
Warburg-Bänker Olearius zeigt Ex-Oberstaatsanwältin Brorhilker an: Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt
Christian Olearius, ehemaliger Chef der Hamburger Privatbank Warburg, sorgt erneut für Schlagzeilen. Trotz seiner vorgeblichen Verhandlungsunfähigkeit vor Gericht hat er nun die Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker angezeigt. Brorhilker, die in der Vergangenheit die deutsche Justiz als "Zwei-Klassen-Justiz" bezeichnet hatte, steht nun im Fokus der Verteidigung von Olearius.
Der Hintergrund: Cum-Ex und Cum-Cum Skandal
Der Cum-Ex-Skandal, bei dem der deutsche Fiskus um bis zu 40 Milliarden Euro geprellt wurde, zieht weiterhin weite Kreise. Zahlreiche Banken und Finanzdienstleister waren involviert, darunter auch die Warburg-Bank. Olearius, eine zentrale Figur in diesem Skandal, war unter anderem Gesprächspartner von Olaf Scholz, dem damaligen Ersten Bürgermeister von Hamburg. An die Inhalte dieser Gespräche kann sich Scholz jedoch nicht erinnern.
Die Ermittlungen in den Cum-Ex- und Cum-Cum-Fällen sind weit fortgeschritten, doch die Strafverfolgung gestaltet sich schwierig. Während die Ermittlungen zu Cum-Ex-Fällen schon weit fortgeschritten sind, stehen die Fahnder im Cum-Cum-Komplex, an dem viele kleinere Banken beteiligt waren, noch am Anfang.
Neue Entwicklungen: Verkürzung der Aufbewahrungspflichten
Der Bundestag hat kürzlich einen Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV angenommen. Unter anderem ist vorgesehen, die Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Diese Regelung soll jedoch erst mit einem Jahr Verzögerung gelten, um laufende Cum-Ex-Ermittlungsverfahren nicht zu beeinträchtigen. Dies dürfte den Strafverfolgungsbehörden jedoch nur wenig zeitlichen Spielraum verschaffen.
Olearius' juristische Manöver
Obwohl Olearius' Strafverfahren wegen seiner angeschlagenen Gesundheit eingestellt wurde, zieht er weiterhin alle Register. Seine Anwälte argumentieren, dass Brorhilker in mehreren Anklageschriften unwahre und unvollständig belastende Aussagen von Kronzeugen als wahr und vollständig dargestellt habe. Ein Kronzeuge der Staatsanwaltschaft habe zudem in mindestens sechs Fällen vor dem Landgericht Bonn bewusst die Unwahrheit gesagt und Olearius zu Unrecht belastet.
Erst jüngst hatte Olearius einen Gerichtserfolg verbucht, als das Kölner Verwaltungsgericht ihm großteils recht gab. Olearius hatte gegen das Land NRW geklagt, weil er sich durch Äußerungen von zwei Beamten öffentlich vorverurteilt sah. Dennoch war er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht erfolgreich. Der EGMR wies seine Beschwerde, er sei in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, ab.
Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt
Die Verkürzung der Aufbewahrungspflichten könnte vielen Betroffenen in die Hände spielen. Während einige argumentieren, dass dies eine notwendige Entlastung der Wirtschaft darstellt, könnte man auch vermuten, dass hier gezielt Ermittlungen erschwert werden sollen. Angesichts der enormen Summen, die durch Cum-Ex- und Cum-Cum-Deals verloren gingen, bleibt ein bitterer Nachgeschmack.
Die deutsche Justiz steht einmal mehr im Kreuzfeuer der Kritik. Während die Kleinen gehängt werden, kommen die Großen oftmals ungeschoren davon. Angesichts dieser Entwicklungen bleibt zu hoffen, dass die Strafverfolgungsbehörden trotz aller Widrigkeiten ihre Arbeit fortsetzen können und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

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