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03.08.2026
09:29 Uhr

Berliner Blackout-Affäre: Wenn Kanzleramt und Senat gemeinsam am Sprachregelungs-Skript basteln

Berliner Blackout-Affäre: Wenn Kanzleramt und Senat gemeinsam am Sprachregelungs-Skript basteln

Es gibt Sätze, die in einer funktionierenden Demokratie eigentlich einen Sturm auslösen müssten. „Missverständnis in der Kommunikation“ ist so ein Satz. So nennt man es offenbar im Kanzleramt, wenn zwei Verwaltungen offenbar dieselbe Geschichte erzählen – und diese Geschichte am Ende nicht stimmt. Im Zentrum steht Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU), der Stromausfall vom Januar und die Frage, wie oft er mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) tatsächlich telefoniert hat.

Der Anschlag, den man lieber „Stromausfall“ nennt

Erinnern wir uns: Am 3. Januar traf es den Südwesten der Hauptstadt. Rund 45.000 Privathaushalte und etwa 2.200 Gewerbebetriebe waren teilweise über Tage vom Netz getrennt. Verantwortlich soll die linksextreme „Vulkangruppe“ sein – also mutmaßlich ein Terroranschlag auf kritische Infrastruktur mitten in der Bundeshauptstadt. Sprachlich wurde daraus in vielen Berichten ein technisch klingender „Stromausfall“, als hätte der Wind einen Mast umgeweht.

Man stelle sich einen Augenblick vor, der Angriff wäre aus einem anderen politischen Spektrum gekommen. Wie viele Sondersendungen, Talkrunden, Betroffenheitsformeln und Demonstrationsaufrufe hätten wir gesehen? Beim Linksextremismus dagegen bleibt es merkwürdig ruhig – ein Muster, das aufmerksame Bürger längst kennen.

Zwei Behörden, eine Erzählung

Nun kommt die eigentliche Pikanterie. Wegner hatte am 5. Januar erklärt, er habe „gestern“ – also am 4. Januar – „einmal mehr“ mit dem Bundeskanzler telefoniert. Recherchen einer großen Berliner Tageszeitung zufolge widerspricht das Kanzleramt dieser Darstellung inzwischen deutlich: An diesem Tag habe es kein persönliches Gespräch gegeben, weder von Angesicht zu Angesicht noch am Telefon.

Und weiter: Eine Presseanfrage der Zeitung samt einer zusätzlichen E-Mail soll von der Leiterin der Abteilung für Innen- und Rechtspolitik im Kanzleramt, Britta Behrendt, an die Berliner Senatskanzlei weitergeleitet worden sein. Wer die Regeln kennt, weiß: Presseanfragen an eine Bundesbehörde reicht man nicht einfach an eine Landesbehörde durch. Anschließend behauptete ein Sprecher der Senatskanzlei, Wegner habe am 3. Januar mit dem damaligen Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) gesprochen – nicht mit Merz. Zuvor hatte das Kanzleramt selbst noch von „mehreren Gesprächen“ mit Kanzler und Kanzleramtsminister berichtet.

Wenn Behörden ihre Antworten offenbar abstimmen, bevor die Öffentlichkeit sie erhält, dann ist das kein Kommunikationsproblem. Dann ist es ein Vertrauensproblem.

Die Senatskanzlei bestreitet, es habe irgendeine Verabredung gegeben. Das Kanzleramt spricht von einer „irrtümlichen Angabe“. Dass diese Irrtümer alle in dieselbe Richtung wirken – nämlich zugunsten eines schwer angeschlagenen Regierenden Bürgermeisters – dürfte, so wird man es freundlich formulieren, ein bemerkenswerter Zufall sein.

Die Folgen: RĂĽcktritt auf Raten

Wegner hat inzwischen erklärt, bei den Abgeordnetenhauswahlen am 20. September nicht mehr als Spitzenkandidat der CDU anzutreten. Damit ist die politische Rechnung vorläufig bezahlt. Die staatspolitische ist es nicht. Denn drei Fragen bleiben offen:

  • Wer hat entschieden, Presseanfragen zwischen Bund und Land hin und her zu schieben?
  • Wie gelangte eine unzutreffende Darstellung in die offiziellen Antworten zweier Behörden?
  • Warum wird der Angriff linksextremer Täter auf die Stromversorgung einer Millionenstadt bis heute so beiläufig behandelt?

Was der BĂĽrger daraus lernt

Die eigentliche Lektion des Januars ist nicht parteipolitisch, sondern brutal praktisch: Der Staat, der uns bei jeder Gelegenheit erklärt, wie wir heizen, essen und sprechen sollen, war nicht in der Lage, Zehntausende Haushalte zügig wieder mit Strom zu versorgen – und er war offenbar erstaunlich flink darin, die Kommunikation darüber zu bewirtschaften. Wer daraus schließt, dass Eigenverantwortung, Vorratshaltung und krisenfeste Vermögenswerte wieder zu Bürgerpflichten gehören, liegt nach unserer Auffassung richtig. Physisches Gold und Silber funktionieren bekanntlich auch dann, wenn Netz, Terminal und Behördensprecher gleichzeitig ausfallen – ein Argument, das nicht nur unsere Redaktion, sondern ein Großteil der Menschen im Land inzwischen intuitiv versteht.

Berlin bekommt im September die Chance zu einer Korrektur. Es bräuchte Politiker, die Sicherheit nicht als Kommunikationsaufgabe begreifen, sondern als Kernaufgabe des Staates – und die den Mut haben, Extremismus auch dann Extremismus zu nennen, wenn er aus der ideologisch bequemen Ecke kommt.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag stellt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar. Er ist keine Anlageberatung, keine Rechts- und keine Steuerberatung. Jeder Leser ist verpflichtet, eigenständig zu recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen selbst; für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechts- oder Steuerberater. Eine Haftung für Vermögensschäden wird ausgeschlossen.

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