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21.08.2026
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80 Prozent beschuldigt: Brisante Asyl-Zahlen aus der Schweiz

80 Prozent beschuldigt: Brisante Asyl-Zahlen aus der Schweiz
Symbolbild: KI-generiert

Eine interne Auswertung des Schweizerischen Staatssekretariats fĂŒr Migration (SEM) legt offen, was Behörden dort seit Jahren beschĂ€ftigt: 80,5 Prozent der Asylsuchenden aus Marokko, Algerien und Tunesien wurden im Jahr 2024 einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt – wĂ€hrend des laufenden Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid. Bei Asylsuchenden aus allen ĂŒbrigen HerkunftslĂ€ndern lag der Wert bei 12,3 Prozent. Die Zahlen wurden ĂŒber das Öffentlichkeitsgesetz erstritten und zuerst von einer Schweizer Zeitung veröffentlicht.

Beschuldigte, keine Verurteilten – der Unterschied zĂ€hlt

Wichtig fĂŒr die Einordnung: Die Auswertung erfasst Beschuldigtenquoten, nicht rechtskrĂ€ftige Verurteilungen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch die Kluft zwischen den Gruppen ist so groß, dass sie sich mit statistischem Rauschen kaum wegdiskutieren lĂ€sst.

Zum Vergleich nennt die Auswertung laut Medienberichten weitere Werte: 0,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung und 1 Prozent der stĂ€ndigen auslĂ€ndischen Wohnbevölkerung wurden einer Straftat beschuldigt. Bei ukrainischen FlĂŒchtlingen mit Schutzstatus S waren es 1,9 Prozent, bei vorlĂ€ufig Aufgenommenen 3,8 Prozent.

Das SEM stellt zugleich klar, dass die große Mehrheit der Asylbevölkerung unauffĂ€llig bleibe. Ein Behördensprecher erklĂ€rte, 2025 seien 96 Prozent der Asylbevölkerung ĂŒberhaupt keiner Straftat beschuldigt worden – verantwortlich fĂŒr die ZwischenfĂ€lle in Bundesasylzentren seien vor allem junge MĂ€nner aus dem Maghreb.

99 Prozent abgelehnt – und trotzdem im Land

Der eigentliche Sprengstoff steckt in einer zweiten Zahl. Rund 99 Prozent der Asylgesuche aus den Maghreb-Staaten werden abgelehnt. Praktisch niemand aus dieser Gruppe habe Anspruch auf Schutz, so die Behörde. Wer straffĂ€llig werde, mĂŒsse ohnehin meist wieder ausreisen.

Nur: Zwischen Ablehnung und Ausreise liegen offenbar Welten. Bern hat 2024 ein beschleunigtes 24-Stunden-Verfahren eingefĂŒhrt, verhandelt ĂŒber hĂ€rtere Zwangsmaßnahmen und Administrativhaft fĂŒr IntensivtĂ€ter und hat mit Marokko ein Abkommen geschlossen, das die Identifizierung von Personen und damit RĂŒckfĂŒhrungen beschleunigen soll. Ein Bekenntnis dazu, dass das System bislang nicht funktioniert hat.

Parteien reagieren – bis auf eine Seite

Politisch schlug die Veröffentlichung ein. Ein FDP-StĂ€nderat sprach von einem „massiven Sicherheitsproblem“. Eine GLP-StĂ€nderĂ€tin kritisierte, viele MĂ€nner aus dem Maghreb nutzten das Rechtssystem aus; WiederholungstĂ€ter mĂŒssten bis zur Ausschaffung inhaftiert werden können. Ein Mitte-Nationalrat warnte, die Akzeptanz des Asylsystems leide, wenn der Eindruck entstehe, der Staat habe die Lage nicht im Griff.

Aus dem linken Lager kam wenig. FĂŒnf angefragte SP-Parlamentarier wollten sich dem Bericht zufolge nicht Ă€ußern. Die GrĂŒnen verwiesen auf „Perspektivlosigkeit“ im System und forderten mehr Arbeitsmöglichkeiten sowie internationale Zusammenarbeit gegen globale Ungleichheit.

Und Deutschland? Schweigt statt zu zÀhlen

Hierzulande fehlt eine vergleichbare, herkunftsscharfe Auswertung dieser Art – und die Maghreb-Staaten gelten bis heute nicht als sichere Herkunftsstaaten. Ein entsprechendes Gesetz scheiterte 2017 am Bundesrat, ein weiterer Anlauf von 2019 verfiel folgenlos.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Schweizer Fall vor allem eines: Transparenz ist keine Gefahr fĂŒr den Rechtsstaat, sondern seine Voraussetzung. Wer Zahlen nicht erhebt oder nicht veröffentlicht, schĂŒtzt nicht den sozialen Frieden – er verspielt Vertrauen. Und am Ende trifft dieser Vertrauensverlust ausgerechnet jene, die tatsĂ€chlich Schutz brauchen.

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