
Abmahnung gegen Historiker: Maulkorb-Eklat bei der Bundespolizei

Ein Spitzenfunktionär der Polizeigewerkschaft GdP lässt einen der bekanntesten Aufarbeiter der SED-Diktatur anwaltlich abmahnen. Der Historiker Hubertus Knabe soll einen Beitrag auf der Plattform X löschen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Er weigert sich – öffentlich und mit voller Wucht.
10.000 Euro Vertragsstrafe – für einen Post
Nach Angaben Knabes verlangt Sven Hüber, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, die sofortige Löschung des Beitrags. Für jeden Verstoß gegen die geforderte Unterlassungserklärung solle eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro fällig werden, hinzu kämen Anwaltskosten von 1.372,14 Euro.
Knabe, früher Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, weist die Forderungen zurück. Sein Kommentar dazu fiel denkbar knapp aus:
„Wenn mir ein ehemaliger DDR-Politoffizier einen Maulkorb verpassen will, ist er bei mir an der falschen Adresse.“
Zugleich erklärte er, Hüber stelle erst das Recht der Bürger auf die Wahl ihrer Regierung infrage und gehe nun auch gegen jene vor, die das kritisierten. Als oberster Vertreter aller Bundespolizisten sei er damit aus Knabes Sicht nicht länger tragbar.
Der Auslöser: ein Text in der Gewerkschaftszeitschrift
Zündstoff lieferte ein Beitrag mit dem Titel „Richtig Nein sagen“ in der August-Ausgabe des GdP-Magazins Deutsche Polizei. Darin verordnete Hüber den Beamten unter Verweis auf ihren Diensteid ein „No-Go mit der AfD“. Wer „heimlich verklemmte Sympathien“ mit „Verfassungsfeinden“ hege, habe im Polizeiberuf nichts verloren, schrieb er.
Brisanter noch: Eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt bezeichnete er als „Machtergreifung“ und brachte ein Eingreifen des Bundes nach Artikel 91 Grundgesetz ins Spiel. Bereitschaftspolizeien müssten darauf vorbereitet sein, auf Weisung des Bundesinnenministers auch in einem anderen Bundesland „mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen“ zu können. Knabe warf ihm daraufhin vor, faktisch zur Befehlsverweigerung gegen eine demokratisch gewählte Landesregierung aufzurufen.
Ausgerechnet ein Politoffizier der Grenztruppen
Pikant ist die Biographie des Funktionärs: Hüber war zu DDR-Zeiten Politoffizier der Grenztruppen und damit für die politische Erziehung der Soldaten im Sinne der SED zuständig. Dass ausgerechnet er heute definiert, wen Polizisten wählen dürfen, empfinden viele Bürger als bittere Ironie der deutschen Nachwendegeschichte.
Hüber steht auch in den eigenen Reihen unter Druck. Der GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, nach eigenen Angaben der größte der Gewerkschaft, distanzierte sich Mitte August „ausdrücklich und vollumfänglich“ von Wortwahl, Vergleichen und Schlussfolgerungen. Der Diensteid nehme Polizisten nicht das Wahlrecht; Hübers Thesen seien überspitzt und teils juristisch falsch. Der Chef der konkurrierenden DPolG, Heiko Teggatz, warnte davor, aus der Polizei „eine Art Gesinnungspolizei“ zu machen. Andere Kommentatoren verteidigen Hüber und sehen in seinem Text lediglich ein Bekenntnis zur Verfassungstreue.
Der eigentliche Skandal: der Ton der Debatte
Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September zeigt der Fall, wie dünn die Nerven im politischen Betrieb geworden sind. Aus Sicht unserer Redaktion gehört es zum Kern einer freien Gesellschaft, dass ein Historiker die Äußerungen eines hohen Amtsträgers scharf kritisieren darf – ohne Post vom Anwalt. Wer Kritik mit Vertragsstrafen beantwortet, gewinnt selten das Vertrauen der Bürger zurück.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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