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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
20:37 Uhr

BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Wurde die Bundestagswahl manipuliert?

9.529 Stimmen. Eine Zahl, die auf den ersten Blick unscheinbar wirkt – und doch das Potenzial hat, die politische Landschaft der Bundesrepublik in ihren Grundfesten zu erschüttern. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine 177 Seiten starke Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht, untermauert von Tausenden Seiten an Belegen, eidesstattlichen Versicherungen und statistischen Analysen. Das Ziel: eine komplette Neuauszählung der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025.

Ein historisch knappes Scheitern

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik ist eine Partei so haarscharf an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. 4,981 Prozent erreichte das BSW nach dem amtlichen Endergebnis – ein Abstand von lächerlichen 0,019 Prozentpunkten. Übersetzt man diese Differenz in konkrete Zahlen, wird die Dimension greifbar: Es hätte genügt, in weniger als jedem zehnten Wahlbezirk eine einzige zusätzliche Stimme zu erhalten. 32 Stimmen pro Wahlkreis. In einem System mit knapp 50 Millionen gültigen Stimmen ist das nicht mehr als ein statistisches Rauschen – oder eben der Beweis dafür, dass hier etwas gewaltig schiefgelaufen sein könnte.

BSW-Parteivorsitzender Fabio De Masi bringt es auf den Punkt und verweist auf ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1991, wonach bei extrem knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine komplette Neuauszählung unerlässlich sei. Nur so könne das Vertrauen in die Demokratie gesichert werden.

Die Verwechslungsfalle auf dem Stimmzettel

Der Kern der Klage folgt einer bestechend einfachen Logik: die systematische Verwechslung zwischen dem Bündnis Sahra Wagenknecht und der Kleinstpartei Bündnis Deutschland. Zwei Parteien, deren Namen mit demselben Wort beginnen. Zwei Parteien, die auf zahlreichen Stimmzetteln direkt untereinander platziert waren. Die Klageschrift spricht von einer „strukturellen Fehlerquelle" – und liefert handfeste Beispiele: Wahlbezirke, in denen nach erfolgter Nachzählung Stimmen neu zugeordnet werden mussten. Fälle, in denen aus null plötzlich Dutzende BSW-Stimmen wurden.

Besonders brisant ist die Auswertung der Korrekturen zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis. Das BSW gewann in dieser Phase netto 4.277 Stimmen hinzu – rund 57 Prozent aller Korrekturen entfielen auf diese eine Partei. Mehr als auf alle großen Parteien zusammen. Gleichzeitig verlor Bündnis Deutschland 2.640 Stimmen. Wer hier keinen Zusammenhang erkennt, der will ihn nicht sehen.

Die Stichprobe, die aufhorchen lässt

Doch damit nicht genug. Die Kläger führten eine eigene Stichprobe durch: 50 Wahlbezirke ohne besondere Auffälligkeiten wurden nachgezählt. Das Ergebnis: 15 zusätzliche BSW-Stimmen allein in dieser kleinen Auswahl. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesgebiet ergäbe das einen Zugewinn, der die fehlenden 9.529 Stimmen bei Weitem übersteigen würde. Es ist eine Argumentation, die auf statistischer Plausibilität basiert – und die schwer zu entkräften sein dürfte.

Der Knick, der Stimmen verschwinden ließ

Fast schon poetisch mutet jene Passage der Klageschrift an, die sich mit der physischen Beschaffenheit der Stimmzettel befasst. Das BSW stand häufig am unteren Rand des Zettels – in manchen Fällen unterhalb eines Falzes, der sich beim schnellen Öffnen nicht vollständig entfaltete. Die These ist so simpel wie erschreckend: Wahlhelfer könnten Kreuze schlicht übersehen haben. Stimmzettel könnten als leer oder ungültig gewertet worden sein, obwohl ein Wähler sein Kreuz sehr wohl gesetzt hatte. Ein Detail, gewiss. Aber ein Detail, das die ganze Fragilität eines Prozesses offenbart, der von ehrenamtlichen Helfern unter erheblichem Zeitdruck mit bloßen Händen durchgeführt wird.

Der Bundestag als Richter in eigener Sache

Das Wahlprüfungsrecht sieht einen klaren Instanzenweg vor: Zunächst prüft der Bundestag selbst, dann erst das Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag wies den Einspruch des BSW im Dezember 2025 zurück – die Mehrheit sah keine ausreichenden Hinweise auf mandatsrelevante Fehler. Doch genau hier liegt der Hund begraben, und das BSW spricht aus, was viele denken: Das Parlament war Richter in eigener Sache. Denn ein Einzug des BSW hätte die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändert – möglicherweise sogar die Regierungsmehrheit der Großen Koalition unter Friedrich Merz gefährdet.

Sahra Wagenknecht bezeichnete die parlamentarische Wahlprüfung als „Trauerspiel". Ihre Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali verwies auf eidesstattliche Versicherungen von Wählern, deren Stimmen im amtlichen Ergebnis schlicht nicht auftauchten. Man muss kein Anhänger des BSW sein, um zu erkennen, dass solche Vorwürfe in einer funktionierenden Demokratie nicht einfach vom Tisch gewischt werden dürfen.

Karlsruhe vor einer Grundsatzentscheidung

Nun liegt der Ball beim Bundesverfassungsgericht. Die Richter stehen vor einer klassischen verfassungsrechtlichen Abwägung: Auf der einen Seite der Schutz des Wahlgeheimnisses und die Stabilität einmal festgestellter Wahlergebnisse. Auf der anderen Seite der fundamentale Anspruch auf Wahlgleichheit und eine korrekte Stimmenzählung. Eine bundesweite Neuauszählung wäre ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik – politisch weitreichend und institutionell heikel.

Doch was wäre die Alternative? Einfach weitermachen, als sei nichts geschehen? In einer Zeit, in der das Vertrauen der Bürger in die politischen Institutionen ohnehin auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, wäre das ein fatales Signal. Die Menschen in diesem Land haben ein Recht darauf zu wissen, ob ihre Stimme korrekt gezählt wurde. Punkt.

Was auf dem Spiel steht

Sollte sich herausstellen, dass das BSW tatsächlich über der Fünf-Prozent-Hürde liegt, würde sich die Zusammensetzung des Bundestages grundlegend verändern. Die Regierungsmehrheit der Großen Koalition stünde auf dem Prüfstand. Sollte das Gericht die Klage hingegen zurückweisen, würde das Ergebnis bestätigt – und zugleich die Hürden für künftige Wahlanfechtungen präzisiert.

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleibt eine unbequeme Wahrheit bestehen: Unser Wahlsystem, das auf ehrenamtlicher Auszählung per Hand basiert, ist anfälliger für Fehler, als die meisten Bürger ahnen. In einer Demokratie, die sich selbst ernst nimmt, müsste diese Erkenntnis Anlass genug sein, über grundlegende Reformen nachzudenken – bevor das nächste knappe Ergebnis das Vertrauen in den gesamten demokratischen Prozess endgültig untergräbt.

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