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12.06.2025
10:50 Uhr

Wenn der Besuch einer Lesung den Arbeitsplatz kostet: Gesinnungsjustiz in Hessen

Es klingt wie eine Geschichte aus längst vergangenen Zeiten, doch sie ereignete sich im Jahr 2024 in Hessen: Ein Mann verlor seinen Arbeitsplatz, weil er in seiner Freizeit eine Buchlesung besuchte. Der Vorfall, über den Apollo News auf Anfrage erfuhr, wirft ein grelles Schlaglicht auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland und zeigt, wie weit die Gesinnungsschnüffelei mittlerweile in unsere Arbeitswelt vorgedrungen ist.

Der Fall: Kündigung wegen privater Veranstaltungsteilnahme

Am 29. Juli 2024 fand in Gladenbach im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Lesung statt. Martin Sellner stellte sein Buch "Remigration: Ein Vorschlag" vor – ein Thema, das die politische Landschaft polarisiert. Ursprünglich sollte die Veranstaltung in Marburg stattfinden, musste aber aufgrund massiver Proteste verlegt werden. Etwa 50 Personen nahmen an der Lesung teil, die unter Polizeischutz stattfinden musste.

Einer dieser Teilnehmer war ein Angestellter, der wenig später eine böse Überraschung erlebte: Als seine Teilnahme im Betrieb bekannt wurde, erhielt er die fristlose Kündigung. Ein drastischer Schritt, der normalerweise nur bei schwerwiegenden Verfehlungen wie Diebstahl oder Arbeitsverweigerung möglich ist. Doch hier reichte offenbar der Besuch einer legalen Veranstaltung in der Freizeit aus.

Das Klima der Einschüchterung

Besonders bemerkenswert ist das Ausmaß der Proteste gegen die Lesung. Bereits am Nachmittag zogen 1.000 Demonstranten durch Marburg, am Abend waren es sogar 2.500. Diese Zahlen zeigen, wie aufgeheizt die Stimmung war. Man stelle sich vor: 2.500 Menschen demonstrieren gegen eine Buchlesung mit 50 Teilnehmern. Ein Verhältnis von 50 zu 1, das Fragen aufwirft.

Wer organisiert solche Massenproteste? Wer hat die Zeit und die Mittel, Tausende Menschen gegen eine kleine Literaturveranstaltung zu mobilisieren? Und vor allem: In welchem Klima leben wir, wenn Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren können, nur weil sie sich über ein politisches Thema informieren wollen?

Der Arbeitgeber: Vorauseilender Gehorsam?

Nach unbestätigten Informationen soll es sich beim Arbeitgeber um ein Unternehmen im Bereich der Behindertenhilfe handeln. Die Begründung für die Kündigung: Der Betriebsfrieden sei gestört worden. Eine bemerkenswerte Argumentation. Nicht der Mitarbeiter störte den Frieden, sondern allein die Tatsache, dass bekannt wurde, welche Veranstaltung er privat besucht hatte.

Dies wirft grundsätzliche Fragen auf: Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten vorschreiben, welche Bücher sie lesen, welche Veranstaltungen sie besuchen oder welche politischen Ansichten sie haben dürfen? Offenbar meinte dieser Arbeitgeber, er dürfe das – ein gefährlicher Präzedenzfall.

Der Rechtsstreit: Ein kleiner Sieg für die Freiheit

Der gekündigte Mann wehrte sich und klagte vor dem Arbeitsgericht Gießen. Wie Apollo News auf Anfrage erfuhr, fand am 24. Oktober 2024 ein erster Gütetermin statt, der jedoch scheiterte. Am 10. Juni 2025 kam es dann zur mündlichen Verhandlung, bei der sich die Parteien auf einen Vergleich einigten. Das Bemerkenswerte: Der Vergleich beinhaltet die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Dies kann als kleiner Sieg gewertet werden. Offenbar sah auch das Gericht die Kündigung kritisch. Dennoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack: Der Mann musste monatelang um seinen Arbeitsplatz kämpfen, nur weil er von seinem Grundrecht auf Informationsfreiheit Gebrauch gemacht hatte.

Die größere Perspektive: Wohin steuert Deutschland?

Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für eine besorgniserregende Entwicklung. Immer häufiger werden Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten oder ihrer Teilnahme an legalen Veranstaltungen gesellschaftlich geächtet, beruflich benachteiligt oder gar gekündigt. Die Meinungsfreiheit, einst ein Grundpfeiler unserer Demokratie, wird zunehmend ausgehöhlt.

Besonders perfide ist dabei die Rolle der selbsternannten "Antifaschisten", die mit ihren Massenprotesten ein Klima der Angst schaffen. Wer es wagt, sich abseits des Mainstreams zu informieren, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist nicht die wehrhafte Demokratie, von der immer gesprochen wird – das ist Gesinnungsterror.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Wenn wir zulassen, dass Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, nur weil sie eine Buchlesung besuchen, dann ist das erst der Anfang. Was kommt als Nächstes? Kündigungen wegen des falschen Zeitungsabonnements? Wegen der Mitgliedschaft in der "falschen" Partei? Wegen eines kritischen Social-Media-Posts?

Es ist höchste Zeit, dass wir uns gegen diese Entwicklung wehren. Die Meinungsfreiheit ist kein Privileg, das uns gnädig gewährt wird – sie ist ein Grundrecht, das es zu verteidigen gilt. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter aufgrund privater politischer Aktivitäten sanktionieren, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Fall aus Hessen zeigt: Es ist möglich, sich zu wehren. Der gekündigte Mann hat seinen Arbeitsplatz zurückbekommen. Doch er sollte nie hätte kämpfen müssen. In einem freien Land darf niemand Angst haben müssen, eine Buchlesung zu besuchen – egal, wer der Autor ist oder welche Thesen er vertritt.

Die wahre Gefahr für unsere Demokratie geht nicht von 50 Menschen aus, die sich über ein kontroverses Thema informieren wollen. Sie geht von jenen aus, die mit Massenprotesten und beruflichen Sanktionen ein Klima der Angst schaffen. Es wird Zeit, dass wir das beim Namen nennen und uns dagegen zur Wehr setzen. Denn wenn wir das nicht tun, werden wir eines Tages in einem Land aufwachen, in dem die Gedankenpolizei nicht mehr nur in Orwells Roman existiert.

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