, was "von einigem Gewicht" ist? Wer entscheidet im Einzelfall? Dieselben politisch besetzten Institutionen, die bereits die Einstufung der gesamten Partei vorgenommen haben.

Ein Blick auf die Praxis zeigt, wohin die Reise geht: In Rheinland-Pfalz wurde einem ehemaligen Mitglied der Jungen Alternative das Referendariat verweigert – nicht etwa wegen konkreter verfassungsfeindlicher Handlungen, sondern wegen eines Buches mit geschmacklosen Äußerungen. So wird aus einer angeblichen Einzelfallprüfung schnell eine Gesinnungsjustiz.

Der Bumerang-Effekt wartet schon

Die etablierten Parteien sollten sich gut überlegen, welche Büchse der Pandora sie hier öffnen. Denn sollte die AfD eines Tages Regierungsverantwortung übernehmen – und die Umfragewerte deuten darauf hin, dass dies keine Utopie mehr ist – könnte sich das Blatt schnell wenden. Der Verfassungsschutz bleibt eine weisungsgebundene Behörde des Innenministeriums. Was heute gegen die AfD verwendet wird, könnte morgen gegen die heutigen Machthaber gerichtet werden.

Die Geschichte lehrt uns, dass politische Ausgrenzungsmechanismen selten dauerhaft funktionieren. Im Gegenteil: Sie stärken oft jene Kräfte, die man eigentlich schwächen wollte. Die zunehmende Kriminalität, die explodierende Migration und das Versagen der Ampel-Politik treiben immer mehr Bürger in die Arme der Alternative. Die gestrige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts wird diesen Trend nur verstärken.

Ein Rechtsstaat auf Abwegen

Was wir hier erleben, ist nichts weniger als die schleichende Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die Gewaltenteilung – eine der tragenden Säulen jeder funktionierenden Demokratie – wird in Deutschland systematisch untergraben. EU und UN kritisieren seit Jahren die zu enge Verflechtung zwischen Politik und Justiz in Deutschland. Doch statt diese Missstände zu beheben, verschärft man sie noch.

Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts reiht sich nahtlos ein in eine Serie bedenklicher Entwicklungen: Von der politischen Besetzung höchster Richterämter über die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes bis hin zur offenen Diskriminierung politisch Andersdenkender. Was in China oder der Türkei zu Recht kritisiert wird, praktiziert man hierzulande unter dem Deckmantel der "wehrhaften Demokratie".

Die wahre Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung geht nicht von einer demokratisch gewählten Oppositionspartei aus, sondern von jenen, die unter dem Vorwand des Demokratieschutzes demokratische Grundrechte aushebeln. Es ist höchste Zeit, dass die Bürger diesem Treiben ein Ende setzen – spätestens an der Wahlurne.

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