
Vermögensbindung statt Gewinnausschüttung: SPD-Ministerin will neue Unternehmensform erfinden

Man reibt sich die Augen und fragt sich unwillkürlich: Hat die Bundesjustizministerin zu viel Zeit oder zu wenig Verständnis für die Marktwirtschaft? Stefanie Hubig (SPD) plant offenbar die Einführung einer völlig neuen Unternehmensform – die sogenannte „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV). Was auf den ersten Blick wie ein wohlklingendes Konzept für verantwortungsvolles Wirtschaften daherkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein weiterer Vorstoß in Richtung staatlicher Bevormundung der deutschen Unternehmerschaft.
Keine Gewinne, keine Boni – aber bitte nachhaltig
Laut einem Eckpunktepapier aus dem Justizministerium sollen Unternehmen dieser neuen Rechtsform keinerlei Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten dürfen. Das gesamte Kapital müsse im Unternehmen verbleiben. Erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an den Vorstand? Ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft sei persönlich, nicht frei übertragbar und auch nicht vererbbar. Beschlüsse würden nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme" gefasst.
„Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens", ließ Hubig verlauten. Es gehe um „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften". Klingt edel. Klingt nach Sonntagsrede. Doch wer genauer hinsieht, erkennt die ideologische Handschrift einer Partei, die seit Jahrzehnten ein gespaltenes Verhältnis zum Unternehmertum pflegt.
Klingbeil verspricht: Keine Steuertricks
Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, der in der neuen Großen Koalition unter Friedrich Merz als Vizekanzler fungiert, stellte sich hinter die Pläne seiner Parteikollegin. Er versicherte, man werde sicherstellen, dass die neue Rechtsform nicht für „Steuertricks" missbraucht werden könne. Vorgesehen sei eine Besteuerung analog zu Genossenschaften sowie eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung, um eine Umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern.
Hier offenbart sich das eigentliche Misstrauen, das diesem Vorhaben zugrunde liegt: Der Staat traut seinen Bürgern nicht. Jeder Unternehmer wird zunächst einmal als potenzieller Steuerbetrüger betrachtet, dem man mit immer neuen Regulierungen das Handwerk legen muss. Statt die bestehenden Unternehmensformen zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen, erfindet man lieber eine weitere juristische Konstruktion – mit noch mehr Auflagen, noch mehr Kontrolle, noch weniger unternehmerischer Freiheit.
Ein Angriff auf das Leistungsprinzip?
Die Frage, die sich jeder vernünftig denkende Mensch stellen muss, lautet: Wer soll in einem solchen Unternehmen arbeiten wollen? Keine Gewinnbeteiligung, keine leistungsabhängige Vergütung, keine Vererbbarkeit der Anteile. Was bleibt, ist eine Art wirtschaftliches Kloster, in dem Unternehmer ihr Vermögen dem höheren Zweck der „Nachhaltigkeit" opfern sollen. Dass ausgerechnet die SPD, die sich gerne als Partei der arbeitenden Menschen inszeniert, den Leistungsgedanken derart mit Füßen tritt, ist bezeichnend – aber leider nicht überraschend.
Deutschland leidet bereits heute unter einer erdrückenden Bürokratie, unter Fachkräftemangel und einer schleichenden Deindustrialisierung. Was das Land bräuchte, wären mutige Reformen, die Unternehmer entlasten und Investitionen attraktiver machen. Stattdessen kommt aus dem Justizministerium ein Vorschlag, der wie aus einem sozialistischen Lehrbuch der 1970er Jahre entsprungen wirkt.
Historische Parallelen und ein beunruhigender Trend
Die Idee der Vermögensbindung ist nicht neu. Bereits in der Weimarer Republik gab es Debatten über die Sozialisierung von Unternehmen. Und auch die DDR kannte bekanntlich Unternehmensformen, in denen private Gewinnentnahme unerwünscht war – mit dem bekannten Ergebnis wirtschaftlicher Stagnation und Innovationsfeindlichkeit. Natürlich ist die GmgV kein Zwangsmodell, sondern eine freiwillige Option. Doch der ideologische Unterbau, der hier durchschimmert, sollte jeden aufmerksamen Bürger alarmieren.
Dass Friedrich Merz als Bundeskanzler solche Vorstöße seines Koalitionspartners duldet, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Machtverhältnisse innerhalb der Großen Koalition. Hatte er nicht versprochen, Deutschland wieder wirtschaftsfreundlicher zu machen? Hatte er nicht zugesagt, keine neuen Schulden aufzunehmen – nur um dann ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen durchzuwinken? Die Glaubwürdigkeit dieser Regierung erodiert mit jedem weiteren Vorstoß dieser Art.
Wer profitiert wirklich?
Ein konkreter Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren steht noch nicht fest. Das Justizministerium wolle die Eckpunkte zunächst mit Ländern und Verbänden beraten. Man darf gespannt sein, wie die deutsche Wirtschaft auf diesen Vorschlag reagieren wird. Die Vermutung liegt nahe, dass die Begeisterung in Grenzen bleiben dürfte – zumindest bei jenen, die tatsächlich Unternehmen führen und Arbeitsplätze schaffen.
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, steigender Inflation und geopolitischer Spannungen wäre es weitaus sinnvoller, die Rahmenbedingungen für bestehende Unternehmen zu verbessern, anstatt neue bürokratische Konstrukte zu erschaffen. Wer sein Vermögen langfristig und unabhängig von politischen Experimenten sichern möchte, sollte sich vielleicht weniger auf die Kreativität der Bundesregierung verlassen – und stattdessen auf bewährte Werte setzen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Vermögensspeicher bewährt und bieten gerade in unsicheren Zeiten eine sinnvolle Ergänzung für ein breit aufgestelltes Anlageportfolio.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung sollte auf Basis eigener Recherche und gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem qualifizierten Finanzberater getroffen werden. Für etwaige Verluste, die aus der Umsetzung der hier dargestellten Informationen resultieren, übernehmen wir keinerlei Haftung.
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