
Washington dreht an der Zollschraube: Über 70 Länder im Fadenkreuz neuer Handelsuntersuchungen
Die Vereinigten Staaten holen zum nächsten großen Schlag in der globalen Handelspolitik aus. Nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar Präsident Donald Trump einen empfindlichen Dämpfer verpasst und dessen eigenmächtig verhängte Zölle für unzulässig erklärt hatte, sucht die US-Regierung nun einen juristisch wasserdichten Umweg – und der hat es in sich.
Der Supreme Court als Stolperstein – und Trumps kreative Antwort
US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer verkündete am Mittwoch, den 11. März, dass Washington umfassende Handelsuntersuchungen gegen mehr als 70 Partnerländer einleiten werde. Die Rechtsgrundlage bildet diesmal nicht der umstrittene International Emergency Economic Powers Act, sondern der deutlich robustere Abschnitt 301 des Trade Act von 1974. Ein Gesetz, das bereits in Trumps erster Amtszeit als scharfe Waffe gegen China zum Einsatz kam.
Die Botschaft ist unmissverständlich: Was der Supreme Court durch die Vordertür hinauswarf, kommt nun durch die Hintertür wieder herein. Nur eben juristisch sauberer verpackt. Man muss Trump zugestehen – an Beharrlichkeit mangelt es dem Mann wahrlich nicht.
Zwei Untersuchungen, ein Ziel: Amerikas Handelsdefizite bekämpfen
Konkret sollen zwei separate Untersuchungen durchgeführt werden. Die erste, bereits am Mittwoch eingeleitet, nimmt 15 Handelspartner ins Visier und konzentriert sich auf Überkapazitäten im verarbeitenden Gewerbe. Betroffen sind unter anderem China, die Europäische Union, Singapur, Norwegen, Mexiko, Indien, Japan sowie zahlreiche südostasiatische Staaten. Besonders China steht im Verdacht, systematisch Überkapazitäten aufzubauen, um Handelspartner mit einer Flut von Billigexporten zu überschwemmen – eine Strategie, die westliche Industriestandorte seit Jahren unter massiven Druck setzt.
Die zweite Untersuchung, die am Donnerstag starten sollte, weitet den Fokus auf rund 60 Länder aus und richtet sich gegen Importe, die möglicherweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Hier drohen nicht nur höhere Zölle, sondern sogar vollständige Einfuhrverbote.
Was genau wird untersucht?
Der Katalog der zu prüfenden Faktoren liest sich wie ein Kompendium unfairer Handelspraktiken: staatliche Subventionen, fragwürdige Lohnpraktiken, das Gebaren staatsnaher Unternehmen, Handelsbarrieren für ausländische Anbieter, Umwelt- und Arbeitsstandards, staatlich geförderte Kredite und – besonders brisant – Währungspraktiken. Wer hier Dreck am Stecken hat, dürfte bald Post aus Washington bekommen.
Europa im Visier: Digitalgesetze als nächstes Schlachtfeld
Für die Europäische Union könnte es besonders unangenehm werden. Denn Greer schloss weitere Untersuchungen ausdrücklich nicht aus. Im Raum steht eine Überprüfung möglicher diskriminierender Maßnahmen gegen US-Unternehmen und deren digitale Güter und Dienstleistungen. Der Digital Markets Act, der Digital Services Act und die europäischen Datenschutzbestimmungen – all jene Regulierungen, auf die Brüssel so stolz ist – könnten plötzlich als Handelsbarrieren eingestuft werden.
Das wäre ein Paradigmenwechsel. Was die EU als Verbraucherschutz und digitale Souveränität feiert, betrachtet Washington offenbar als protektionistisches Bollwerk gegen amerikanische Tech-Giganten. Und seien wir ehrlich: Ganz von der Hand zu weisen ist dieser Vorwurf nicht.
Die Uhr tickt – 150 Tage und ein widerspenstiger Kongress
Parallel zu den neuen Untersuchungen hat Trump bereits am Tag des Supreme-Court-Urteils auf Grundlage des Abschnitts 122 des Trade Act einen globalen Basiszollsatz von 10 Prozent per Dekret verhängt. Doch diese Maßnahme hat ein Verfallsdatum: Nach 150 Tagen müsste der Kongress einer Verlängerung zustimmen. Und dort lauern nicht nur die erwartbaren demokratischen Widersacher, sondern auch freihandelsfreundliche Stimmen aus den eigenen republikanischen Reihen.
Die Regierung dürfte daher alles daransetzen, die Abschnitt-301-Untersuchungen vor Ablauf dieser Frist abzuschließen. Ein ambitionierter Zeitplan, der zeigt, wie ernst es Washington mit der Neuordnung der globalen Handelsbeziehungen meint.
Was bedeutet das für Deutschland und die deutsche Wirtschaft?
Für die ohnehin angeschlagene deutsche Wirtschaft kommen diese Nachrichten zur denkbar ungünstigsten Zeit. Das Ifo-Institut hat gerade erst seine Wachstumsprognose gesenkt, die Creditreform warnt vor der höchsten Unternehmensausfallrate seit der Finanzkrise, und der Irankrieg belastet die Konjunktur zusätzlich. Neue US-Zölle auf europäische Exporte wären für den Exportweltmeister Deutschland ein weiterer schwerer Schlag.
Bundeskanzler Friedrich Merz und seine Große Koalition stehen vor einer gewaltigen Herausforderung. Während man in Berlin ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur auf den Weg bringt und damit die Schuldenlast künftiger Generationen weiter in die Höhe treibt, droht von jenseits des Atlantiks ein Handelskrieg, der die deutsche Industrie in ihrem Kern treffen könnte. Die Automobilbranche, der Maschinenbau, die Chemie – all diese Säulen der deutschen Wirtschaft exportieren massiv in die USA.
Man fragt sich unwillkürlich: Wo bleibt die strategische Weitsicht der deutschen Politik? Während Trump – bei aller berechtigten Kritik an seinen Methoden – konsequent amerikanische Wirtschaftsinteressen vertritt, scheint man in Berlin mehr damit beschäftigt zu sein, ideologische Projekte voranzutreiben, als die wirtschaftliche Substanz des Landes zu schützen.
Gold als sicherer Hafen in stürmischen Zeiten
In einem Umfeld eskalierender Handelskonflikte, geopolitischer Spannungen im Nahen Osten und einer schwächelnden europäischen Konjunktur dürfte die Nachfrage nach physischen Edelmetallen weiter steigen. Gold und Silber haben sich historisch in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und protektionistischer Handelspolitik als verlässliche Wertspeicher bewährt. Wer sein Vermögen gegen die Unwägbarkeiten eines möglichen transatlantischen Handelskriegs absichern möchte, sollte physische Edelmetalle als sinnvolle Ergänzung eines breit gestreuten Anlageportfolios in Betracht ziehen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf eigener, sorgfältiger Recherche basieren. Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Anlageentscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen qualifizierten Finanzberater.
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