
Bundesverwaltungsgericht prüft Grundsatzklage gegen ÖRR-Zwangsgebühren
Eine mutige Bürgerin aus Bayern könnte Geschichte schreiben: Am 1. Oktober verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ihre Weigerung, weiterhin Rundfunkgebühren an den politisch einseitigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen. Was auf den ersten Blick wie ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen erscheint, könnte sich als Wendepunkt in der jahrzehntelangen Debatte um die Zwangsfinanzierung von ARD und ZDF erweisen.
Der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte
Die Klägerin wirft dem Bayerischen Rundfunk nichts weniger als "Desinformation und grundgesetzwidrige Arbeitsweise" vor. Ein schwerer Vorwurf, der angesichts der jüngsten Skandale um gefälschte ZDF-Berichte über den angeblich ermordeten Charlie Kirk und die NDR-Intrigen gegen die konservative Moderatorin Julia Ruhs durchaus nachvollziehbar erscheint. Die Dame aus Bayern steht mit ihrer Kritik keineswegs allein da – sie spricht vielmehr aus, was Millionen Zwangsbeitragszahler längst denken.
Bereits 2021 und 2022 forderte sie den Bayerischen Rundfunk auf, sie aus Gewissensgründen von der Zahlungspflicht zu befreien. Beide Male lehnte der Sender ab. Doch die Bürgerin gab nicht auf und trieb ihren Rechtsstreit durch alle Instanzen – vom Verwaltungsgericht München über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bis nun zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht.
Die bisherige Rechtsprechung: Ein Bollwerk für den Status quo
Bislang scheiterten alle Klagen gegen die Rundfunkgebühren mit stereotypen Begründungen. Das Verwaltungsgericht München entschied 2022, ein Zahlungspflichtiger könne die Zahlung nicht davon abhängig machen, ob ihm das Programm gefalle oder er den Funktionsauftrag als erfüllt ansehe. Die Rundfunkanstalten hätten innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen Freiheit bei der Programmgestaltung. Für Beschwerden seien die Rundfunkräte zuständig – jene Gremien also, die selbst Teil des Systems sind und in denen konservative oder gar rechte Stimmen praktisch nicht vertreten sind.
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage ab mit der lapidaren Feststellung, es bestehe kein "subjektiv-öffentliches Recht auf eine konkrete Programmgestaltung". Eine Argumentation, die angesichts der offensichtlichen politischen Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie blanker Hohn klingt.
Hoffnungsschimmer aus Leipzig
Doch nun deutet sich eine Wende an. Das Bundesverwaltungsgericht hätte die Revision gar nicht erst zugelassen, geschweige denn eine öffentliche Verhandlung anberaumt, wenn die Sache so eindeutig wäre. In ihrem bemerkenswerten Zulassungsbeschluss vom 23. Mai 2024 formulierten die Leipziger Richter: Das Verfahren könne "Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt".
Diese Formulierung lässt aufhorchen. Erstmals scheint ein höchstes deutsches Gericht bereit, die Frage zu prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag überhaupt noch erfüllt. Die empirisch belegte Linkslastigkeit in der Themenauswahl, die systematische Ausgrenzung konservativer Positionen und die propagandistische Einseitigkeit könnten endlich juristische Konsequenzen haben.
Ein System am Pranger
Mit jährlichen Einnahmen von über 10 Milliarden Euro aus Zwangsgebühren haben sich ARD und ZDF zu einem Staat im Staate entwickelt. 21 Fernsehsender und 69 Radiosender – eine groteske Überversorgung, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Informationsbedarf steht. Während kleine europäische Länder ihren öffentlichen Rundfunk mit einem Bruchteil dieser Summen betreiben, leistet sich Deutschland einen aufgeblähten Propagandaapparat mit fürstlichen Gehältern, Luxuslimousinen und einem teuren Netz von Auslandskorrespondenten, die oft genug mehr Aktivismus als Journalismus betreiben.
Die Parteizugehörigkeit der in Politsendungen eingeladenen Gäste spricht Bände: Konservative und rechte Stimmen sind systematisch unterrepräsentiert, während linke und grüne Positionen überproportional zu Wort kommen. Programme wie die von Lanz, Miosga oder Maischberger sind längst zu Echokammern des linken Mainstreams verkommen.
Die Stunde der Wahrheit
Am 1. Oktober könnte sich entscheiden, ob Deutschland weiterhin ein System duldet, das Bürger zwingt, ihre eigene politische Indoktrination zu finanzieren. Die mutige Klägerin aus Bayern verdient nicht nur Respekt, sondern die Unterstützung aller freiheitsliebenden Bürger. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob in einer freiheitlichen Demokratie Menschen gezwungen werden können, für einseitige politische Propaganda zu zahlen.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht den Mut haben, die offensichtlichen Missstände beim Namen zu nennen, könnte dies der Anfang vom Ende der Zwangsfinanzierung sein. Doch selbst wenn die Richter – was leider zu befürchten steht – den bequemen Weg wählen und den Status quo zementieren, wird der Widerstand weitergehen. Denn immer mehr Bürger erkennen: Eine Zwangsgebühr für politische Propaganda widerspricht fundamental der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Zeit ist reif für eine grundlegende Reform. Ein schlanker Staatssender für die Grundversorgung würde völlig ausreichen. Wer mehr will, kann Pay-TV buchen. So einfach könnte es sein – wenn der politische Wille vorhanden wäre, das verkrustete System aufzubrechen.
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