
Bundeswehr erhält erweiterte Befugnisse: Drohnenabwehr mit Waffengewalt wird möglich
Die Zeiten, in denen sich Deutschland auf seine vermeintlich sichere Insellage verlassen konnte, sind endgültig vorbei. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der der Bundeswehr künftig erlaubt, bei der Drohnenabwehr im Inland zu unterstützen – notfalls auch mit Waffengewalt. Ein überfälliger Schritt, möchte man meinen, angesichts der sich dramatisch verschlechternden Sicherheitslage in Europa.
Grundgesetzliche Gratwanderung
Die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes bewegt sich auf verfassungsrechtlich heiklem Terrain. Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte im Inland bekanntlich enge Grenzen vor – ein Erbe unserer Geschichte, das durchaus seine Berechtigung hat. Die Lösung der Großen Koalition: Die Unterstützung soll auf dem Weg der Amtshilfe für die Länder erfolgen. Ein juristischer Kunstgriff, der zeigt, wie sehr sich die Bedrohungslage verändert hat.
Verteidigungsminister Boris Pistorius gab sich bei der Vorstellung des Entwurfs gewohnt nüchtern: „Das ist wichtig und richtig. Und gleichzeitig vereinfachen wir die Befehlsketten", erklärte der SPD-Politiker. Doch seine Warnung sollte aufhorchen lassen: Einen hundertprozentigen Schutz vor Drohnen, die im Inland gestartet werden, werde es auf Sicht nicht geben.
Russland als Hauptbedrohung
Zwischen den Zeilen des Gesetzentwurfs liest sich die neue geopolitische Realität. Die Bundesregierung sieht die Hauptgefahr eindeutig aus östlicher Richtung kommen – Russland wird als primäre Bedrohungsquelle identifiziert. Nach über zwei Jahren Ukraine-Krieg und zahllosen hybriden Angriffen auf westliche Infrastruktur eine wenig überraschende Einschätzung.
„Die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge" soll möglich werden – allerdings nur als ultima ratio.
Strenge Voraussetzungen für den Waffeneinsatz
Die Hürden für einen bewaffneten Einsatz gegen Drohnen bleiben hoch. Waffengewalt darf nur angewendet werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne gegen Menschenleben oder kritische Infrastruktur eingesetzt werden soll und alle anderen Mittel versagen. Eine Einschränkung, die in der Theorie vernünftig klingt, in der Praxis aber möglicherweise zu zögerlichem Handeln führen könnte.
Klimaaktivisten im Visier
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzentwurf nicht nur auf externe Bedrohungen zielt. Auch die selbsternannten Klimaretter, die mit ihren Blockadeaktionen auf Flughäfen für Chaos sorgen, geraten ins Fadenkreuz der neuen Regelungen. Was bisher als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet wurde, soll künftig zur Straftat hochgestuft werden.
Ein überfälliger Schritt, wenn man bedenkt, welche Gefährdung diese Aktionen für den Flugverkehr darstellen. Die Zeiten, in denen man solche Störaktionen als jugendlichen Übermut abtun konnte, sollten endgültig vorbei sein. Wer bewusst kritische Infrastruktur lahmlegt, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Die neue Realität akzeptieren
Die geplante Gesetzesänderung zeigt, dass auch die Große Koalition unter Friedrich Merz langsam begreift, in welcher Welt wir mittlerweile leben. Die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts machen nicht an Landesgrenzen halt, und sie kommen nicht mehr nur in Form konventioneller Armeen daher. Drohnen, Cyberangriffe, hybride Kriegsführung – das sind die Herausforderungen, denen sich Deutschland stellen muss.
Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung lehrt, dass Deutschland in Sicherheitsfragen oft zu spät und zu zaghaft reagiert. Immerhin: Ein Anfang ist gemacht. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen – hoffentlich ohne die üblichen parteipolitischen Spielchen, die in Sicherheitsfragen fehl am Platz sind.
In einer Zeit, in der die Kriminalität auf Rekordniveau ist und die äußeren Bedrohungen zunehmen, braucht es entschlossenes Handeln. Die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt zu hoffen, dass weitere folgen werden – bevor es zu spät ist.
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