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Kettner Edelmetalle
13.05.2026
20:45 Uhr

130 Sexualstraftaten in der Kinderklinik: Das Grauen im weißen Kittel

Es sind Zahlen, die einem schier den Atem rauben: 130 Sexualstraftaten wirft die Staatsanwaltschaft Potsdam einem Kinderarzt aus dem brandenburgischen Havelland vor. Ein Arzt, der eigentlich heilen sollte, soll über zwölf lange Jahre hinweg systematisch das Vertrauen kleinster Patienten missbraucht haben. Wer wissen will, wie tief das Versagen unserer Schutzsysteme reicht, findet hier ein erschütterndes Lehrstück.

Ein Vertrauensbruch ungeheuren Ausmaßes

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam, eingereicht am 6. Mai, liest sich wie ein juristisches Horrorszenario. Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Vergewaltigung. Und das alles, so heißt es, zu einem Großteil während des regulären Dienstes in der Klinik in Rathenow, westlich von Berlin gelegen. Der Tatzeitraum erstreckt sich nach Angaben der Behörde von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 – über zwölf Jahre, in denen offenbar niemand etwas bemerkt haben will.

Seit November 2025 sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Als Haftgrund führten die Ermittler unter anderem die Wiederholungsgefahr an – ein Detail, das Bände spricht über die Einschätzung der Justiz. Ins Rollen kam die Sache erst, weil eine Mutter im Januar dieses Jahres Anzeige erstattete. Erst dann durchsuchte die Polizei, erst dann wurden Datenträger sichergestellt, erst dann begann die Aufarbeitung. Wie viele Familien hätten noch verschont werden können, wenn früher hingeschaut worden wäre?

Das Vier-Augen-Prinzip – auf dem Papier ein Schutz, in der Praxis ein Papiertiger

Besonders bitter: Die Havelland-Klinikgruppe musste einräumen, dass das vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip bei einer der Untersuchungen schlicht nicht eingehalten worden sei. Zwei Personen hätten anwesend sein müssen. Es war nur eine. Solche Regeln existieren ja gerade aus einem Grund – und genau dann, wenn sie ignoriert werden, geschieht das Unfassbare. Erst nach Bekanntwerden der Vorwürfe kündigte die Klinikgruppe an, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und ein Hinweistelefon einzurichten. Ein klassisches Reagieren, wo längst hätte agiert werden müssen.

Die Landeskrankenhausgesellschaft wollte sich daraufhin mit den Kinderschutzkonzepten sämtlicher Kliniken in Brandenburg befassen – ein Eingeständnis, dass die bisherigen Vorkehrungen offenbar nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Wer Kinder in die Obhut einer Klinik gibt, vertraut darauf, dass dort höchste Standards gelten. Dieses Vertrauen ist nun erschüttert, vermutlich auf Jahre hinaus.

Wenn Institutionen versagen und schweigen

Bemerkenswert ist auch die Informationspolitik der beteiligten Behörden. Monatelang hielt sich die Staatsanwaltschaft bedeckt. Erst jetzt, mit der Anklageerhebung, wird das volle Ausmaß sichtbar. Über das Landgericht Potsdam hieß es, die Akte liege der Pressestelle noch gar nicht vor. Eine Behördenmaschinerie, die offenbar selbst bei den schwersten Vorwürfen in ihrem eigenen Takt mahlt – während betroffene Familien in der Ungewissheit verharren.

Der frühere Landesinnenminister René Wilke (SPD) lobte im Januar die zügige Polizeiarbeit. Jemand sei dingfest gemacht worden, von dem ansonsten weitere Gefahren ausgegangen wären, so Wilke. Eine Aussage, die man durchaus zweischneidig lesen kann: Erfolg der Ermittler ja – aber zugleich die schmerzhafte Bestätigung, dass das System zuvor zwölf Jahre lang versagt hat.

Ein Sittenbild unserer Zeit

Wie konnte es so weit kommen, dass ein einzelner Mann über mehr als ein Jahrzehnt hinweg in einer öffentlichen Einrichtung derart agieren konnte, ohne aufzufallen? Die Antwort dürfte unbequem sein: Weil weggesehen wurde, weil Kontrollen lückenhaft blieben, weil der Mantel des Schweigens über Verdachtsmomente gelegt wurde. Diese Fälle reihen sich ein in eine bedrückende Serie von Schutzbefohlenen-Skandalen in deutschen Institutionen – seien es Kliniken, Schulen oder Vereine.

Es ist ein Befund, der weit über den Einzelfall hinausreicht. Wenn die einfachsten Schutzregeln wie das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten werden, wenn Auffälligkeiten nicht eskaliert werden, wenn Eltern erst nach Jahren überhaupt erfahren, was ihren Kindern widerfahren sein könnte – dann offenbart sich ein tiefes strukturelles Problem. Es braucht keine neuen Gremien und auch keine wohlfeilen Sonntagsreden, sondern endlich konsequente Umsetzung dessen, was längst Standard sein müsste. Kinder gehören zum Schützenswertesten, was eine Gesellschaft hat. Wer hier versagt, versagt im Kern.

Der Prozess vor dem Landgericht Potsdam wird zeigen, ob die Justiz dem Ausmaß der Vorwürfe gerecht wird. Eines aber ist schon jetzt sicher: Für die betroffenen Familien wird kein Urteil das wiedergutmachen können, was über zwölf Jahre hinweg geschehen sein soll.

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