
Verfassungsschutz knickt ein: Einstufung der AfD als "rechtsextremistisch" vorläufig ausgesetzt
In einer überraschenden Wendung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seine erst kürzlich veröffentlichte Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vorerst zurückgezogen. Diese Kehrtwende erfolgt im Rahmen einer sogenannten Stillhaltezusage, die der Behörde im laufenden Rechtsstreit mit der AfD keine andere Wahl ließ. Die entsprechende Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 wurde bereits von der offiziellen Webseite entfernt.
Demokratische Grundordnung oder politischer Aktionismus?
Der Schritt des Verfassungsschutzes wirft die grundsätzliche Frage auf, ob die ursprüngliche Einstufung auf soliden rechtsstaatlichen Füßen stand oder möglicherweise vorschnell erfolgte. Bemerkenswert ist, dass sich die Behörde nun "mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht" in dieser brisanten Angelegenheit nicht mehr öffentlich äußern möchte - ein Umstand, der bei vielen Beobachtern die Augenbrauen hochgehen lässt.
Geschichte wiederholt sich
Interessanterweise ist dies nicht der erste Rückzieher des Verfassungsschutzes in Bezug auf die AfD. Bereits im Januar 2021 musste die Behörde eine ähnliche Stillhaltezusage abgeben, nachdem die Partei gegen ihre damalige Einstufung als Verdachtsfall geklagt hatte. Zwar blieb die AfD in diesem Fall in zwei Instanzen erfolglos, doch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist bis heute nicht rechtskräftig.
Weitreichende Konsequenzen der Stillhaltezusage
Die aktuelle Zusage des BfV geht weit über das bloße Verbot öffentlicher Äußerungen hinaus. Sie unterbindet auch die Beobachtung der AfD als "gesichert extremistische Bestrebung". Lediglich die weniger intensive Beobachtung als Verdachtsfall darf fortgeführt werden - ein Umstand, der die Verhältnismäßigkeit der ursprünglichen Einstufung in Frage stellt.
Jahrelanger Rechtsstreit vorprogrammiert
Experten gehen davon aus, dass die endgültige juristische Klärung dieser Frage noch Jahre in Anspruch nehmen wird. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang staatlicher Institutionen mit oppositionellen Parteien in unserem Land. Die Frage, ob hier möglicherweise politische Motivation eine Rolle spielt, drängt sich geradezu auf.
Fazit
Der vorläufige Rückzug des Verfassungsschutzes könnte als Indiz dafür gewertet werden, dass die ursprüngliche Einstufung möglicherweise auf wackligen Beinen stand. In einem Rechtsstaat muss die Beobachtung politischer Parteien durch Nachrichtendienste stets auf einer soliden rechtlichen Grundlage erfolgen - unabhängig davon, ob man deren politische Positionen teilt oder nicht. Die kommenden Gerichtsverfahren werden zeigen, ob die Behörde hier möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen ist.
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