
Behördenwillkür oder Systemfehler? Köln verlangt 7.500 Euro für läppische Tempoüberschreitung
Was sich die Bußgeldstelle der Stadt Köln hier geleistet hat, spottet jeder Beschreibung. Eine Autofahrerin soll sage und schreibe 7.528,50 Euro für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von gerade einmal 20 km/h berappen. Während normale Bürger für solch ein Vergehen üblicherweise mit 60 Euro davonkommen, scheint man in Köln neue Wege der Abzocke gefunden zu haben.
Der Fall, der Fragen aufwirft
Die betroffene Fahrerin war Anfang März morgens auf der A555 zwischen Wesseling und Rodenkirchen unterwegs. Bei erlaubten 100 km/h wurde sie nach Toleranzabzug mit 120 km/h gemessen. Ein alltäglicher Vorgang auf deutschen Autobahnen, möchte man meinen. Doch was folgte, gleicht einem bürokratischen Albtraum: 7.500 Euro Bußgeld, dazu 25 Euro "Gebühr" und 3,50 Euro für "Auslagen". Eine Summe, die selbst bei vorsätzlicher Raserei völlig überzogen wäre.
Zum Vergleich: Der reguläre Bußgeldkatalog sieht für diese Überschreitung außerorts lediglich 60 Euro vor. Selbst bei nachgewiesener Vorsätzlichkeit würde sich das Bußgeld auf maximal 120 Euro verdoppeln. Die Kölner Forderung übersteigt dies um das 62-fache!
Behördliches Schweigen und juristische Fallstricke
Auf Nachfrage hüllt sich die Stadt Köln in nebulöse Datenschutz-Floskeln. Man könne zu Einzelfällen keine Auskunft geben, heißt es lapidar. Immerhin: Man stehe "im Austausch" mit der Empfängerin des Bescheids. Eine Formulierung, die mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Handelt es sich um einen peinlichen Behördenfehler? Oder steckt System dahinter?
"Der Fehler mag hier offensichtlich sein. Legt man gegen einen Bußgeldbescheid aber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch ein, so wird der Bescheid mit seinen Festsetzungen rechtskräftig."
Diese Warnung des Verkehrsrechtsanwalts Tom Louven sollte jeden aufhorchen lassen. Selbst bei offensichtlichen Behördenfehlern droht die Zahlungspflicht, wenn man die kurze Einspruchsfrist verpasst. Ein perfides System, das darauf setzt, dass Bürger entweder eingeschüchtert sind oder schlichtweg die Fristen versäumen.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind begrenzt
Zwar könnte der Verwaltungsakt nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig sein, wenn er unter einem "besonders schwerwiegenden, offensichtlichen Fehler" leidet. Doch auch das müsste erst von der Behörde selbst geprüft werden - ausgerechnet von jener Stelle also, die den fehlerhaften Bescheid ausgestellt hat. Ein klassischer Fall von "der Bock als Gärtner".
Der ADAC rät zu einem simplen, aber fristgerechten Einspruch: "Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen ... lege ich Einspruch ein." Mehr brauche es nicht. Entscheidend sei allein die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
Ein Symptom für größere Probleme
Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die zunehmende Willkür deutscher Behörden. Während die Ampel-Koalition zerbrochen ist und die neue Große Koalition unter Friedrich Merz bereits neue Milliardenschulden plant, scheinen manche Kommunen ihre eigenen Wege zur Geldbeschaffung zu suchen. Die Leidtragenden sind die Bürger, die sich gegen überzogene Forderungen kaum wehren können.
Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet in Köln - einer Stadt, die für ihre chaotische Verwaltung berüchtigt ist - solche Vorfälle auftreten. Während man bei der Bekämpfung echter Kriminalität oft hilflos wirkt, zeigt man sich bei der Verfolgung von Bagatelldelikten umso eifriger. Ein Schelm, wer dabei an leicht zu füllende Stadtkassen denkt.
Die Botschaft an alle Autofahrer ist klar: Prüfen Sie jeden Bußgeldbescheid genau und legen Sie im Zweifel sofort Einspruch ein. Die Zeiten, in denen man sich auf die Korrektheit behördlicher Bescheide verlassen konnte, sind offenbar vorbei. In einem Land, in dem 7.500 Euro für 20 km/h zu schnell verlangt werden können, ist höchste Wachsamkeit geboten.
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