
Absturz eines Star-Bankers: Vincenz kämpft in Zürich um seine Freiheit

Er war das freundliche Gesicht der Schweizer Genossenschaftsbank – jetzt sitzt er wieder auf der Anklagebank. Seit Montag verhandelt das Obergericht des Kantons Zürich den Berufungsprozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Sieben Angeklagte, eine fast 400 Seiten starke Anklageschrift, Millionenbeträge: Es ist einer der spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesse der Schweiz.
Vom Vorzeigebanker zum Angeklagten
Vincenz inszenierte sich jahrelang als bodenständiges Gegenmodell zu den Investmentbankern von UBS und Credit Suisse. Bei Raiffeisen, so die Erzählung, gehe es um Sparerinnen und Sparer, nicht um Zockerei. Das Schweizer Fernsehen SRF beschrieb ihn als „erfolgreich und beliebt“.
Doch 2017 eröffnete die Finanzmarktaufsicht FINMA ein Verfahren gegen die Raiffeisen-Gruppe und ihren langjährigen Chef. Im Zentrum standen laut Berichten Fragen zur Unternehmensführung und nicht offengelegte Interessenkonflikte.
Was danach ans Licht kam, las sich wie das Drehbuch eines Finanzthrillers: Chat-Nachrichten und Notizbuch-Einträge dokumentierten Medienberichten zufolge verdeckte Beteiligungen sowie umstrittene Spesen – teure Restaurantbesuche, Reisen mit teilweise privat genutztem Jet, Ausgaben im Rotlichtmilieu.
Der Kern des Vorwurfs: Beteiligungen im Verborgenen
2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung zu drei Jahren und neun Monaten Haft, seinen Geschäftspartner Beat Stocker zu vier Jahren. Beide legten Berufung ein – das Urteil ist damit nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Vorwurf: Beide sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben, die später unter anderem von Raiffeisen übernommen wurden, und dabei Millionen verdient haben, ohne die Interessenkonflikte offenzulegen. Die Verteidigung hält dagegen, die Zukäufe seien strategisch sinnvoll gewesen, von den zuständigen Gremien bewilligt und zu Marktpreisen erfolgt. Die Staatsanwaltschaft sieht dagegen einen Schaden beziehungsweise entgangenen Gewinn der Bank.
Ein Verfahren, das selbst zum Fall wurde
Bereits der Auftakt geriet zum juristischen Stellungskrieg. Wie berichtet wird, stellten fast alle sieben Angeklagten das Verfahren grundsätzlich infrage: Ein Teil der Vorwürfe sei verjährt, die Akten unvollständig, ein Anwalt habe die Anklageschrift sogar für nichtig erklärt, weil sie vorab einem externen Gutachter gezeigt worden sei.
Angesetzt sind Berichten zufolge neun weitere Verhandlungstage; bis zu einem Urteil könnten Wochen oder Monate vergehen. Über allem schwebt zudem eine hängige Beschwerde beim Bundesgericht zu möglichen Verfahrensfehlern. Rund acht Jahre nach Beginn der Ermittlungen ist offen, ob am Ende überhaupt jemand eine Zelle von innen sieht.
Was Sparer daraus lernen können
Für viele Bürger ist das der eigentliche Skandal: Wenn ein Verfahren dieser Größenordnung fast ein Jahrzehnt dauert, leidet das Vertrauen in Justiz und Finanzsystem gleichermaßen. Und Vertrauen ist die einzige Substanz, auf der Buchgeld ruht.
Ob Credit-Suisse-Notübernahme, Bankenrettungen oder Governance-Skandale – die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell scheinbar solide Institute ins Wanken geraten. Physische Edelmetalle im eigenen Zugriff kennen keine Compliance-Abteilung, kein Spesenreglement und keinen Vorstand, der Interessenkonflikte verschweigen könnte. Als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen bleiben Gold und Silber deshalb ein nüchternes Gegengewicht zu Papierversprechen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Jeder Leser trifft seine Anlageentscheidungen eigenverantwortlich und sollte sich vorab selbst umfassend informieren.

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