
Verfassungsschutz als Waffe: Thüringen verweigert AfD-Politiker Anstellung im Staatsdienst
Die Diskriminierung politisch Andersdenkender erreicht in Deutschland neue Dimensionen. In Thüringen wurde einem qualifizierten AfD-Kommunalpolitiker eine bereits zugesagte Stelle beim Landesverwaltungsamt verweigert – allein aufgrund seiner Parteizugehörigkeit. Der Fall, der derzeit vor dem Arbeitsgericht Erfurt verhandelt wird, offenbart die systematische Ausgrenzung konservativer Kräfte durch den linken Machtapparat.
Wenn Qualifikation plötzlich keine Rolle mehr spielt
Der betroffene AfD-Politiker hatte sich auf eine Position als Sachbearbeiter in der Heimaufsicht beworben. Nach erfolgreicher Prüfung seiner Unterlagen und einem positiven Vorstellungsgespräch signalisierte ihm die Personalabteilung sowohl mündlich als auch schriftlich ausgezeichnete Einstellungschancen. Doch kurz vor der Vertragsunterzeichnung griff das Thüringer Innenministerium ein – mit verheerenden Folgen.
Das Ministerium erklärte kurzerhand, der Bewerber könne nicht in den Staatsdienst übernommen werden. Die Begründung? Angebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue, basierend auf der umstrittenen Einstufung der Thüringer AfD als "erwiesen rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz. Eine individuelle Prüfung der persönlichen Eignung? Fehlanzeige. Stattdessen reichte die bloße Parteizugehörigkeit für die berufliche Vernichtung.
Der Verfassungsschutz als politische Waffe
Besonders pikant: Der Thüringer Verfassungsschutz wird von Stephan Kramer geleitet, einem Mann, der nicht nur durch seine offene AfD-Feindschaft auffällt, sondern auch im Beirat der umstrittenen Amadeu Antonio Stiftung sitzt. Seine fachliche Qualifikation für dieses Amt? Mehr als fragwürdig. Seine politische Agenda? Offensichtlich.
Während AfD-Mitglieder pauschal als verfassungsfeindlich gebrandmarkt werden, finden sich in deutschen Behörden zahlreiche Sympathisanten linksextremer Gruppierungen. Menschen, die offen verkünden, Deutschland "scheiße" zu finden, gelten plötzlich als verfassungstreu. Die Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein.
Ein fauler Kompromiss als Schweigegeld?
Nun deutet sich ein außergerichtlicher Vergleich an: Der AfD-Politiker soll seine Bewerbung zurückziehen und dafür eine Entschädigung von 13.300 Euro erhalten. Nach Abzug von Steuern, Anwalts- und Verfahrenskosten bleibt davon kaum etwas übrig. Ein Almosen für eine zerstörte berufliche Perspektive. Ein Schweigegeld, um den Skandal unter den Teppich zu kehren?
Der Vorsitzende Richter machte bereits deutlich, dass er wenig Erfolgsaussichten für eine Einstellung sehe. Die Begründung: Das Land könne bei Zweifeln an der Verfassungstreue die Einstellung ablehnen. Eine Einzelfallprüfung? Konkrete Vorwürfe? Beweise für persönliches Fehlverhalten? Alles nicht nötig in der neuen deutschen "Demokratie".
Grundgesetz nur noch Makulatur?
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet eigentlich die Benachteiligung aufgrund politischer Anschauungen. Doch was kümmert das eine Regierung, die das Grundgesetz längst zur Disposition gestellt hat? Die Kontaktschuld, ein Relikt totalitärer Systeme, feiert fröhliche Urständ. Wer in der "falschen" Partei ist, wird zur Unperson.
Die Parallelen zu den dunkelsten Kapiteln deutscher Geschichte sind unübersehbar. Wie im "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" von 1933 werden Menschen aufgrund ihrer politischen Gesinnung aus dem öffentlichen Dienst gedrängt. Der einzige Unterschied: Heute heißt es nicht mehr "Arierparagraph", sondern "Verfassungstreue".
Die wahren Demokratiefeinde sitzen in den Ministerien
Während ein qualifizierter Bewerber wegen seiner demokratisch legitimierten Parteizugehörigkeit diskriminiert wird, häufen sich die Angriffe auf AfD-Politiker. Brandanschläge, körperliche Attacken, zerstörte Existenzen – die wahre Gefahr für unsere Verfassung geht nicht von der größten Oppositionspartei aus, sondern von jenen, die sich als ihre Verteidiger gerieren.
In Thüringen, wo jahrelang Kommunisten regierten und eine ehemalige SED-Funktionärin aus dem Ausland zur Wahlannullierung aufrief, maßt man sich an, über die Verfassungstreue anderer zu urteilen. Die Ironie könnte bitterer nicht sein.
Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer kranken politischen Kultur. Hausdurchsuchungen bei Kritikern, gekündigte Bankkonten, zerstörte Karrieren – die Methoden erinnern fatal an totalitäre Regime. Nur dass heute nicht mehr die Stasi, sondern der "demokratische Rechtsstaat" die Drecksarbeit erledigt.
Zeit für echte Veränderung
Die systematische Ausgrenzung von fast einem Drittel der Wähler kann nicht ewig gutgehen. Die Menschen haben genug von der Doppelmoral, von der Heuchelei, von der Zerstörung des Rechtsstaats im Namen seiner angeblichen Verteidigung. Sie erkennen, dass "unsere Demokratie" nur noch eine hohle Phrase ist, hinter der sich die Herrschaft eines übergriffigen Parteienkartells verbirgt.
Der Thüringer Fall zeigt einmal mehr: Wir brauchen dringend eine politische Wende. Eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipien, zu echter Gewaltenteilung, zu einem Verfassungsschutz, der die Verfassung schützt statt politische Gegner zu bekämpfen. Bis dahin bleibt die bittere Erkenntnis: In Deutschland herrscht wieder Gesinnungsjustiz – nur diesmal mit umgekehrten Vorzeichen.

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